kurz & infor­ma­tiv: Poli­ti­sche Kurzmeldungen

25.02.2015 | Politik

ÖÄK lehnt Emp­feh­lun­gen der Bio­ethik­kom­mis­sion ab

Ein kla­res ‚Nein‘ kommt von der ÖÄK zu der von der Bio­ethik­kom­mis­sion emp­foh­le­nen Locke­rung des Ver­bo­tes des assis­tier­ten Selbst­mor­des. In einer ers­ten Reak­tion erklärte ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger, dass es „zeit­lose ethi­sche Bin­dun­gen sind, die die Auf­gabe der Ärz­te­schaft nicht in der Her­bei­füh­rung des Todes kran­ker Men­schen sehen“. Leben zu been­den wider­spre­che dem ärzt­li­chen Berufs­ethos und dürfe nicht Bestand­teil ärzt­li­chen Han­delns sein; viel­mehr sei es die Pflicht jedes Arz­tes, Leben zu erhal­ten und Ster­bende pal­lia­tiv­me­di­zi­nisch zu beglei­ten. Über­dies hätte sich die ÖÄK in ihrer jüngs­ten Voll­ver­samm­lung im Dezem­ber 2014 in einer ein­stim­mig ver­ab­schie­de­ten Reso­lu­tion gegen aktive Ster­be­hilfe ausgesprochen. 

Mitte Feber 2015 hatte die Vor­sit­zende der Bio­ethik­kom­mis­sion, die Juris­tin Chris­tiane Druml, im Rah­men einer Pres­se­kon­fe­renz über die Ergeb­nisse des in den letz­ten Mona­ten geführ­ten Dis­kus­si­ons­pro­zes­ses infor­miert. Über­ein­stim­mung konnte in der Kom­mis­sion erzielt wer­den, dass eine Stär­kung der Pal­lia­tiv- und Hos­piz­ver­sor­gung in Öster­reich not­wen­dig ist; ebenso auch unab­ding­bar sei die Prio­ri­sie­rung von uni­ver­si­tä­rer und außer­uni­ver­si­tä­rer For­schung und Lehre im Bereich „Pal­lia­tiv Care“. Wei­ters sprach die Kom­mis­sion Emp­feh­lun­gen zur Ver­mei­dung von unver­hält­nis­mä­ßi­gen medi­zi­ni­schen Inter­ven­tio­nen aus.

Kein Ein­ver­neh­men konnte die Bio­ethik­kom­mis­sion hin­ge­gen bei der Frage des assis­tier­ten Sui­zids errei­chen: Hier emp­fah­len 16 von 25 Mit­glie­dern eine Reform des Para­gra­phen §78 StGB, der die Mit­wir­kung am Selbst­mord ver­bie­tet. Hef­tige Kri­tik übte ÖVP-Gesund­heits­spre­cher Erwin Rasin­ger. Er sieht in der emp­foh­le­nen Locke­rung einen „Irr­weg“ und warnt gleich­zei­tig vor einem ethi­schen Damm­bruch. „Wenn man ein­mal die Tür auf­macht – selbst in bes­ter Absicht – kriegt man sie nie wie­der zu“, so die Befürch­tung von Rasin­ger. Auch könnte damit der Druck auf ältere Men­schen steigen.

Ableh­nung kommt auch von Jus­tiz­mi­nis­ter Wolf­gang Brand­stet­ter (ÖVP). In einem ORF-Inter­view meint er: „Ich bin über­zeugt davon, dass es ein Feh­ler wäre, hier Locke­run­gen vor­zu­neh­men“. Denn schon jetzt gäbe es für Extrem­fälle im Straf­recht grund­sätz­lich die Mög­lich­keit, den ent­schul­di­gen­den Not­stand anzuwenden.

Mada­gas­kar: 280 Infek­tio­nen mit Pest

Seit dem Aus­bruch der Pest auf Mada­gas­kar vor rund fünf Mona­ten sind 280 Men­schen erkrankt, 71 daran gestor­ben. Die Bekämp­fung wird dadurch erschwert, weil die Flöhe, die die Über­trä­ger sind, gegen ein Insek­ti­zid resis­tent sind, erklärt die WHO. Auf Mada­gas­kar bricht die Pest seit 1980 immer wie­der aus; in den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren ist die Zahl der Opfer ste­tig gestiegen.

