Periphere NeuropathienEDV in der Ordination: 12 Regeln zur Datensicherheit

10.06.2014 | Service

Worauf man beim Einsatz der EDV in der Ordination besonders achten sollte, dazu hat die Bundeskurie niedergelassene Ärzte in der ÖÄK eine Empfehlung erstellt.

1) Rechtliche Vorschriften
Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten. Verschriftlichen Sie alle Vorgänge und sammeln Sie die Unterlagen an einem Ort.

2) Physischer Schutz
Stellen Sie sicher, dass betriebsfremde Personen keine sensiblen Daten einsehen können. Beschränken und kontrollieren Sie den Zutritt, beschränken Sie absichtliche oder versehentliche Einblicke, schützen Sie die Bereiche, in denen mit sensiblen Daten gearbeitet wird. Sehen Sie einen Einbruchs- und Diebstahlschutz vor.

3) Mitarbeiter
Weisen Sie auf die Geheimhaltungspflicht in den Dienstverträgen hin. Legen Sie in einem Schriftstück für jeden Mitarbeiter fest, welche Dateneinsicht jeder Mitarbeiter benötigt.

4) Rechner/Betriebssysteme
Benutzen Sie ein Betriebssystem, das mit Sicherheitsupdates versorgt wird, einen aktuellen Browser sowie einen aktuellen Virenschutz. Überprüfen Sie Ihre Rechner unter www.peeringpoint.at/browsersicherheit. Falls Sie auf das Internet ohne GIN (e-card-Netzwerk) zugreifen, aktivieren Sie eine Software-Firewall.

5) Ordinationssoftware
Überprüfen Sie, ob eine Mitarbeiterverwaltung mit persönlichem Login unterstützt wird, fordern Sie eine starke Passwortqualität. Beschränken Sie die Zugriffe Ihrer Mitarbeiter auf die notwendigen Daten und stellen Sie sicher, dass die tatsächlichen Datenzugriffe protokolliert werden.

6) Datensicherung

Sichern Sie regelmäßig alle wesentlichen Daten Ihres IT-Systems. Bewahren Sie die Sicherungsmedien extern oder an einem geschützten Ort (Safe) auf. Kontrollieren Sie periodisch die Qualität der Medien und prüfen Sie die Wiederherstellbarkeit Ihres Systems. Treffen Sie Vorkehrungen für einen Softwarewechsel oder die Beendigung Ihrer ärztlichen Tätigkeit.

7) Daten übertragen
Übertragen Sie Personen-bezogene Daten nur mit gesicherter Befundübertragung oder (unter den gesetzlich vorgesehenen Auflagen) per Fax. Verwenden Sie keinesfalls E-Mail!

8) Dienstleisterverträge
Stellen Sie die Geheimhaltungsverpflichtung schriftlich sicher. Regeln Sie die Möglichkeiten der Fernwartung und den Zugriff auf Daten oder Sicherungsmedien. Erfragen Sie in Ihrer Ärztekammer die entsprechenden Vorlagen. Vermeiden Sie unbeschränkte Fernwartungszugänge.

9) Reparatur/Entsorgung
Geben Sie Datenträger nur ohne Daten an Dritte weiter, zerstören Sie gegebenenfalls selbst die Festplatten. Denken Sie an den Inhalt von Sicherungsmedien. Fordern Sie von dem Dienstleister eine schriftliche Bestätigung der Einhaltung des Datenschutzes.

10) Persönliches Verhalten
Gehen Sie mit den neuen Medien und Möglichkeiten kritisch um: Öffnen Sie keine E-Mails von unbekannten Personen, misstrauen Sie Gratis- Versprechungen, geben Sie keine vertraulichen Daten bekannt – so wird beispielsweise keine Bank oder Kreditkartenfirma Informationen von Ihnen per E-Mail einholen!

11) Neue Gefahren bedenken
Sichern Sie ein verwendetes WLAN nach dem Stand der Technik ab. Denken Sie an Daten auf mobilen Geräten (Notebook, Tablet, Smartphone), insbesondere bei Weitergabe und Diebstahl. Externe Zugriffe auf die Ordinationsdaten sind entsprechend zu sichern.

12) Regelmäßige Überprüfungen
Die aktuelle Technik und die damit verbundenen Möglichkeiten und Gefahren schreiten rasant voran. Denken Sie bei allen Konfigurationsänderungen auch an die IT-Sicherheit und dokumentieren Sie alle wesentlichen Vorgänge. Aktualisieren Sie in regelmäßigen Abständen Ihr IT-Sicherheitskonzept.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 11 / 10.06.2014