ÖÄK: 131. Ärztekammertag

25.06.2015 | Politik

ÖÄK beschließt KEF- und RZ-Verordnung

Die Voll­ver­samm­lung der ÖÄK hat im Rah­men des 131. Ärz­te­kam­mer­ta­ges im ober­ös­ter­rei­chi­schen Gein­berg Ende Juni die Ver­ord­nung über die Aus­bil­dungs­in­halte sowie die Ras­ter­zeug­nisse (KEF- und RZ-Ver­ord­nung) beschlos­sen. Die KEF- (Kennt­nisse, Erfah­run­gen, Fer­tig­kei­ten) und RZ- (Ras­ter­zeug­nisse) Ver­ord­nung regeln die Inhalte der neuen ärzt­li­chen Aus­bil­dung, die ein­zel­nen Aus­bil­dungs­schritte sowie die Doku­men­ta­tion in den Ras­ter­zeug­nis­sen. Damit ist der Reform­pro­zess der ärzt­li­chen Aus­bil­dung for­mell abge­schlos­sen. Ent­schei­dend ist nun jedoch, der KEF- und RZ-Ver­ord­nung einen Ver­trau­ens­vor­schuss zu geben. Auch muss ent­spre­chend den Ergeb­nis­sen der beglei­ten­den Aus­wer­tung bei Bedarf eine Anpas­sung erfol­gen; so ist gewähr­leis­tet, dass auch eine Adap­tie­rung an even­tu­ell geän­derte Vor­aus­set­zun­gen mög­lich ist. Aller­dings gilt es jetzt, bestimmte Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len. So muss etwa die nach wie vor unge­klärte Frage der Finan­zie­rung der Lehr­pra­xen gelöst wer­den. Bei klei­ne­ren Spi­tä­lern wie­derum ist eine gezielte Koor­di­na­tion der Aus­bil­dungs­stät­ten erfor­der­lich, um unnö­tige War­te­zei­ten zu verhindern.

Impf­pflicht: Bun­des­ku­rie Ange­stellte sieht Poli­tik am Zug

Die Bun­des­ku­rie ange­stellte Ärzte wie­derum hat sich in ihrer Sit­zung aus­führ­lich mit dem Thema Impf­pflicht aus­ein­an­der­ge­setzt, nach­dem sich die Bio­ethik­kom­mis­sion kürz­lich für eine Impf­pflicht des Gesund­heits­per­so­nals aus­ge­spro­chen hatte. Die Bun­des­ku­rie hat sich in einem ein­stim­mi­gen Beschluss der Ansicht der Bio­ethik­kom­mis­sion ange­schlos­sen und for­dert die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen auf, ent­spre­chende Maß­nah­men zu set­zen. Aller­dings müsse sich der Gesetz­ge­ber, sofern er eine gesetz­li­che Impf­plicht ein­füh­ren wolle, zuerst mit der Frage befas­sen, ob eine Impf­pflicht in die Per­sön­lich­keits­rechte ein­greife. Abschlie­ßend wurde fest­ge­hal­ten, dass Ange­hö­rige von Gesund­heits­be­ru­fen aus ethi­scher Sicht selbst­ver­ständ­lich geimpft sein soll­ten und sie auch eine Vor­bild­funk­tion wahr­neh­men müssten.

Reso­lu­tio­nen zu Vor­sor­ge­me­di­zin und Mys­tery Shopping

Bekräf­tigt hat die ÖÄK auch zwei Reso­lu­tio­nen der Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte zur Vor­sor­ge­me­di­zin sowie zum Mys­tery Shop­ping. So heißt es etwa in der Reso­lu­tion zur Vor­sor­ge­me­di­zin: „Trotz der hohen Bedeu­tung der Vor­sor­ge­me­di­zin ver­hin­dert die Sozi­al­ver­si­che­rung eine zeit­ge­mäße Wei­ter­ent­wick­lung von Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men.“ Dies zeige das Schei­tern der jüngs­ten Ver­hand­lun­gen zum Vor­sor­ge­un­ter­su­chungs­pro­gramm. Anre­gun­gen und inno­va­tive Ideen der Ärz­te­schaft zu meh­re­ren Berei­chen der Gesund­heits­vor­sorge wür­den igno­riert, weil hier wohl ein kurz­fris­ti­ger Spar­wille ohne lang­fris­tige Per­spek­tive über­wiege. Da zu befürch­ten sei, dass Öster­reich bei Früh­erken­nungs­pro­gram­men hin­ter den Mög­lich­kei­ten zurück­bleibe, for­dern die Ärzte die Ver­ant­wort­li­chen des Haupt­ver­ban­des auf, die Blo­cka­de­hal­tung zu been­den und das Ange­bot der Ärz­te­kam­mer zum kon­struk­ti­ven Dia­log anzunehmen.

In der zwei­ten Reso­lu­tion zum geplan­ten Mys­tery Shop­ping lehnt die ÖÄK dies zur Bekämp­fung des sozia­len Miss­brauchs in ärzt­li­chen Ordi­na­tio­nen und Spi­tä­lern „als völ­lig unan­ge­mes­sen“ ab. „Ordi­na­tio­nen sind Stät­ten der ärzt­li­chen Hilfe und nicht Bereit­stel­lungs­raum für staat­li­che Bespit­ze­lungs­ak­ti­vi­tä­ten“, so der Wort­laut. Die Obser­vie­rung von Pati­en­ten und Ärz­ten bedeute eine „schwere Stö­rung“ des Arzt-Pati­en­ten-Ver­hält­nis­ses. Um sozia­lem Miss­brauch zu begeg­nen, seien jeden­falls andere Maß­nah­men zu wäh­len – etwa ein Foto auf der E‑Card.

Die ÖÄK sehe „in den geplan­ten gesetz­lich sank­tio­nier­ten Über­wa­chungs­at­ta­cken in Arzt­pra­xen und Spi­tals­am­bu­lan­zen einen durch nichts zu recht­fer­ti­gen­den, unsach­li­chen Plan der Legis­la­tive, der dem Aus­gleich von Manage­ment­de­fi­zi­ten und Ver­wal­tungs­schwä­chen der öster­rei­chi­schen Sozi­al­ver­si­che­run­gen“ die­nen solle. Die ÖÄK besteht daher auf der ersatz­lo­sen Strei­chung von Maß­nah­men staat­li­cher Bespit­ze­lung in den Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­we­sens. Die Ärz­te­schaft werde geeig­nete Initia­ti­ven set­zen, um die Bevöl­ke­rung flä­chen­de­ckend über die geplante, sub­stan­ti­elle Beschnei­dung ihrer Per­sön­lich­keits­rechte zu informieren.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 12 /​25.06.2015