kurz & informativ: Politische Kurzmeldungen

25.02.2015 | Politik

ÖÄK lehnt Empfehlungen der Bioethikkommission ab

Ein klares ‚Nein‘ kommt von der ÖÄK zu der von der Bioethikkommission empfohlenen Lockerung des Verbotes des assistierten Selbstmordes. In einer ersten Reaktion erklärte ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger, dass es „zeitlose ethische Bindungen sind, die die Aufgabe der Ärzteschaft nicht in der Herbeiführung des Todes kranker Menschen sehen“. Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein; vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Überdies hätte sich die ÖÄK in ihrer jüngsten Vollversammlung im Dezember 2014 in einer einstimmig verabschiedeten Resolution gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen.

Mitte Feber 2015 hatte die Vorsitzende der Bioethikkommission, die Juristin Christiane Druml, im Rahmen einer Pressekonferenz über die Ergebnisse des in den letzten Monaten geführten Diskussionsprozesses informiert. Übereinstimmung konnte in der Kommission erzielt werden, dass eine Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung in Österreich notwendig ist; ebenso auch unabdingbar sei die Priorisierung von universitärer und außeruniversitärer Forschung und Lehre im Bereich „Palliativ Care“. Weiters sprach die Kommission Empfehlungen zur Vermeidung von unverhältnismäßigen medizinischen Interventionen aus.

Kein Einvernehmen konnte die Bioethikkommission hingegen bei der Frage des assistierten Suizids erreichen: Hier empfahlen 16 von 25 Mitgliedern eine Reform des Paragraphen §78 StGB, der die Mitwirkung am Selbstmord verbietet. Heftige Kritik übte ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger. Er sieht in der empfohlenen Lockerung einen „Irrweg“ und warnt gleichzeitig vor einem ethischen Dammbruch. „Wenn man einmal die Tür aufmacht – selbst in bester Absicht – kriegt man sie nie wieder zu“, so die Befürchtung von Rasinger. Auch könnte damit der Druck auf ältere Menschen steigen.

Ablehnung kommt auch von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). In einem ORF-Interview meint er: „Ich bin überzeugt davon, dass es ein Fehler wäre, hier Lockerungen vorzunehmen“. Denn schon jetzt gäbe es für Extremfälle im Strafrecht grundsätzlich die Möglichkeit, den entschuldigenden Notstand anzuwenden.

Madagaskar: 280 Infektionen mit Pest

Seit dem Ausbruch der Pest auf Madagaskar vor rund fünf Monaten sind 280 Menschen erkrankt, 71 daran gestorben. Die Bekämpfung wird dadurch erschwert, weil die Flöhe, die die Überträger sind, gegen ein Insektizid resistent sind, erklärt die WHO. Auf Madagaskar bricht die Pest seit 1980 immer wieder aus; in den vergangenen drei Jahren ist die Zahl der Opfer stetig gestiegen.

Sudan: „Ärzte ohne Grenzen“ beenden Einsatz

Die belgische Sektion von „Ärzte ohne Grenzen“ stellt wegen gravierender Probleme mit den Behörden und Behinderungen bei der Arbeit ihre Aktivität im Sudan ein. Die Regierung mache es „systematisch unmöglich“, Hunderttausende Menschen in den betroffenen Regionen medizinisch zu versorgen, heißt es. Seit 2003 herrscht Bürgerkrieg zwischen verschiedenen Volksgruppen und der Regierung.

Washington: Demonstration gegen Abtreibungen

Tausende Menschen haben in der US-amerikanischen Hauptstadt Washington beim jährlichen „Marsch für das Leben“ gegen Abtreibungen demonstriert. Der Oberste Gerichtshof hatte 1973 im Urteil „Roe v. Wade“ in einer Grundsatzentscheidung Abtreibungen legalisiert. Während die Republikaner fordern, die Entscheidung rückgängig zu machen, bekennt sich US-Präsident Barack Obama zum Urteil.

