KA-AZG ver­schärft Ver­sor­gungs­si­tua­tion: Nie­der­ge­las­sene prä­sen­tie­ren Krisenpaket

10.02.2015 | Politik

Durch die Umset­zung des KA-AZG wird die Ver­sor­gungs­si­tua­tion im nie­der­ge­las­se­nen Bereich ver­schärft, sagt der Kuri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte in der ÖÄK, Johan­nes Stein­hart, und for­dert die Umset­zung eines Kri­sen­pa­kets: die Schaf­fung von 1.300 neuen Kas­sen­plan­stel­len, einen sofor­ti­gen Büro­kra­tie-Stopp sowie die Auf­he­bung sämt­li­cher Decke­lun­gen. Von Agnes M. Mühlgassner

Ein Rechen­mo­dell ver­an­schau­licht, wie groß die Pati­en­ten­ströme tat­säch­lich sind, wenn es auf­grund der Umset­zung des KA-AZG in den Spi­tä­lern kon­se­ku­tiv zu einer 20-pro­zen­ti­gen Reduk­tion der Leis­tun­gen kommt. So wer­den in Öster­reich jähr­lich rund 17,2 Mil­lio­nen Ambu­lanz­fälle ver­zeich­net. Wenn nur zehn Pro­zent davon – wie dies auch im Zuge der Gesund­heits­re­form mit der geplan­ten Ent­las­tung des sta­tio­nä­ren Bereichs vor­ge­se­hen ist – von nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­ten über­nom­men wer­den sol­len, sieht der zustän­dige Kuri­en­ob­mann in der ÖÄK, Johan­nes Stein­hart, schwarz. Gibt es doch in Öster­reich seit dem Jahr 2000 um 900 Kas­sen­plan­stel­len weni­ger. „1,7 Mil­lio-nen Pati­en­ten mehr in den Ordi­na­tio­nen von nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten – das ist in einer Man­gel­si­tua­tion nicht bewäl­tig­bar, so der Kuri­en­ob­mann. Dass die nie­der­ge­las­se­nen Ärzte „gerne“ Leis­tun­gen aus den Spi­tä­lern über­neh­men wür­den, habe man schon vor zwei Jah­ren ver­si­chert – und auch gleich­zei­tig dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass mit der EU-kon­for­men Umset­zung des KA-AZG enorme Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen sein wür­den. „Unsere Pro­gno­sen dies­be­züg­lich haben sich lei­der bewahr­hei­tet“, sagt Steinhart.

Zusätz­li­che Faktoren

Denn obwohl man mehr­fach in der ver­gan­ge­nen Legis­la­tur­pe­ri­ode dar­auf hin­ge­wie­sen habe, habe es keine Reak­tion von Sei­ten der Gesund­heits­po­li­tik gege­ben. Mit dem Ergeb­nis, dass man nun auf den abseh­ba­ren Pati­en­ten­an­sturm im nie­der­ge­las­se­nen Bereich „lei­der“ nicht vor­be­rei­tet sei. Doch das sei nicht das ein­zige Pro­blem, mit dem der nie­der­ge­las­sene Bereich kon­fron­tiert ist. Meh­rere Fak­to­ren tra­gen hier zu einer wei­te­ren Ver­schär­fung der Situa­tion bei:

  • Pen­sio­nie­rungs­welle
    Mehr als die Hälfte der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte ist über 55 Jahre alt; sie gehen in den nächs­ten zehn Jah­ren in Pen­sion. Ganz beson­ders „dra­ma­tisch“ (Stein­hart) ist die Situa­tion bei den Allgemeinmedizinern.
  • Nach­wuchs­man­gel
    Mehr als ein Drit­tel der Medi­zin-Absol­ven­ten las­sen sich in Öster­reich nicht in einer Ärz­te­liste ein­tra­gen. „Wir bekom­men ein­fach zu wenige junge Kol­le­gen ins Sys­tem“, so Steinhart.
  • Lehr­pra­xis
    Bei die­sem laut dem Kuri­en­ob­mann „ganz ent­schei­den­den“ Part für die Vor­be­rei­tung auf eine Tätig­keit im nie­der­ge­las­se­nen nBe­reich „schaf­fen wir noch immer keine suf­fi­zi­ente Finanzierung“.
  • Rah­men­be­din­gun­gen
    Hier gebe es den „größ­ten Nach­hol­be­darf“, wie Stein­hart betont: Neben der Ent­las­tung von büro­kra­ti­schen Tätig­kei­ten sei drin­gend eine adäquate Ent­loh­nung der All­ge­mein­me­di­zi­ner notwendig.