Sudan: „Ärzte ohne Gren­zen“ been­den Einsatz

Die bel­gi­sche Sek­tion von „Ärzte ohne Gren­zen“ stellt wegen gra­vie­ren­der Pro­bleme mit den Behör­den und Behin­de­run­gen bei der Arbeit ihre Akti­vi­tät im Sudan ein. Die Regie­rung mache es „sys­te­ma­tisch unmög­lich“, Hun­dert­tau­sende Men­schen in den betrof­fe­nen Regio­nen medi­zi­nisch zu ver­sor­gen, heißt es. Seit 2003 herrscht Bür­ger­krieg zwi­schen ver­schie­de­nen Volks­grup­pen und der Regierung. 

Washing­ton: Demons­tra­tion gegen Abtreibungen 

Tau­sende Men­schen haben in der US-ame­ri­ka­ni­schen Haupt­stadt Washing­ton beim jähr­li­chen „Marsch für das Leben“ gegen Abtrei­bun­gen demons­triert. Der Oberste Gerichts­hof hatte 1973 im Urteil „Roe v. Wade“ in einer Grund­satz­ent­schei­dung Abtrei­bun­gen lega­li­siert. Wäh­rend die Repu­bli­ka­ner for­dern, die Ent­schei­dung rück­gän­gig zu machen, bekennt sich US-Prä­si­dent Barack Obama zum Urteil.

Ebola: IWF erlässt Schulden

Wegen der Ebola-Epi­de­mie erlässt der IWF (Inter­na­tio­nale Wäh­rungs­fonds) als erste inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tion den am meis­ten betrof­fe­nen Län­dern Gui­nea, Libe­ria und Sierra Leone einen Teil der Schul­den. In den nächs­ten bei­den Jah­ren gibt es rund 100 Mil­lio­nen Dol­lar aus einem neuen Kata­stro­phen­fonds, erklärte IWF-Che­fin Chris­tine Lag­ard. Auch sol­len 160 Mil­lio­nen Dol­lar Null­zins­kre­dite gewährt werden.

ÖÄK for­dert Aus­bau der Palliativmedizin

Weil immer mehr Pal­lia­tiv­pa­ti­en­ten den Wunsch haben, zuhause in ihrer gewohn­ten Umge­bung betreut ster­ben zu wol­len, müsse die Pal­lia­tiv­ver­sor­gung auch dort aus­ge­baut wer­den – das for­derte ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger im Rah­men des 7. inter­na­tio­na­len Sym­po­si­ums der ÖÄK Ende Jän­ner in Wien. Die ter­mi­nale Betreu­ung müsse „über­all dort statt­fin­den kön­nen, wo sich unheil­bar kranke und ster­bende Pati­en­ten auf­hal­ten“, betonte Wech­sel­ber­ger – also sowohl in sta­tio­nä­rer Obhut als auch zu Hause. Ein Ster­ben in den eige­nen vier Wän­den erfor­dere aber zusätz­lich bestimmte Rah­men­be­din­gun­gen wie etwa mobile Dienste, Ent­las­tung von pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen sowie die Unter­stüt­zung der Gesell­schaft. Neben dem­per­sön­li­chen Wunsch des Pati­en­ten hänge es unter ande­rem auch vom struk­tu­rel­len Ange­bot am Wohn­ort ab, ob ein Pati­ent in einer Insti­tu­tion stirbt. Weil sich Fami­li­en­struk­tu­ren ändern, Sin­gle-Haus­halte häu­fi­ger wer­den und pal­lia­tive Ange­bote immer öfter ver­füg­bar sind, ster­ben immer mehr Pal­lia­tiv­pa­ti­en­ten in Institutionen.

Was aber jeden­falls immer im Zen­trum der Pal­lia­tiv­ver­sor­gung ste­hen muss, sei „das Selbst­be­stim­mungs­recht des Pati­en­ten“, so Wech­sel­ber­ger. Und er nannte auch Kenn­zei­chen einer guten Pal­lia­tiv­ver­sor­gung: Diese müsse ganz­heit­lich erfol­gen, den Erhalt der Lebens­qua­li­tät des Pati­en­ten zum Ziel haben und Ange­hö­rige mit­ein­be­zie­hen. Neben der ärzt­li­chen Betreu­ung sei dabei auch die Koope­ra­tion der Gesund­heits­be­rufe mit­ein­an­der sowie mit ande­ren Berufs­grup­pen wie etwa mit der Seel­sorge nötig. Was für den ÖÄK-Prä­si­den­ten noch wich­tig ist: früh­zei­tig mit der Pal­lia­tiv­ver­sor­gung zu begin­nen, vor­aus­schau­end zu pla­nen und Pati­en­ten wie Ange­hö­ri­gen die Mög­lich­kei­ten der Pal­lia­tiv­me­di­zin näherzubringen.