Ebola: IWF erlässt Schulden

Wegen der Ebola-Epidemie erlässt der IWF (Internationale Währungsfonds) als erste internationale Organisation den am meisten betroffenen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone einen Teil der Schulden. In den nächsten beiden Jahren gibt es rund 100 Millionen Dollar aus einem neuen Katastrophenfonds, erklärte IWF-Chefin Christine Lagard. Auch sollen 160 Millionen Dollar Nullzinskredite gewährt werden.

ÖÄK fordert Ausbau der Palliativmedizin

Weil immer mehr Palliativpatienten den Wunsch haben, zuhause in ihrer gewohnten Umgebung betreut sterben zu wollen, müsse die Palliativversorgung auch dort ausgebaut werden – das forderte ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger im Rahmen des 7. internationalen Symposiums der ÖÄK Ende Jänner in Wien. Die terminale Betreuung müsse „überall dort stattfinden können, wo sich unheilbar kranke und sterbende Patienten aufhalten“, betonte Wechselberger – also sowohl in stationärer Obhut als auch zu Hause. Ein Sterben in den eigenen vier Wänden erfordere aber zusätzlich bestimmte Rahmenbedingungen wie etwa mobile Dienste, Entlastung von pflegenden Angehörigen sowie die Unterstützung der Gesellschaft. Neben dempersönlichen Wunsch des Patienten hänge es unter anderem auch vom strukturellen Angebot am Wohnort ab, ob ein Patient in einer Institution stirbt. Weil sich Familienstrukturen ändern, Single-Haushalte häufiger werden und palliative Angebote immer öfter verfügbar sind, sterben immer mehr Palliativpatienten in Institutionen.

Was aber jedenfalls immer im Zentrum der Palliativversorgung stehen muss, sei „das Selbstbestimmungsrecht des Patienten“, so Wechselberger. Und er nannte auch Kennzeichen einer guten Palliativversorgung: Diese müsse ganzheitlich erfolgen, den Erhalt der Lebensqualität des Patienten zum Ziel haben und Angehörige miteinbeziehen. Neben der ärztlichen Betreuung sei dabei auch die Kooperation der Gesundheitsberufe miteinander sowie mit anderen Berufsgruppen wie etwa mit der Seelsorge nötig. Was für den ÖÄK-Präsidenten noch wichtig ist: frühzeitig mit der Palliativversorgung zu beginnen, vorausschauend zu planen und Patienten wie Angehörigen die Möglichkeiten der Palliativmedizin näherzubringen.

Auch heuer hat die ÖÄK als Gastgeber wieder Vertreter der Politik, der Landesärztekammern, der Krankenhausgesellschaften und der Kassenärztlichen Vereinigung aus den neuen deutschen Bundesländern zum grenzüberschreitenden Gedanken- und Erfahrungsaustausch eingeladen.

Masern-Ausbruch in Deutschland

Auch in Deutschland kann das von der WHO für 2015 bei Masern vorgegebene Ziel einer mindestens 95-prozentigen Durchimpfung der Kinder nicht erreicht werden. So sind allein in Berlin seit Oktober 2014 insgesamt 375 Personen erkrankt; mehr als die Hälfte davon sind Erwachsene. Rund 100 Betroffene mussten stationär versorgt werden. Der Masern-Ausbruch begann unter Asylwerbern aus Bosnien, Herzegowina und Serbien. Dort wurde in den Bürgerkriegswirren der 1990er-Jahre nicht mehr routinemäßig geimpft, was einen Grund für die Erkrankungswelle darstellt. Doch schon kurz darauf stammte bereits mehr als die Hälfte der Betroffenen nicht mehr aus der ursprünglichen Personengruppe – ein Indiz dafür, dass die Durchimpfungsrate in Berlin nicht ausreichend hoch war. Die Erkrankungswelle hält inzwischen unvermindert an: So wurden im Jänner dieses Jahres 254 neue Masern-Fälle in Berlin registriert. Von den bislang insgesamt 335 befragten Erkrankten gaben 90 Prozent an, nicht gegen Masern geimpft