Ein Kri­sen­pa­ket muss geschnürt wer­den – die wich­tigs­ten Eck­punkte dafür sind laut Stein­hart folgende:

  • Min­des­tens 1.300 zusätz­li­che Kassenvertrags-Stellen
  • Sofor­tige Auf­he­bung sämt­li­chern Deckelungen
  • Sofor­tige Aus­set­zung der zeit­rau­ben­den Bürokratie

Aus­sa­gen, wonach für das Gesund­heits­sys­tem keine zusätz­li­chen finan­zi­el­len Mit­tel vor­han­den seien, könne er – Stein­hart – nach der Rech­nungs­hofs­kri­tik am Ver­mö­gens­ma­nage­ment von aus­ge­wähl­ten Kran­ken- und Unfall­ver­si­che­rungs­trä­gern nicht nach­voll­zie­hen. Dem­nach ver­fü­gen SVA, ober­ös­ter­rei­chi­sche GKK und AUVA über 3,8 Mil­li­ar­den Euro. „Das ist für uns nicht nach­voll­zieh­bar“, so Stein­hart, beson­ders ange­sichts der Tat­sa­che, dass er sich etwa beim Aus­bau der kin­der- und jugend­psych­ia­tri­schen Ver­sor­gung im nie­der­ge­las­se­nen Bereich mit 100.000 Euro „her­um­schla­gen“ müsse, wie er sagt. Des­we­gen sein Appell: „Die Gesund­heits­po­li­tik muss nun den Sozi­al­ver­si­che­run­gen Vor­ga­ben machen, wie diese ange­häuf­ten Finanz­mit­tel zum Wohl der Pati­en­ten ein­ge­setzt wer­den sollen.“

Rech­nungs­hof­kri­tik an Finanz­ge­ba­rung der Krankenkassen

In sei­nem am 18. Dezem­ber 2014 ver­öf­fent­lich­ten Bericht übt der Rech­nungs­hof har­sche Kri­tik an der Finanz­ge­ba­rung von AUVA, ober­ös­ter­rei­chi­scher GKK und SVA.

Kon­kret wie­sen die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger im Jahr 2012 ein Finanz­ver­mö­gen von ins­ge­samt 3,688 Mil­li­ar­den Euro auf. Laut Rech­nungs­hof waren „der Zweck und die anzu­stre­bende Höhe der Reser­ven der Sozi­al­ver­si­che­rung nicht klar defi­niert, wes­halb auch wich­tige Rah­men­be­din­gun­gen für die Ver­an­la­gung (zum Bei­spiel Lauf­zei­ten) unklar blie­ben“. Kri­ti­siert wird auch, dass zur Art der Ver­an­la­gung eine gesetz­li­che Klar­stel­lung fehlt, dass neben der Erzie­lung von Zin­sen auch die Sicher­heit der Ver­an­la­gung wesent­lich ist. Die Prü­fer stell­ten außer­dem fest, dass AUVA, OÖGKK und SVA zu Beginn des Prü­fungs­zeit­raums unzu­läs­sige Ver­an­la­gungs­in­stru­mente ein­ge­setzt hat­ten – wie etwa Pro­dukte, bei denen die Rück­zah­lung der Nomi­nale nicht gesi­chert war, teil­weise wur­den Fonds ein­ge­setzt, bei denen ein akti­ver Ein­satz von Deri­va­ten nicht aus­ge­schlos­sen war. Zu dies­be­züg­li­chen Ver­lus­ten war es etwa 2008 bei der SVA gekom­men (3,33 Mil­lio­nen Euro), bei der AUVA in der Höhe von 27,09 Mil­lio­nen Euro. Kei­nen finan­zi­el­len Scha­den gab es bei der OÖGKK. Wei­ters heißt es im Bericht des Rech­nungs­hofs: „Die Pro­zesse zur Ver­mö­gens­ver­an­la­gung waren in vie­len Berei­chen ver­bes­se­rungs­be­dürf­tig.“ Kon­kret wer­den genannt: eine genauere Defi­ni­tion und Ein­hal­tung der Ent­schei­dungs­be­fug­nisse, orga­ni­sa­to­ri­sche Tren­nung von Ver­mö­gens­ver­an­la­gung und Risi­ko­be­ur­tei­lung, Fest­le­gung von Ver­an­la­gungs­stra­te­gien und deren Über­wa­chung durch die Geschäfts­füh­rung, genauere recht­li­che Prü­fung der maß­geb­li­chen Ver­träge, Defi­ni­tion der erfor­der­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen, pro­fes­sio­nel­les Risi­ko­ma­nage­ment und Sicher­stel­lung einer aus­rei­chen­den Kon­troll­dichte. „Da aus­sa­ge­kräf­tige Berichts­sys­teme fehl­ten, ver­fügte der Bund im Rah­men der Auf­sicht nicht­ü­ber einen Über­blick über Umfang, Art, Recht­mä­ßig­keit und Erfolg bezie­hungs­weise Risi­ken der Ver­an­la­gung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger“, kon­sta­tie­ren die Prü­fer abschließend.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2015