Kommentar – Lukas Stärker: Modernisierung der Pflege-Berufe: ein Dilemma

25.10.2015 | Politik

Knapp ein Jahr ist das Thema Pflegenovelle auf der politischen Agenda, eine Novellierung des GuKG ist bisher noch nicht erfolgt. Die Gründe dafür liegen in den unterschiedlichen Zugängen der verschiedenen politischen Akteure. Eine wirkliche Verbesserung ist für die Mehrzahl der Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege dadurch nicht in Sicht.Von Lukas Stärker*

Bereits die Vorarbeiten an der Modernisierung des pflegerischen Berufsbildes liefen und laufen mehr als holprig: Die Gesundheit Österreich GmbH hat im Auftrag des Gesundheitsministeriums mit den Arbeiten begonnen, ohne jedoch repräsentative Ärztevertreter und die Ärztekammer miteinzubeziehen. Herausgekommen ist ein von Pflegevertretern und der Staatsfirma Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) erstellter Entwurf, der massiv in den ärztlichen Bereich hineinreicht und der unter dem Titel „Schwestern sollen operieren“ in die Medien gelangte. Daraufhin sah sich sogar das Ministerium als Auftraggeber veranlasst, sich davon zu distanzieren.

Im nächsten Schritt wurde dann zwischen ÖÄK, GÖG und Krankenpflegeverband die Einsetzung einer Juristenarbeitsgruppe vereinbart. Ziel war es, festzustellen, welche der von der Pflege gewünschten Tätigkeiten bereits auf Basis der bestehenden Rechtslage zulässig sind. Als sich herauskristallisierte, dass mehr als 75 Prozent davon bereits jetzt möglich sind, wurde die einschlägige Arbeitsgruppe vom Krankenpflegeverband – wohl weil ihm dieses Ergebnis nicht ins Konzept passte, offiziell mangels Ressourcen – nicht mehr beschickt und von der GÖG trotz Protest der ÖÄK eingestellt.

Parallel dazu wurde im Gesundheitsministerium ein Gesetzestext für eine GuKG-Novelle ausgearbeitet, der – vor allem nachdem das „Wildern“ im ärztlichen Bereich abgestellt worden war – einige positive Facetten enthält. Dies ändert jedoch nichts an den nach wie vor bestehenden unterschiedlichen Erwartungen an die Novelle:

Während es dem Krankenpflegeverband dabei vorrangig um den akademischen Titel für das diplomierte GuK-Personal geht, schielt die Politik darauf, hier Geld zu sparen. Wie sich das vereinbaren lässt? Offensichtlich mit einem Deal – nach dem Motto: Als Gegenzug für die Akademisierung wird die Umkehrung des Personalschlüssels von 70 : 30 (diplomiertes GuK-Personal: Pflegekräfte) auf 30 : 70 in Kauf genommen. Damit hätten dann – vereinfacht und pointiert gesagt – eine Hand voll Führungskräften der Pflege ihren akademischen Titel; für die übrigen Angehörigen der Pflegeberufe ist damit jedoch gar nichts gewonnen und durch die zu erwartende Umkehrung des Personalschlüssels nicht viel zu erwarten. Der Politik ist dieser „Titel ohne Mittel“ schon aufgrund der mit der Umkehrung des Personalschlüssels zu erwartenden Kostenreduktion angenehm.

Weiters mag auch der Versuch der Pflege, mit Unterstützung der dem Staat gehörenden Firma GÖG im ärztlichen Kompetenzbereich herumzuwildern, vielleicht aus pflegepolitischer Sicht attraktiv erscheinen, aus versorgungspolitischer Sicht ist er jedoch ein Rohrkrepierer, da die Pflege bereits vom Sozialministerium als Mangelberuf erklärt wurde und sich auf diese Weise der Ärztemangel sicher nicht lösen lassen wird.

Zusätzlich wird die geplante Einführung eines dritten Pflegeberufs zwischen diplomiertem GuK-Personal und Pflegehilfe die Komplexität des Pflegesystems massiv erhöhen und Abläufe sicher nicht erleichtern. Genau das Gegenteil – eine Vereinfachung – wäre hier jedoch geboten, denn über mangelnde Komplexität können sich die Angehörigen der Pflegeberufe schon jetzt nicht beklagen. Hinzu kommt noch der pro futuro zu erwartende Druck von Dienstgeberseite, noch billigere Sozial- und Behindertenbetreuer einzusetzen.

Und zu guter Letzt wurde von Bundesländerseite auch noch der Konsultationsmechanismus ausgelöst, womit der Novellierungszug nunmehr steht.

Conclusio

Der Schlüssel zum Erfolg ist, Berufsbilder zu leben, die bestehende Rechtslage auszunützen. Wie bereits oben erwähnt sind mehr als drei Viertel der Wünsche und Zukunftsthemen bereits auf Basis der derzeitigen Rechtslage möglich. Es ist auch motivierender, interessantere Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung durchführen zu können, anstatt Wäsche auszutragen. Sollte dann noch immer Bedarf bestehen, könnte eine Novelle ins Auge gefasst werden, die es im Konsens mit den Ärzten zu entwickeln gilt. Wenn Zusammenarbeit funktionieren soll, müssen die Regelungen möglichst einfach und nachvollziehbar sein; sie müssen weiters konfliktreduzierend wirken und keine unklaren Begriffe enthalten.

In punkto Ausbildungsstruktur muss darauf geachtet werden, personelle Engpässe zu vermeiden. Derzeitige Mängel in der Pflege sollten nicht durch eine neue, möglicherweise gut gemeinte Novelle auch noch verschärft werden. Und last but not least: Die Angehörigen der Gesundheitsberufe sind so wie die Ärztinnen und Ärzte knapp und wertvoll. Man muss mit ihnen wertschätzend umgehen. Sieht man sich die Abläufe in Krankenhäusern an, merkt man Verbesserungen, doch der Alltag hat sich massiv verdichtet. Jetzt werden mehr Patienten in kürzerer Zeit durchgeschleust und das, obwohl nicht wesentlich mehr Personal vorhanden ist. Die Politik ist hier ebenso gefordert, mehr auf die Menschen zu achten und sie zu schätzen.

*) Dr. Lukas Stärker ist Kammeramtsdirektor der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 20 / 25.10.2015