Auch heuer hat die ÖÄK als Gast­ge­ber wie­der Ver­tre­ter der Poli­tik, der Lan­des­ärz­te­kam­mern, der Kran­ken­haus­ge­sell­schaf­ten und der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung aus den neuen deut­schen Bun­des­län­dern zum grenz­über­schrei­ten­den Gedan­ken- und Erfah­rungs­aus­tausch eingeladen.

Masern-Aus­bruch in Deutschland

Auch in Deutsch­land kann das von der WHO für 2015 bei Masern vor­ge­ge­bene Ziel einer min­des­tens 95-pro­zen­ti­gen Durch­imp­fung der Kin­der nicht erreicht wer­den. So sind allein in Ber­lin seit Okto­ber 2014 ins­ge­samt 375 Per­so­nen erkrankt; mehr als die Hälfte davon sind Erwach­sene. Rund 100 Betrof­fene muss­ten sta­tio­när ver­sorgt wer­den. Der Masern-Aus­bruch begann unter Asyl­wer­bern aus Bos­nien, Her­ze­go­wina und Ser­bien. Dort wurde in den Bür­ger­kriegs­wir­ren der 1990er-Jahre nicht mehr rou­ti­ne­mä­ßig geimpft, was einen Grund für die Erkran­kungs­welle dar­stellt. Doch schon kurz dar­auf stammte bereits mehr als die Hälfte der Betrof­fe­nen nicht mehr aus der ursprüng­li­chen Per­so­nen­gruppe – ein Indiz dafür, dass die Durch­imp­fungs­rate in Ber­lin nicht aus­rei­chend hoch war. Die Erkran­kungs­welle hält inzwi­schen unver­min­dert an: So wur­den im Jän­ner die­ses Jah­res 254 neue Masern-Fälle in Ber­lin regis­triert. Von den bis­lang ins­ge­samt 335 befrag­ten Erkrank­ten gaben 90 Pro­zent an, nicht gegen Masern geimpft

Tirol: Flug­ret­tung wird neu ausgeschrieben

Das Land Tirol wird die Flug­ret­tung im Früh­som­mer neu aus­schrei­ben. Die Ver­ein­ba­rung mit den sechs der­zei­ti­gen Betrei­bern der in Tirol täti­gen Ret­tungs­hub­schrau­ber endet mit Ende 2015. Nach­dem die Lan­des­re­gie­rung vor rund einem Jahr die Neu­aus­schrei­bung beschlos­sen hatte, wurde eine Bedarfs­er­he­bung bei der Gesund­heit Öster­reich GmbH (GÖG) in Auf­trag gege­ben. Diese Schät­zung sei „eine wich­tige Basis, um die Flug­ret­tung gut wei­ter zu ent­wi­ckeln“, so Gesund­heits­lan­des­rat Bern­hard Tilg (ÖVP). Ziel sei es, die Ver­sor­gungs­qua­li­tät zu erhal­ten und lan­des­weit Ein­sätze inner­halb von 15 Minu­ten zu ermög­li­chen. Künf­tig sol­len des­halb Finan­zie­rungs­me­cha­nis­men von den sai­so­na­len hin zu den ganz­jäh­ri­gen Grund­ver­sor­gungs­sys­te­men umge­setzt werden.

Not­ruf 112: Reak­ti­ons­zei­ten teil­weise zu lang

Beim Ent­ge­gen­neh­men der Anrufe unter der euro­päi­schen Not­ruf­num­mer 112 gibt es Män­gel. Das hat ein Bericht der Euro­päi­schen Kom­mis­sion erge­ben, in dem die Anga­ben der EU-Staa­ten zwi­schen Anfang Juli 2013 bis Ende Juni 2014 aus­ge­wer­tet wur­den. Dem­nach dau­erte es in 20 EU-Staa­ten zehn Sekun­den oder weni­ger, bis ein Not­ruf ent­ge­gen­ge­nom­men wurde. Die Zeit bis zur Loka­li­sa­tion eines Anru­fers hin­ge­gen, ist unter­schied­lich lange: In 17 Län­dern gelingt dies in zehn Sekun­den. „Exzes­siv lange“ hin­ge­gen dau­ert das Loka­li­sie­ren aber in Frank­reich, Malta und Grie­chen­land, wo es bis zu 35 Minu­ten sind. Dar­über hin­aus kön­nen Unfall­op­fer in 22 EU-Län­dern den Not­ruf via SMS oder Video­strea­ming abge­ben. In allen EU-Staa­ten ist 112 die offi­zi­elle Notrufnummer.

Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne zu Frühdiabetes

Unter dem Motto „Früh­dia­be­tes erken­nen – Dia­be­tes ver­hin­dern“ star­tet die Öster­rei­chi­sche Aka­de­mie für Ernäh­rungs­me­di­zin eine öster­reich­weite Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne. Ziel ist es, Risi­ko­per­so­nen auf Früh­dia­be­tes auf­merk­sam zu machen und Ärzte zur rou­ti­ne­mä­ßi­gen Durch­füh­rung von Tests auf Präd­ia­be­tes zu ani­mie­ren. Im Rah­men der Kam­pa­gne soll auch auf­ge­zeigt wer­den, wel­che kon­krete Maß­nah­men jeder Ein­zelne zur Sen­kung sei­nes Dia­be­tes-Risi­kos vor­neh­men kann. Spe­zi­elle Infor­ma­tio­nen zur Kam­pa­gne, zu den Dia­be­tes-Risi­ko­fak­to­ren aber auch einen Leit­fa­den für ver­nünf­tige Ernäh­rung und Bewe­gung gibt es unter www.diabetes-verhindern.at.

Kla­rer Zusam­men­hang: Anti­bio­tika und Resistenzen

Einen Zusam­men­hang zwi­schen der Ver­wen­dung von Anti­bio­tika in der Tier­zucht und dem Auf­tau­chen von Resis­ten­zen bei den meis­ten ver­wen­de­ten Kom­bi­na­tio­nen hat ein Exper­ten­gre­mium fest­ge­stellt. Daran betei­ligt waren ECDC (Euro­päi­sche Zen­trale für Krank­heits­kon­trolle), EFSA (Euro­päi­sche Lebens­mit­tel­be­hörde) und EMA (EU-Arz­nei­mit­tel­agen­tur). Dem­nach hat 2012 jeder EU-Bür­ger durch­schnitt­lich 116,4 Mil­li­gramm Anti­bio­tika pro Kilo­gramm Kör­per­ge­wicht „kon­su­miert“; bei Nutz­tie­ren waren es 144 Mil­li­gramm. Am stärks­ten sei der Zusam­men­hang zwi­schen der Ver­wen­dung von Anti­bio­tika in der Tier­zucht und dem Auf­tau­chen von Resis­ten­zen bei E. coli von Tie­ren gewe­sen, ebenso auch bei Sal­mo­nel­len und Cam­py­lo­bac­ter. Beim Men­schen wie­derum wurde gezeigt, dass die Ver­wen­dung von Cepha­los­po­ri­nen der drit­ten und vier­ten Gene­ra­tion (Cefo­ta­xim etc.) sowie von Flu­or­chi­no­lo­nen (Cipro­flo­xa­cin) mit dem Auf­tau­chen von resis­ten­ten E. coli-Kei­men und bestimm­ten Sal­mo­nel­len­ar­ten zusam­men­hän­gen dürfte. Um die Situa­tion umfas­send betrach­ten zu kön­nen, seien laut den Exper­ten aber wesent­lich mehr Daten nötig.

PIP-Brust­im­plan­tate: Entschädigungszahlungen

Im Skan­dal um die feh­ler­haf­ten Brust­im­plan­tate – sie waren mit bil­li­gem Indus­trie­si­li­kon gefüllt – der fran­zö­si­schen Firma PIP (Poly Implant Pro­t­hèse) berei­tet die Alli­anz-Ver­si­che­rung Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen für Betrof­fene in Frank­reich vor. Anträge kön­nen seit Ende Jän­ner 2015 gestellt wer­den; nach der Prü­fung der Fälle sol­len die Zah­lun­gen ab Mitte März die­ses Jah­res erfol­gen. Das Beru­fungs­ge­richt von Aix-en-Pro­vence (Süd­frank­reich) hatte zuletzt geur­teilt, dass die Alli­anz-Ver­si­che­rung Frauen ent­schä­di­gen muss, denen in Frank­reich PIP-Implan­tate ein­ge­setzt wur­den. PIP war von 2005 bis 2010 bei der Alli­anz ver­si­chert; die Ober­grenze der Haft­pflicht­ver­si­che­rung liegt bei drei Mil­lio­nen Euro. Der Grün­der der Firma PIP, Jean Claude Mas, wurde im Dezem­ber 2013 zu vier Jah­ren unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt. Welt­weit wur­den Tau­sen­den Frauen Bil­lig-Implan­tate ein­ge­setzt; in Öster­reich ver­tritt der Ver­ein für Kon­su­men­ten­in­for­ma­tion (VKI) 73 Betroffene.

