Stand­punkt – Vize-Präs. Karl Forst­ner: Qua­li­täts­si­che­rung für Patientenanwälte

25.02.2014 | Standpunkt

© ÄK für Salzburg

Mit Betrof­fen­heit nimmt die Ärz­te­schaft Betrugs­vor­würfe gegen­über einer Wie­ner Ärz­tin zur Kennt­nis. Wenn hier auch zunächst das for­mal­recht­li­che Ver­fah­ren abzu­war­ten ist, sind die Vor­würfe allein schon höchst beunruhigend.

Aber min­des­tens die glei­che Betrof­fen­heit löst die aggres­sive Reak­tion ins­be­son­dere der Wie­ner Pati­en­ten­an­walt­schaft aus. Denn es steht ja außer Frage, dass die hier auf­ge­deck­ten Ver­feh­lun­gen, wenn sie sich tat­säch­lich bewahr­hei­ten, im höchs­ten Maße unethisch, dem Stan­des­an­se­hen scha­dend und wohl auch kri­mi­nell wären; sollte es hin­ge­gen vor­sätz­lich erfolgt sein, so ist es Betrug. Aber die von der Wie­ner Pati­en­ten­an­wäl­tin Sig­rid Pilz getrof­fe­nen ver­all­ge­mei­nern­den Äuße­run­gen sind eine völ­lig unan­ge­mes­sene Reak­tion und nur im Sinne einer Sip­pen­haf­tung der gesam­ten Ärz­te­schaft inter­pre­tier­bar. Hier gewinnt man den Ein­druck, dass es nicht ernst­haft um Qua­li­täts­si­che­rung, son­dern um die Beschä­di­gung einer Berufs­gruppe und der sie ver­tre­ten­den Insti­tu­tion geht. Denn zehn­tau­sende öster­rei­chi­sche Ärz­tin­nen und Ärzte bemü­hen sich tag­täg­lich um ihre Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in vor­bild­li­cher Weise.

Die­ses Ver­hal­ten von Frau Pilz ist nicht nur unver­ständ­lich und eine Zumu­tung, son­dern ver­fehlt auch fun­da­men­tal die eigent­li­che Auf­gabe einer Pati­en­ten­ver­tre­tung. Tat­säch­lich ist die Zusam­men­ar­beit der Ärz­te­schaft mit den Pati­en­ten­ver­tre­tun­gen in den Bun­des­län­dern vom gemein­sa­men Bemü­hen um das Wohl und um die Rechts­an­sprü­che unse­rer Pati­en­ten getra­gen. Und so ist es natür­lich und wün­schens­wert, dass auch die Erfah­run­gen von Pati­en­ten­an­walt­schaf­ten in die Wei­ter­ent­wick­lung unse­res Gesund­heits­sys­tems ein­flie­ßen. Aber bei jedem uner­wünsch­ten, ja ver­werf­li­chen Vor­komm­nis, einen gan­zen Berufs­stand an den Pran­ger zu stel­len, ist auch wegen der Ver­un­si­che­rung unse­rer Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kon­tra­pro­duk­tiv. Das sollte eigent­lich auch einer Pati­en­ten­an­wäl­tin einleuchten.

Auch bei einer weit gefass­ten Inter­pre­ta­tion des Auf­ga­ben­be­reichs von Pati­en­ten­an­walt­schaf­ten ist das in Gefahr ste­hende Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen Pati­en­ten und Ärz­ten nicht geeig­net für Pro­fi­lie­rungs­sucht auf gesund­heits­po­li­ti­schen Spiel­wie­sen. Oft­mals wird der Ärz­te­schaft unter­stellt, Pati­en­ten für ihre Anlie­gen zu mani­pu­lie­ren. Genau dies geschieht aber mit Sicher­heit hier durch die Wie­ner Patientenanwaltschaft.

Natür­lich erfor­dert auch die Arbeit von Pati­en­ten­an­wäl­ten Qua­li­täts­stan­dards. Der Umstand, dass die Zusam­men­ar­beit mit ihnen ja in den meis­ten Bun­des­län­dern funk­tio­niert, ist letzt­lich ein kla­rer Hin­weis dafür, dass ein sol­ches Selbst­ver­ständ­nis bei den Pati­en­ten­an­walt­schaf­ten besteht. Die Lage in Wien jedoch ist unklar.

Die Bevöl­ke­rung kann zu Recht hohe Qua­li­tät des ärzt­li­chen Wir­kens erwar­ten und ein­for­dern. Dies sicher­zu­stel­len, ist die gemein­same Auf­gabe aller für das Gesund­heits­sys­tem Ver­ant­wort­li­chen, zual­ler­erst der ärzt­li­chen Berufs­gruppe selbst. Aber ein Min­dest­maß an Qua­li­täts­stan­dards sollte auch für Pati­en­ten­ver­tre­te­rIn­nen gelten.

Karl Forst­ner
1. Vize-Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 4 /​25.02.2014