Schließung von ärztlichen Hausapotheken: Nicht aufgehoben, nur aufgeschoben?

25.03.2015 | Politik

Ein Entschließungsantrag von ÖVP und SPÖ hat 2013 die prekäre Situation vieler Hausapotheken fürs Erste entschärft. Bis 2015 – so wurde vereinbart – sollte ein nachhaltiges Modell beschlossen werden.Von Marion Huber

Idylle pur am Rande der Kitzbüheler Alpen in der Tiroler Wildschönau… Die im Bezirk Kufstein gelegene Gemeinde hat mehr als 4.200 Einwohner; im Tourismus werden pro Jahr mehr als 800.000 Nächtigungen gezählt. Medizinisch betreut werden die Bewohner und Touristen des Hochtals von zwei niedergelassenen Allgemeinmedizinern – noch.

Denn was zuvor schon zwei weitere Allgemeinmediziner in Tirol getroffen hat, wird mit Ende März dieses Jahres auch für einen der beiden Wildschönauer Ärzte Realität: Er verliert durch die Eröffnung einer öffentlichen Apotheke in der Katastralgemeinde Niederau – und aufgrund seines Pensionsanspruchs – die Bewilligung für seine Hausapotheke. Und auch die Hausapotheke des zweiten Arztes müsste nach aktueller Gesetzeslage in drei Jahren geschlossen werden. Ob die Kassenärzte dann ohne Hausapotheke noch weitermachen, ist fraglich und: unter diesen Umständen Nachfolger zu finden, scheint auch mehr als schwierig.

Ein Einzelfall? Keineswegs. Tirol steht damit nicht allein da: In Oberösterreich gab es im Jahr 2006 noch 237 Hausapotheken; im Oktober 2014 waren es nur noch 220. Das ist ein Rückgang von mehr als sieben Prozent. Durch anhängige Konzessionsverfahren sind zusätzliche Hausapotheken gefährdet. Und dann gibt es da noch jene Gemeinden, in denen die Nachbesetzung von Kassenstellen mittlerweile schier unmöglich wird. Etwa, weil – wie in einer Zwei-Arzt-Gemeinde im Mühlviertel – nach der Pensionierung eines Arztes zwar der verbleibende Arzt noch eine Hausapotheke hat, der Nachfolger der zweiten Stelle aber am bestehenden Standort keine Bewilligung mehr bekommt. Ein Wettbewerbsnachteil, der auch bei dreimaliger Ausschreibung potentielle Nachfolger abgeschreckt hat. Und wenn in einer Gemeinde im Traunviertel die Kassenstelle – bislang ohne Erfolg – gar sieben Mal ausgeschrieben werden muss, weil die Hausapotheke durch eine öffentliche Apotheke im Ort wegfällt, ist die Problematik nicht mehr von der Hand zu weisen.

Situation in Salzburg

Ähnlich die Situation in Salzburg. Dort sind seit 2006 zehn Hausapotheken-Bewilligungen zurückgenommen worden. Zwei Hausapotheken stehen durch laufende Apotheken-Konzessionsverfahren vor der Schließung, weitere sind gefährdet. In Salzburg werden für rund zehn Vertragsarztstellen für Allgemeinmedizin Nachfolger gesucht, was sich als außerordentlich schwierig gestaltet, weil die Hausapotheken-Bewilligung fehlt.

„Große Sorge, dass ohne Lösung der Hausapothekenfrage viele Ordinationen und damit die ärztliche Versorgung in vielen Gemeinden schlicht und einfach fort sein werden“, äußert Erwin Rasinger, Gesundheitssprecher der ÖVP. „Bei dem zu erwartenden Hausärztemangel werden wir aber um jeden Arzt kämpfen müssen.“ Deshalb hat Rasinger auch 2013 einen parlamentarischen Initiativantrag zur Sicherung der ärztlichen Versorgung und Medikamentenversorgung im ländlichen Raum initiiert, dem sich alle Parteien angeschlossen haben. Das war vor zwei Jahren. Damals konnte das Schlimmste fürs Erste verhindert werden; an der zugrundeliegenden Problematik hat sich aber nichts geändert. Es wurde erreicht, dass mit 1.1.2014 bestehende Hausapotheken in Zwei-Arzt-Gemeinden nicht mehr innerhalb von drei Jahren nach der Ansiedlung einer öffentlichen Apotheke stillgelegt werden müssen, sondern erst spätestens Ende 2018. Sonst hätte es schon damals für 180 ärztliche Hausapotheken das mögliche „Aus“ bedeutet.

