ÄKVÖ-Sym­po­sium: Ablen­kun­gen im Straßenverkehr

25.05.2014 | Service


Tele­fo­nie­ren ohne Frei­sprech­an­lage im Auto ist mitt­ler­weile Unfall­ur­sa­che Nr. 1. Die Details dazu und andere Ablen­kungs­mög­lich­kei­ten stan­den im Mit­tel­punkt des von der ÄKVÖ ver­an­stal­te­ten Sym­po­si­ums „Unauf­merk­sam und abge­lenkt im Stra­ßen­ver­kehr“, das vor kur­zem in Wien stattfand.

Unauf­merk­sam­keit und Leicht­fer­tig­keit seien die Feinde jeg­li­cher Ord­nung, erklärte der Prä­si­dent der ÄKVÖ, MR Wal­ter Dor­ner, in sei­ner Begrü­ßung. Die Mög­lich­kei­ten der Ablen­kung beim Auto­fah­ren sind zahl­reich, wobei das Handy eine immer grö­ßere Rolle spielt. Wie dazu Gene­ral­ma­jor Mar­tin Germ, Lei­ter der Ver­kehrs­über­wa­chung im Innen­mi­nis­te­rium, berich­tete, ist mitt­ler­weile das Tele­fo­nie­ren ohne Frei­sprech­an­lage Unfall­ur­sa­che Nr. 1 – und nicht mehr Raser. Anhand von Daten­blät­tern der Poli­zei wurde erho­ben, dass Unacht­sam­keit und Ablen­kung mit 33 Pro­zent die Haupt­un­fall­ur­sa­chen sind; dar­un­ter falle zu einem gro­ßen Teil das Tele­fo­nie­ren mit dem Handy, wie Germ betonte. Nur in einem „sehr gerin­gen Aus­maß“ seien ablen­kende und fahr­fremde Tätig­kei­ten am Steuer wie etwa das Auf­he­ben von hin­un­ter­ge­fal­le­nen Gegen­stän­den oder Ablen­kung durch Bei­fah­rer oder Kin­der als Unfall­ur­sa­che nach­zu­wei­sen. Von den ins­ge­samt 40.831 sta­tis­tisch erfass­ten Ver­kehrs­un­fäl­len im Jahr 2012 wurde bei 20 Unfäl­len von der Bun­des­po­li­zei das Merk­mal „Tele­fo­nie­ren am Steuer“ fest­ge­stellt und in die Sta­tis­tik ein­ge­tra­gen. Germ dazu: „Das ergibt einen Anteil von 0,05 Pro­mille oder fünf von 1.000.“ Straf­bar ist Tele­fo­nie­ren ohne Frei­sprech­ein­rich­tung – wenn dies bei der Anhal­tung fest­ge­stellt wird – mit einem Organ­man­dat in der Höhe von 50 Euro; wird die Zah­lung ver­wei­gert, kann dies bis zu 70 Euro kosten.

Die Ablen­kung der Auto­fah­rer werde in Öster­reich und in der gesam­ten EU zu einem zuneh­mend grö­ße­ren Pro­blem, wie Rai­mund Saam, Vize­prä­si­dent der ÄKVÖ, erklärte. Wer etwa bei 50 km/​h zwei Sekun­den von der Fahr­bahn weg­schaut, legt rund 30 Meter im Blind­flug zurück.

Univ. Prof. Peter Hei­lig, Fach­arzt für Augen­heil­kunde und Opto­me­trie in Wien, befasste sich mit der Aus­wir­kung von Licht­rei­zen im Stra­ßen­ver­kehr. Bewegte Licht­reize – vor allem in peri­phe­ren Gesichts­feld­ab­schnit­ten – sind die Ablen­ker Nr. 1. Das peri­phere Sehen regis­triert laut Hei­lig alle über­schwel­li­gen Licht­reize, ver­ar­bei­tet und bewer­tet sie im Zen­tral­ner­ven­sys­tem. Bei einem „Over­flow“ kommt es zur kom­plet­ten Aus­lö­schung von gese­he­nen, jedoch nicht wahr­ge­nom­me­nen Objek­ten (zum Bei­spiel Kind am Zebra­strei­fen). Hei­lig: „Blinde Löcher tun sich auf in der Wahr­neh­mung. Diese las­sen sich nicht weg-trai­nie­ren und auch nicht durch maximal erhöhte Auf­merk­sam­keit weg-kon­di­tio­nie­ren.“ Ver­mei­den lie­ßen sie sich ein­zig dadurch, indem man „über­flüs­sige Ablen­kun­gen weg­lässt“, wie Hei­lig betonte. Und wei­ter: „Die Inten­si­tät vie­ler Lich­ter in Stra­ßen­ver­kehr-Sze­na­rios liegt bereits nahe der Schmerz-Schwelle des visu­el­len Sys­tems, immer öfter dar­über.“ „Nacht­fahr­bril­len“ lin­dern viel­leicht den durch Schein­wer­fer beding­ten Blen­dungs­schmerz; erhö­hen jedoch die Zahl ‚über­se­he­ner“ unbe­leuch­te­ter Objekte. „Auf der Straße zu lie­gen gekom­mene Unfall­op­fer wer­den seit ‚Licht am Tag‘ mehr­mals über­rollt. Hilfs­kräfte, Mit­fah­rer, die das Fahr­zeug ver­las­sen, und stra­ßen­sei­tig agie­rende Exe­ku­tiv-Beamte seien „unver­hält­nis­mä­ßig hohen Ris­ken aus­ge­setzt, ganz beson­ders seit der Ein­füh­rung von ‚Licht am Tag‘“. Hei­lig spricht sich dafür aus, Abblend­licht aus­schließ­lich bei schlech­ter Sicht ein­zu­schal­ten, denn „Tag­fahr­lich­ter und Abblend­schein­wer­fer bei aus­rei­chend guter Sicht unter Tages­licht­be­din­gun­gen kön­nen die Gesamt-Ver­kehrs­si­cher­heit nicht verbessern“.

Wo man anset­zen könnte? Saam nennt hier als einen Punkt etwa die Fahr­schul­aus­bil­dung, die „drin­gen­der­weise an die jet­zige Situa­tion ange­passt wer­den müsse“. Nur das Aus­wen­dig­ler­nen eines Fra­gen­ka­ta­logs und das Erken­nen von Ver­kehrs­zei­chen seien sei­ner Ansicht nach für die heu­ti­gen Fahr­an­for­de­run­gen „sicher zu wenig“. Saam wei­ter: „Fahr­trai­ning ist zu befür­wor­ten, aber dem müsse ein men­ta­les Ver­hal­tens­trai­ning und Gefah­re­n­er­ken­nungs- Trai­ning ange­schlos­sen werden.“

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 10 /​25.05.2014