Tirol: Flugrettung wird neu ausgeschrieben

Das Land Tirol wird die Flugrettung im Frühsommer neu ausschreiben. Die Vereinbarung mit den sechs derzeitigen Betreibern der in Tirol tätigen Rettungshubschrauber endet mit Ende 2015. Nachdem die Landesregierung vor rund einem Jahr die Neuausschreibung beschlossen hatte, wurde eine Bedarfserhebung bei der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) in Auftrag gegeben. Diese Schätzung sei „eine wichtige Basis, um die Flugrettung gut weiter zu entwickeln“, so Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP). Ziel sei es, die Versorgungsqualität zu erhalten und landesweit Einsätze innerhalb von 15 Minuten zu ermöglichen. Künftig sollen deshalb Finanzierungsmechanismen von den saisonalen hin zu den ganzjährigen Grundversorgungssystemen umgesetzt werden.

Notruf 112: Reaktionszeiten teilweise zu lang

Beim Entgegennehmen der Anrufe unter der europäischen Notrufnummer 112 gibt es Mängel. Das hat ein Bericht der Europäischen Kommission ergeben, in dem die Angaben der EU-Staaten zwischen Anfang Juli 2013 bis Ende Juni 2014 ausgewertet wurden. Demnach dauerte es in 20 EU-Staaten zehn Sekunden oder weniger, bis ein Notruf entgegengenommen wurde. Die Zeit bis zur Lokalisation eines Anrufers hingegen, ist unterschiedlich lange: In 17 Ländern gelingt dies in zehn Sekunden. „Exzessiv lange“ hingegen dauert das Lokalisieren aber in Frankreich, Malta und Griechenland, wo es bis zu 35 Minuten sind. Darüber hinaus können Unfallopfer in 22 EU-Ländern den Notruf via SMS oder Videostreaming abgeben. In allen EU-Staaten ist 112 die offizielle Notrufnummer.

Informationskampagne zu Frühdiabetes

Unter dem Motto „Frühdiabetes erkennen – Diabetes verhindern“ startet die Österreichische Akademie für Ernährungsmedizin eine österreichweite Informationskampagne. Ziel ist es, Risikopersonen auf Frühdiabetes aufmerksam zu machen und Ärzte zur routinemäßigen Durchführung von Tests auf Prädiabetes zu animieren. Im Rahmen der Kampagne soll auch aufgezeigt werden, welche konkrete Maßnahmen jeder Einzelne zur Senkung seines Diabetes-Risikos vornehmen kann. Spezielle Informationen zur Kampagne, zu den Diabetes-Risikofaktoren aber auch einen Leitfaden für vernünftige Ernährung und Bewegung gibt es unter www.diabetes-verhindern.at.

Klarer Zusammenhang: Antibiotika und Resistenzen

Einen Zusammenhang zwischen der Verwendung von Antibiotika in der Tierzucht und dem Auftauchen von Resistenzen bei den meisten verwendeten Kombinationen hat ein Expertengremium festgestellt. Daran beteiligt waren ECDC (Europäische Zentrale für Krankheitskontrolle), EFSA (Europäische Lebensmittelbehörde) und EMA (EU-Arzneimittelagentur). Demnach hat 2012 jeder EU-Bürger durchschnittlich 116,4 Milligramm Antibiotika pro Kilogramm Körpergewicht „konsumiert“; bei Nutztieren waren es 144 Milligramm. Am stärksten sei der Zusammenhang zwischen der Verwendung von Antibiotika in der Tierzucht und dem Auftauchen von Resistenzen bei E. coli von Tieren gewesen, ebenso auch bei Salmonellen und Campylobacter. Beim Menschen wiederum wurde gezeigt, dass die Verwendung von Cephalosporinen der dritten und vierten Generation (Cefotaxim etc.) sowie von Fluorchinolonen (Ciprofloxacin) mit dem Auftauchen von resistenten E. coli-Keimen und bestimmten Salmonellenarten zusammenhängen dürfte. Um die Situation umfassend betrachten zu können, seien laut den Experten aber wesentlich mehr Daten nötig.

