Patientensicherheit: Vermeidung von Verwechslungen: Patientenfotos auf Röntgenbild

10.11.2014 | Service

Vermeidungen von Verwechslungen: Patientenfotos auf Röntgenbild

Durch die Verwendung von aktuellen Patientenfotos als Ergänzung zu anderen Identifikatoren kann ein erheblicher Anteil von Zuordnungsfehlern bei Rx-Aufnahmen durch die beteiligten Radiologen erkannt werden. Mit den Details dazu befasst sich ein von der Schweizer Stiftung für Patientensicherheit erstellter und kürzlich veröffentlichter Beitrag der Reihe „Paper of the Month“.

Tridandapani et al. untersuchten in ihrer experimentellen Studie, ob durch die Ergänzung von Patientenfotos auf den Rx-Aufnahmen die Häufigkeit von Zuordnungsfehlern reduziert werden kann. In die Studie wurden 30 Patienten von zwei US-amerikanischen Intensivstationen aufgenommen. Für diese lagen jeweils Röntgenaufnahmen von mindestens zwei Zeitpunkten vor (insgesamt 166 Rx-Aufnahmen) sowie auch aktuelle Portrait-Fotos, die im Spital im Verlauf der Untersuchung gemacht worden waren: sogenannte „point of care photographs“. Anschließend wurden nach einem Zufallsverfahren immer zwei Rx-Aufnahmen eines Patienten von zwei Zeitpunkten gepaart. Es wurden vorsätzlich fehlerhafte Paarungen erzeugt, in denen zwei Rx-Aufnahmen verschiedener Patienten zusammengefügt wurden, ebenfalls eine ältere und eine neuere.

Eine Gruppe von zufällig ausgewählten, erfahrenen Radiologen unterschiedlicher Sub-Spezialitäten beteiligte sich an der Studie (n=90). Ihre Aufgabe war es, jeweils zehn zufällig ausgewählte Rx-Paare zu evaluieren. Sie sollten beispielsweise angeben, ob sich der Zustand des Patienten verbessert hat. Dabei war sichergestellt, dass von zehn Aufnahme-Paaren maximal eine Paarung fehlerhaft war. Den Radiologen wurde zufällig eine Zehner-Serie von Rx-Paarungen mit oder ohne Patienten- Fotos gezeigt. Es wurde nicht explizit danach gefragt, ob die zwei Aufnahmen vom gleichen Patienten stammen. Vielmehr waren die Kliniker aufgefordert, alle Auffälligkeiten zu kommentieren. Ein anwesender Assistent registrierte die von den Klinikern verbalisierten, aber nicht dokumentierten Hinweise auf „falsche Paarungen“ oder Zuordnungen. Von falschen Paaren – also Rx-Aufnahmen von zwei verschiedenen Patienten, die fälschlicherweise einem Patienten zugeordnet waren -, die keine Patientenfotos enthielten, wurden 31 Prozent korrekt erkannt. Von den falschen Paaren, auf denen Fotos der beiden verschiedenen Patienten zu sehen waren, wurden 77 Prozent korrekt und autonom erkannt. Das Odds ratio beträgt 7.3 (p=0.006). Die fehlerhaften Paare mit Patientenfotos wurden von allen Radiologen – unabhängig von der Subdisziplin – besser erkannt. Es gab keine Unterschiede in der Begutachtungsdauer der Rx-Aufnahmen mit vs. ohne Patientenfotos. 80 Prozent der Radiologen gaben an, dass die Fotos sie nicht bei der Evaluation ablenken würden. Hingegen sagten 44 Prozent, dass die Patientenfotos hilfreich für die Interpretation der Aufnahmen waren.

Die Studie zeigt, dass durch die Verwendung von aktuellen Patientenfotos als Ergänzung zu anderen Identifikatoren ein erheblicher Anteil von Zuordnungsfehlern bei Rx-Aufnahmen durch die beteiligten Radiologen erkannt wird. Fotos von Patienten sind die einzigen intrinsischen Identifikatoren, die extern sichtbar und überprüfbar sind (im Gegensatz zu Namen, Fingerabdrücken oder Iris-Scans). Außerdem handelt es sich um eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, noch dazu wenn die Fotos bei modernen Geräten direkt automatisch im Zuge des Rx produziert werden. Allerdings ist noch unklar, ob mit zunehmender Gewöhnung an die Verwendung von Fotos Diskrepanzen zwischen Patienten eher ignoriert werden. Die Nutzung von Fotos als ergänzender und leicht prüfbarer Identifikator kann gerade in Hoch-Risiko-Situationen zusätzliche Sicherheit generieren und sollte daher verstärkt zum Einsatz kommen.

Quelle: Schweizer Stiftung für Patientensicherheit/Prof. Dr. David Schwappack; Academic Radiology 2014; Vol. 21, Nr. 8, 1038-1047

Weitere Beiträge aus der Reihe „Paper of the Month“ gibt es unter www.cirsmedical.at

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 21 / 10.11.2014