Ärztetage Velden: Psychopharmaka bei Kindern richtig einsetzen

15.08.2015 | Medizin


Wann im Rahmen einer multimodalen Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Einsatz von Medikamenten angezeigt ist und wie sich der Arzt bei Off-Label-Verschreibungen absichert, erfährt man bei einem Workshop bei den diesjährigen Ärztetagen Velden Ende August.
Von Verena Ulrich

Etwa 20 Prozent der Kinder- und Jugendlichen in Österreich zeigen eine psychische Belastung und sind gefährdet, eine psychiatrische Erkrankung zu entwickeln. Bei zehn Prozent ist eine psychische Störung so weit fortgeschritten, dass eine Behandlung unumgänglich ist. Eine zeitgemäße multimodale Therapie verspricht den besten Therapieerfolg. Diese Behandlung umfasst die ärztlichen Gespräche mit Patient und Bezugspersonen, die Psychotherapie sowie andere Therapien wie beispielsweise Ergo- oder Physiotherapie. „Behandlungsmethoden in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind vorrangig nicht-medikamentös. Eine medikamentöse Therapie kann aber in bestimmten Fällen im Rahmen der multimodalen Behandlung notwendig werden“, so Prim. Christian Kienbacher, Ärztlicher Leiter des Ambulatoriums für Kinder- und Jugendpsychiatrie des SOS-Kinderdorfs in Wien. Er befasst sich im Rahmen eines Workshops bei den 18. Ärztetagen in Velden Ende August mit der Verordnung von Psychopharmaka im Kindes- und Jugendalter.

In erster Linie sind es die Schizophrenie und die manisch depressive Erkrankung bei Jugendlichen sowie depressive Erkrankungen, Angst- oder Zwangserkrankungen sowie ADHS und Störungen des Sozialverhaltens, die bei entsprechendem Schweregrad eine Pharmakotherapie erfordern. Die Verabreichung von Psychopharmaka an Kinder und Jugendliche ist allerdings nicht unproblematisch, denn für kaum ein zeitgemäßes Medikament gibt es eine Zulassung für Patienten unter dem 18. Lebensjahr. „Fehlende Zulassungen heißen aber nicht, dass der Arzt nicht trotzdem medikamentös behandeln kann beziehungsweise sogar dazu verpflichtet ist“, betont Kienbacher. Die Zulassungsvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz richten sich an pharmazeutische Unternehmer, Importeure und Apotheke, nicht aber an Ärzte.

Es wäre laut Kienbacher ethisch und rechtlich nicht vertretbar, Patienten aufgrund fehlender Zulassungen nicht die bestmögliche Behandlung angedeihen zu lassen. Allerdings muss sich der Arzt bewusst sein, dass der Hersteller im Schadensfall des Patienten nicht haftbar ist. „Um sich abzusichern, sollte der Arzt nach umfassender Aufklärung einen schriftlichen Behandlungsvertrag abschließen, in dem die Zustimmung des Patienten und seiner Angehörigen festgehalten wird“, rät Kienbacher. Nach der derzeitigen Judikatur reicht es nicht aus, dem Patienten beziehungsweise seinen Erziehungsberechtigten den Beipacktext zur Verfügung zu stellen oder vorzulesen. Kienbacher ergänzt, dass die Aufklärung kein einmaliges Ereignis vor Behandlungsbeginn ist, sondern ein Prozess im Rahmen der gesamten Therapiedauer. Wird ein Patient mit einer Medikation im Off-label-Bereich nach einem stationären Aufenthalt entlassen und von einem niedergelassenen Arzt weiter behandelt, beginnt eine neue Behandlungsepisode und die Zustimmung muss erneut eingeholt werden. Neben der rechtlichen Gratwanderung setzt eine Off-Label-Behandlung ein fundiertes Wissens bei der Verwendung von Psychopharmaka im Kindes- und Jugendalter voraus. Hinsichtlich der Dosierung beispielsweise ist der Arzt auf kinder- und jugendpsychiatrisches Wissen angewiesen, da aufgrund der fehlenden Zulassung eine Dosierungsempfehlung vom Hersteller fehlt.

Dosierung: oft höher als bei Erwachsenen

„Meist bekommen Kinder wegen ihres geringeren Körpergewichts Medikamente in niedriger Dosis als Erwachsene verabreicht. Bei manchen Psychopharmaka verhält es sich jedoch so, dass Kinder diese schneller metabolisieren als Erwachsene und sie im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht eine höhere Dosis benötigen“, weiß Kienbacher. Der Experte rät daher niedergelassenen Ärzten, die keine Erfahrung bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Psychopharmaka haben, die Einstellung dem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie zu überlassen. An Spezialisten fehlt es allerdings derzeit in Österreich. „Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist hierzulande erst seit 2007 ein eigenständiges Sonderfach. Daher hinken wir anderen Ländern in der Entwicklung hinterher“ sagt Kienbacher und beklagt den Mangel an Fachärzten. Die Versorgung wird zwar ausgebaut, aber noch immer gibt es in drei Bundesländern keinen einzigen niedergelassenen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Kassenvertrag. „Derzeit kann die notwendige multimodale Therapie oft nur mit hohen Selbstbehalten ablaufen, da es viel zu wenige Kassenplätze gibt und so viele Kinder die notwendige nicht-medikamentöse Therapie nicht erhalten.“

18. Ärztetage Velden
23. 8. bis 29. 8. 2015
Nähere Informationen und Anmeldung: www.arztakademie.at/velden

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 15-16 / 15.08.2015