PIP-Brustimplantate: Entschädigungszahlungen

Im Skandal um die fehlerhaften Brustimplantate – sie waren mit billigem Industriesilikon gefüllt – der französischen Firma PIP (Poly Implant Prothèse) bereitet die Allianz-Versicherung Entschädigungszahlungen für Betroffene in Frankreich vor. Anträge können seit Ende Jänner 2015 gestellt werden; nach der Prüfung der Fälle sollen die Zahlungen ab Mitte März dieses Jahres erfolgen. Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence (Südfrankreich) hatte zuletzt geurteilt, dass die Allianz-Versicherung Frauen entschädigen muss, denen in Frankreich PIP-Implantate eingesetzt wurden. PIP war von 2005 bis 2010 bei der Allianz versichert; die Obergrenze der Haftpflichtversicherung liegt bei drei Millionen Euro. Der Gründer der Firma PIP, Jean Claude Mas, wurde im Dezember 2013 zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Weltweit wurden Tausenden Frauen Billig-Implantate eingesetzt; in Österreich vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) 73 Betroffene.

Benzodiazepine: 1,6 Millionen abhängig

Bis zu zwei Prozent der deutschen Bevölkerung dürften von Benzodiazepinen abhängig sein, wie eine Übersichtsarbeit im „Deutschen Ärzteblatt International“ zeigt. Vier bis fünf Prozent der Krankenversicherten werden zumindest einmal im Jahr Benzodiazepine oder Benzodiazepin-Derivate verschrieben; 13 bis 14 Prozent von ihnen erhalten 90 Tagesdosen und mehr. Insgesamt verschreiben deutsche Ärzte jährlich 230 Millionen Tagesdosen Diazepine pro Jahr; die Hälfte davon auf Privatrezepten. Ein Großteil der Benzodiazepin-Verschreibungen entfällt auf eine einzige Indikation: auf Schlafstörungen. Jeder Vierte nimmt sie gegen innere Unruhe, Nervosität, Erregungsoder Spannungszustände.

Spätabtreibungen: Debatte über Fristverkürzung

Kontrovers diskutiert wird derzeit über die Frist für die Spätabtreibung von behinderten Kindern: Während Grüne, FPÖ und NEOS die Frist verkürzen wollen, wollen die ÖVP und das Team Stronach die „eugenische Indikation“ gänzlich streichen. Laut Paragraf 97 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittelbar vor der Geburt straffrei, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt“ sein wird. Nach Ansicht von ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger handle es sich dabei um eine Ungleichbehandlung behinderter Menschen. Von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) kommt ein klares „Nein“. Man wolle nicht, dass Druck auf die Frauen ausgeübt werde und Schuldgefühle aufgebaut werden. Zahlen zu Spätabtreibungen werden in Österreich nicht erhoben.

USA: Apple liefert Patienten-Informationssystem für Krankenhäuser

Das elektronische Patienten-Informationssystem HealthKit des US-amerikanischen Elektronik-Konzerns Apple soll in großen amerikanischen Krankenhäusern die Überwachung von Gesundheitsdaten von Patienten erleichtern. In 15 von 23 Spitälern, die im Zuge von Recherchen der Nachrichtenagentur Reuters befragt wurden, wird das Pilotprogramm bereits verwendet. Dabei werden Daten wie Blutdruck, Gewicht oder Puls von vorwiegend chronisch kranken Patienten über iPhones oder iPads übertragen, so dass Ärzte reagieren können, sobald sich der Zustand eines Patienten verschlechtert. Die beiden anderen großen Anbieter, Google und Samsung, hingegen beginnen erst, Krankenhäuser für ihre Systeme zu begeistern. In Europa ist auf diesem Gebiet unter anderem der niederländische Philips-Konzern aktiv; Siemens hat im Vorjahr seine Sparte an den US-Spezialisten Cerner verkauft.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 4 / 25.02.2015