Kom­men­tar – Dr. Lukas Stär­ker: ELGA: neu­er­li­che Verschiebung

10.04.2015 | Politik

Das ver­pflich­tete Inkraft­tre­ten von ELGA wurde nun auch für nie­der­ge­las­sene Kas­sen­ärzte auf Mitte 2017 ver­scho­ben. Begrün­det wird dies mit der hohen Kom­ple­xi­tät und umfang­rei­chen Sicher­heits­tests. Von Lukas Stärker*

In den letz­ten Wochen war das EDV-Pro­jekt elek­tro­ni­sche Gesund­heits­akte (ELGA) wie­der ein­mal in den Schlag­zei­len. Dies­mal wurde bekannt gege­ben, dass der Zeit­punkt der ver­pflich­ten­den Teil­nahme für nie­der­ge­las­sene Kas­sen­ärzte von 1. Juli 2016 auf 1. Juli 2017 ver­scho­ben wurde. Dies ist an sich kon­se­quent – wurde doch schon vor Mona­ten ent­schie­den, dass ELGA in Kran­ken­an­stal­ten nicht mit 1. Jän­ner 2015, son­dern frü­hes­tens „begin­nend mit 1. Dezem­ber 2015“ star­ten soll. Letz­te­res soll nun mit­tels neuer ELGA-Ver­ord­nung ver­bind­lich fest­ge­legt werden.

Bes­sere Anwenderfreundlichkeit

Ein wei­te­rer Eck­punkt, der mas­si­ven Ein­fluss auf die Ein­stel­lung der Ärzte zu ELGA hat, ist die Anwen­der­freund­lich­keit. Es gilt, ELGA so zu bauen, dass sie von den Ärz­ten – in den Spi­tä­lern, wie auch im nie­der­ge­las­se­nen Bereich – end­lich als Ver­bes­se­rung und Unter­stüt­zung in ihrer All­tags­ar­beit wahr­ge­nom­men wird. Dafür ist ein Anwen­der-fokus­sier­ter Auf­bau uner­läss­lich. Nicht umsonst wur­den auf Initia­tive der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer soge­nannte „Usa­bi­lity-Arbeits­grup­pen“ in der ELGA-GmbH eingesetzt.

Dabei gilt es ins­be­son­dere sicherzustellen,

  • dass ELGA einen medi­zi­ni­schen Nut­zen bringt;
  • dass weder Spi­tals­ärzte noch nie­der­ge­las­sene Ärzte bezie­hungs­weise deren Ordi­na­ti­ons­per­so­nal mit zusätz­li­chem admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand belas­tet werden;
  • dass keine Medi­en­brü­che mehr vor­kom­men: Was irgendwo ein­mal in der EDV gespei­chert wurde, darf nicht noch­mals ein­zu­ge­ben sein;
  • dass Funk­ti­ons­tüch­tig­keit und Anwen­der­freund­lich­keit vor dem Echt­be­trieb in Pilot­re­gio­nen auf frei­wil­li­ger Basis getes­tet wer­den und damit vorab garan­tiert sind und
  • dass die Such­funk­tion per­fekt funk­tio­niert („Google-Such­zei­ten“).

Dies umso mehr, als das ELGA-Gesetz eine ver­pflich­tende Teil­nahme der Ärzte festlegt.

Keine pdf-Doku­mente

Ver­pflich­ten­des Min­dest­ni­veau von ELGA-Doku­men­ten muss „EIS Full Sup­port“ sein. Diese Doku­men­ten­struk­tur ermög­licht ein Suchen nach Infor­ma­tio­nen durch Doku­mente hin­durch (bei Labor­be­fun­den daher zum Bei­spiel die Suche nach kon­kre­ten Parametern).

Klä­rung der finan­zi­el­len Rah­men­be­din­gun­gen

Auch zwei­ein­halb Jahre nach dem Beschluss des ELGA-Geset­zes sind weder die Kos­ten geklärt, noch ist klar, wer die Kos­ten für die Imple­men­tie­rung und den Betrieb im nie­der­ge­las­se­nen Bereich über­nimmt. Dabei wäre doch gerade eine für die nie­der­ge­las­se­nen Ärzte attrak­tive Umset­zung eine Chance, die Repu­ta­tion von ELGA im nie­der­ge­las­se­nen Bereich zu fördern.

ELGA ist ein öffent­li­ches Infra­struk­tur­pro­jekt, daher müs­sen kon­se­quen­ter­weise auch sämt­li­che Kos­ten (ins­be­son­dere jene für EDV-Hard- und Soft­ware, für den zusätz­li­chen admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand, den sons­ti­gen Mehr­auf­wand und Per­so­nal­kos­ten) von der öffent­li­chen Hand getra­gen wer­den, und nicht von den Ärz­tin­nen und Ärzten.

Daten­schutz garantieren

Unab­ding­bar für ELGA sind wei­ters garan­tierte Daten­si­cher­heit und garan­tier­ter Daten­schutz – ver­bun­den mit kla­ren Ver­ant­wort­lich­kei­ten, han­delt es sich bei den ELGA-Daten doch um höchst sen­si­ble, per­sön­li­che Daten.

Fazit

Die Ver­schie­bung des ver­pflich­te­ten Inkraft­tre­tens ist eine Chance. Die nun gewon­nene Zeit muss genutzt werden,

  • zum Aus­bau der Anwen­der­freund­lich­keit, damit ELGA als Ver­bes­se­rung im Arbeits­all­tag wahr­ge­nom­men wird;
  • zur garan­tier­ten Sicher­stel­lung von Daten­schutz und Datensicherheit,
  • für ein­heit­li­che Schnittstellen,
  • für eine opti­male Inte­gra­tion in die Kran­ken­haus­in­for­ma­ti­ons­sys­teme und Arzt­soft­ware sowie
  • end­lich zur Klä­rung der finan­zi­el­len Rahmenbedingungen.

*) Dr. Lukas Stär­ker ist Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2015