Zahl der Hausapotheken rückläufig

Der Hintergrund: Ende Juni 2012 hat der Verfassungsgerichtshof zwar den Vorrang für Hausapotheken in Ein-Arzt-Gemeinden bestätigt; die seit 2006 geltende zehnjährige Übergangsfrist für ärztliche Hausapotheken nach Eröffnung einer Apotheke für Zwei-Arzt-Gemeinden wurde aber als verfassungswidrig aufgehoben. Ab 2014 hätten die ärztlichen Hausapotheken in solchen Gemeinden ihre Bewilligung verloren, wenn die Konzession für eine Apotheke erteilt wird. Auch wurde mit dem Beschluss erreicht, dass die im Jahr 2006 bestehenden Gemeindegebiete für die Regelungen des Verhältnisses ärztlicher Hausapotheken und öffentlicher Apotheken „versteinert“ wurden. So konnte ein weiteres Hausapotheken-Sterben durch Gemeinde-Zusammenlegungen verhindert werden. Die Schließung von gefährdeten Hausapotheken war mit diesem Nationalratsbeschluss aber nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Die Zahl der ärztlichen Hausapotheken geht weiter zurück: Waren es 2006 noch 964, gab es 2014 nur noch 885 Ordinationen mit Hausapotheke.

Für Erwin Rasinger wiederum ist es schlicht „nicht nachvollziehbar“, warum das Gesundheitsministerium auf den Antrag und sein „jahrelanges Drängen“ nicht reagiert. Der Erhalt der Hausapotheken finde sich schließlich auch im gemeinsamen Regierungsprogramm von ÖVP und SPÖ sowie in mehreren Landtagsbeschlüssen. Wenn Rasinger offizielle Stellungnahmen der Apothekerschaft liest, wonach ein Drittel der Apotheken – besonders im ländlichen Raum – über finanzielle Verluste klagt, stellt sich für ihn die Frage: „Wozu der ganze Streit? Wozu weiter 100 Hausapotheken in Frage stellen? Niemand verliert etwas, wenn man Hausapotheken erhält.“ Seine Forderung: „Eine rasche Lösung muss her, so, wie wir das im Regierungsprogramm vereinbart haben.“

Ärztliche Hausapotheken: die gesetzlichen Bestimmungen

„Ein-Arzt“-Gemeinde: In ländlichen Gemeinden, in denen nur ein Arzt für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag seinen ständigen Berufssitz hat, besteht kein Bedarf für eine öffentliche Apotheke. Die Regelversorgung mit Arzneimitteln wird durch die Hausapotheke geleistet.

Gemäß § 10 Abs. 2 Apothekengesetz besteht kein Bedarf für eine öffentliche Apotheke, wenn sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Gemeinde der in Aussicht genommenen Betriebsstätte eine ärztliche Hausapotheke befindet und weniger als zwei Vertragsstellen nach § 342 Abs. 1 ASVG (volle Planstellen) von Ärzten für Allgemeinmedizin besetzt sind (…)

Die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke wird erteilt, wenn es sich um einen Arzt für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag handelt und sich in der Gemeinde keine öffentliche Apotheke befindet oder diese mehr als sechs Straßen-Kilometer entfernt ist (siehe § 29 ApoG – Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke). Dazu ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger: „Die Sechs-Kilometer-Grenze gehört endlich abgeschafft. Sie führt nur zu bösem Blut und absurden Verrenkungen.“

Verlegt ein Arzt für Allgemeinmedizin seinen Berufssitz in eine andere Gemeinde, so erlischt die für den vorherigen Berufssitz erteilte Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke.

Die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke ist nach Maßgabe des Abs. 4 bei Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke zurückzunehmen, wenn

  1. die Wegstrecke zwischen dem Berufssitz des Arztes und der Betriebsstätte der neu errichteten öffentlichen Apotheke vier Straßenkilometer nicht überschreitet, und
  2. sich die ärztliche Hausapotheke weder in einer Gemeinde gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 noch in einer Gemeinde gemäß § 10 Abs. 3 befindet.

„Zwei-Arzt“-Gemeinde: In Gemeinden mit zwei Kassenvertragsärzten für Allgemeinmedizin ist – nach Konzessionserteilung für eine öffentliche Apotheke vor dem 1. Jänner 2016 – „die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Inhaber der Bewilligung zur Haltung der ärztlichen Hausapotheke das 65. Lebensjahr vollendet hat, spätestens jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2018 zurückzunehmen.“ (siehe § 62a Abs. 1 ApoG)

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 6 / 25.03.2015