Standpunkt – Vize-Präs. Karl Forstner: Qualitätssicherung für Patientenanwälte

25.02.2014 | Standpunkt

© ÄK für Salzburg

Mit Betroffenheit nimmt die Ärzteschaft Betrugsvorwürfe gegenüber einer Wiener Ärztin zur Kenntnis. Wenn hier auch zunächst das formalrechtliche Verfahren abzuwarten ist, sind die Vorwürfe allein schon höchst beunruhigend.

Aber mindestens die gleiche Betroffenheit löst die aggressive Reaktion insbesondere der Wiener Patientenanwaltschaft aus. Denn es steht ja außer Frage, dass die hier aufgedeckten Verfehlungen, wenn sie sich tatsächlich bewahrheiten, im höchsten Maße unethisch, dem Standesansehen schadend und wohl auch kriminell wären; sollte es hingegen vorsätzlich erfolgt sein, so ist es Betrug. Aber die von der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz getroffenen verallgemeinernden Äußerungen sind eine völlig unangemessene Reaktion und nur im Sinne einer Sippenhaftung der gesamten Ärzteschaft interpretierbar. Hier gewinnt man den Eindruck, dass es nicht ernsthaft um Qualitätssicherung, sondern um die Beschädigung einer Berufsgruppe und der sie vertretenden Institution geht. Denn zehntausende österreichische Ärztinnen und Ärzte bemühen sich tagtäglich um ihre Patientinnen und Patienten in vorbildlicher Weise.

Dieses Verhalten von Frau Pilz ist nicht nur unverständlich und eine Zumutung, sondern verfehlt auch fundamental die eigentliche Aufgabe einer Patientenvertretung. Tatsächlich ist die Zusammenarbeit der Ärzteschaft mit den Patientenvertretungen in den Bundesländern vom gemeinsamen Bemühen um das Wohl und um die Rechtsansprüche unserer Patienten getragen. Und so ist es natürlich und wünschenswert, dass auch die Erfahrungen von Patientenanwaltschaften in die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems einfließen. Aber bei jedem unerwünschten, ja verwerflichen Vorkommnis, einen ganzen Berufsstand an den Pranger zu stellen, ist auch wegen der Verunsicherung unserer Patientinnen und Patienten kontraproduktiv. Das sollte eigentlich auch einer Patientenanwältin einleuchten.

Auch bei einer weit gefassten Interpretation des Aufgabenbereichs von Patientenanwaltschaften ist das in Gefahr stehende Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten nicht geeignet für Profilierungssucht auf gesundheitspolitischen Spielwiesen. Oftmals wird der Ärzteschaft unterstellt, Patienten für ihre Anliegen zu manipulieren. Genau dies geschieht aber mit Sicherheit hier durch die Wiener Patientenanwaltschaft.

Natürlich erfordert auch die Arbeit von Patientenanwälten Qualitätsstandards. Der Umstand, dass die Zusammenarbeit mit ihnen ja in den meisten Bundesländern funktioniert, ist letztlich ein klarer Hinweis dafür, dass ein solches Selbstverständnis bei den Patientenanwaltschaften besteht. Die Lage in Wien jedoch ist unklar.

Die Bevölkerung kann zu Recht hohe Qualität des ärztlichen Wirkens erwarten und einfordern. Dies sicherzustellen, ist die gemeinsame Aufgabe aller für das Gesundheitssystem Verantwortlichen, zuallererst der ärztlichen Berufsgruppe selbst. Aber ein Mindestmaß an Qualitätsstandards sollte auch für PatientenvertreterInnen gelten.

Karl Forstner
1. Vize-Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 4 / 25.02.2014