Ben­zo­dia­ze­pine: 1,6 Mil­lio­nen abhängig

Bis zu zwei Pro­zent der deut­schen Bevöl­ke­rung dürf­ten von Ben­zo­dia­ze­pi­nen abhän­gig sein, wie eine Über­sichts­ar­beit im „Deut­schen Ärz­te­blatt Inter­na­tio­nal“ zeigt. Vier bis fünf Pro­zent der Kran­ken­ver­si­cher­ten wer­den zumin­dest ein­mal im Jahr Ben­zo­dia­ze­pine oder Ben­zo­dia­ze­pin-Deri­vate ver­schrie­ben; 13 bis 14 Pro­zent von ihnen erhal­ten 90 Tages­do­sen und mehr. Ins­ge­samt ver­schrei­ben deut­sche Ärzte jähr­lich 230 Mil­lio­nen Tages­do­sen Dia­ze­pine pro Jahr; die Hälfte davon auf Pri­vat­re­zep­ten. Ein Groß­teil der Ben­zo­dia­ze­pin-Ver­schrei­bun­gen ent­fällt auf eine ein­zige Indi­ka­tion: auf Schlaf­stö­run­gen. Jeder Vierte nimmt sie gegen innere Unruhe, Ner­vo­si­tät, Erre­gungs­o­der Spannungszustände.

Spät­ab­trei­bun­gen: Debatte über Fristverkürzung

Kon­tro­vers dis­ku­tiert wird der­zeit über die Frist für die Spät­ab­trei­bung von behin­der­ten Kin­dern: Wäh­rend Grüne, FPÖ und NEOS die Frist ver­kür­zen wol­len, wol­len die ÖVP und das Team Stro­nach die „euge­ni­sche Indi­ka­tion“ gänz­lich strei­chen. Laut Para­graf 97 StGB ist ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch bis unmit­tel­bar vor der Geburt straf­frei, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geis­tig oder kör­per­lich schwer geschä­digt“ sein wird. Nach Ansicht von ÖVP-Gesund­heits­spre­cher Erwin Rasin­ger handle es sich dabei um eine Ungleich­be­hand­lung behin­der­ter Men­schen. Von Gesund­heits­mi­nis­te­rin Sabine Ober­hau­ser (SPÖ) kommt ein kla­res „Nein“. Man wolle nicht, dass Druck auf die Frauen aus­ge­übt werde und Schuld­ge­fühle auf­ge­baut wer­den. Zah­len zu Spät­ab­trei­bun­gen wer­den in Öster­reich nicht erhoben.

USA: Apple lie­fert Pati­en­ten-Infor­ma­ti­ons­sys­tem für Krankenhäuser

Das elek­tro­ni­sche Pati­en­ten-Infor­ma­ti­ons­sys­tem Health­Kit des US-ame­ri­ka­ni­schen Elek­tro­nik-Kon­zerns Apple soll in gro­ßen ame­ri­ka­ni­schen Kran­ken­häu­sern die Über­wa­chung von Gesund­heits­da­ten von Pati­en­ten erleich­tern. In 15 von 23 Spi­tä­lern, die im Zuge von Recher­chen der Nach­rich­ten­agen­tur Reu­ters befragt wur­den, wird das Pilot­pro­gramm bereits ver­wen­det. Dabei wer­den Daten wie Blut­druck, Gewicht oder Puls von vor­wie­gend chro­nisch kran­ken Pati­en­ten über iPho­nes oder iPads über­tra­gen, so dass Ärzte reagie­ren kön­nen, sobald sich der Zustand eines Pati­en­ten ver­schlech­tert. Die bei­den ande­ren gro­ßen Anbie­ter, Google und Sam­sung, hin­ge­gen begin­nen erst, Kran­ken­häu­ser für ihre Sys­teme zu begeis­tern. In Europa ist auf die­sem Gebiet unter ande­rem der nie­der­län­di­sche Phil­ips-Kon­zern aktiv; Sie­mens hat im Vor­jahr seine Sparte an den US-Spe­zia­lis­ten Cer­ner verkauft.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 4 /​25.02.2015