Kommentar – Dr. Lukas Stärker: ELGA: neuerliche Verschiebung

10.04.2015 | Politik

Das verpflichtete Inkrafttreten von ELGA wurde nun auch für niedergelassene Kassenärzte auf Mitte 2017 verschoben. Begründet wird dies mit der hohen Komplexität und umfangreichen Sicherheitstests. Von Lukas Stärker*

In den letzten Wochen war das EDV-Projekt elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wieder einmal in den Schlagzeilen. Diesmal wurde bekannt gegeben, dass der Zeitpunkt der verpflichtenden Teilnahme für niedergelassene Kassenärzte von 1. Juli 2016 auf 1. Juli 2017 verschoben wurde. Dies ist an sich konsequent – wurde doch schon vor Monaten entschieden, dass ELGA in Krankenanstalten nicht mit 1. Jänner 2015, sondern frühestens „beginnend mit 1. Dezember 2015“ starten soll. Letzteres soll nun mittels neuer ELGA-Verordnung verbindlich festgelegt werden.

Bessere Anwenderfreundlichkeit

Ein weiterer Eckpunkt, der massiven Einfluss auf die Einstellung der Ärzte zu ELGA hat, ist die Anwenderfreundlichkeit. Es gilt, ELGA so zu bauen, dass sie von den Ärzten – in den Spitälern, wie auch im niedergelassenen Bereich – endlich als Verbesserung und Unterstützung in ihrer Alltagsarbeit wahrgenommen wird. Dafür ist ein Anwender-fokussierter Aufbau unerlässlich. Nicht umsonst wurden auf Initiative der Österreichischen Ärztekammer sogenannte „Usability-Arbeitsgruppen“ in der ELGA-GmbH eingesetzt.

Dabei gilt es insbesondere sicherzustellen,

  • dass ELGA einen medizinischen Nutzen bringt;
  • dass weder Spitalsärzte noch niedergelassene Ärzte beziehungsweise deren Ordinationspersonal mit zusätzlichem administrativen Aufwand belastet werden;
  • dass keine Medienbrüche mehr vorkommen: Was irgendwo einmal in der EDV gespeichert wurde, darf nicht nochmals einzugeben sein;
  • dass Funktionstüchtigkeit und Anwenderfreundlichkeit vor dem Echtbetrieb in Pilotregionen auf freiwilliger Basis getestet werden und damit vorab garantiert sind und
  • dass die Suchfunktion perfekt funktioniert („Google-Suchzeiten“).

Dies umso mehr, als das ELGA-Gesetz eine verpflichtende Teilnahme der Ärzte festlegt.

Keine pdf-Dokumente

Verpflichtendes Mindestniveau von ELGA-Dokumenten muss „EIS Full Support“ sein. Diese Dokumentenstruktur ermöglicht ein Suchen nach Informationen durch Dokumente hindurch (bei Laborbefunden daher zum Beispiel die Suche nach konkreten Parametern).

Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen

Auch zweieinhalb Jahre nach dem Beschluss des ELGA-Gesetzes sind weder die Kosten geklärt, noch ist klar, wer die Kosten für die Implementierung und den Betrieb im niedergelassenen Bereich übernimmt. Dabei wäre doch gerade eine für die niedergelassenen Ärzte attraktive Umsetzung eine Chance, die Reputation von ELGA im niedergelassenen Bereich zu fördern.

ELGA ist ein öffentliches Infrastrukturprojekt, daher müssen konsequenterweise auch sämtliche Kosten (insbesondere jene für EDV-Hard- und Software, für den zusätzlichen administrativen Aufwand, den sonstigen Mehraufwand und Personalkosten) von der öffentlichen Hand getragen werden, und nicht von den Ärztinnen und Ärzten.

Datenschutz garantieren

Unabdingbar für ELGA sind weiters garantierte Datensicherheit und garantierter Datenschutz – verbunden mit klaren Verantwortlichkeiten, handelt es sich bei den ELGA-Daten doch um höchst sensible, persönliche Daten.

Fazit

Die Verschiebung des verpflichteten Inkrafttretens ist eine Chance. Die nun gewonnene Zeit muss genutzt werden,

  • zum Ausbau der Anwenderfreundlichkeit, damit ELGA als Verbesserung im Arbeitsalltag wahrgenommen wird;
  • zur garantierten Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit,
  • für einheitliche Schnittstellen,
  • für eine optimale Integration in die Krankenhausinformationssysteme und Arztsoftware sowie
  • endlich zur Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen.

*) Dr. Lukas Stärker ist Kammeramtsdirektor der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.04.2015