CIRS­me­di­cal: Fall des Monats

15.08.2014 | Service

Um die Dees­ka­la­tion in einer Akut­psych­ia­trie für Jugend­li­che geht es im aktu­el­len Fall des Monats. Der Bericht stammt von einer Pfle­ge­per­son mit weni­ger als fünf Jah­ren Berufserfahrung.

Fall­be­schrei­bung

Sui­zid­ge­fähr­dete Pati­en­tin ver­suchte, sich zu stran­gu­lie­ren mit einem Peha-Haft-Ver­band, der als Schutz über einen Venf­lon-Zugang gebun­den wurde. Über den Moni­tor wurde das Ereig­nis ent­deckt, eine Pfle­ge­per­son schritt sofort ein und ver­hin­derte den Sui­zid­ver­such. Die Pati­en­tin wehrte sich gegen fremde Hilfe, ein Arzt wurde hin­zu­ge­zo­gen und in der Folge wurde mehr Per­so­nal benö­tigt, um die Situa­tion zu ent­schär­fen auf­grund von mas­si­ver Gegen­wehr der Patientin.

Die Pati­en­tin beru­higte sich nach lan­gen inten­si­ven Gesprä­chen und zusätz­li­cher Bedarfs­me­di­ka­tion wie­der. Mög­li­che Gründe für die­ses Ereig­nis: Sui­zi­da­li­tät der Pati­en­tin; kein 100-pro­zen­ti­ger Schutz mög­lich – selbst im Kran­ken­haus nicht; keine per­ma­nente 1:1‑Betreuung mög­lich aus per­so­nel­len Grün­den; keine per­ma­nente Fixie­rung mit Gur­ten mög­lich aus ethi­schen Grün­den und aus Schutz vor Retrau­ma­ti­sie­rung der Pati­en­tin (sexu­el­ler Miss­brauch in der Vergangenheit).

Vor­fall pas­sierte am spä­ten Nach­mit­tag. Die Pati­en­tin hat in die­ser Zeit „Leer­lauf“ – sprich keine The­ra­pie­an­ge­bote (Musik­the­ra­pie, dia­gnos­ti­sche Gesprä­che, etc.). Hos­pi­ta­li­sie­rung ist bereits gege­ben. Pati­en­tin über­lebt; Retrau­ma­ti­sie­rung bei Dees­ka­la­tio­nen nicht aus­zu­schlie­ßen; deut­li­che Stran­gu­la­ti­ons­spu­ren am Hals erkenn­bar. Pha­sen­weise psy­chisch sta­bil und gut erreich­bar, Stim­mung kippt spon­tan; nutzt kurze Abwe­sen­heit des Per­so­nals gezielt für spon­tane Sui­zid­ver­su­che; nach Dees­ka­la­tion wie­der einige Zeit (ein bis zwei Stun­den) stabil.

Fach­kom­men­tare der CIRS­me­di­cal-Exper­ten

Lösungs­vor­schlag bzw. Fall­ana­lyse

Mög­li­cher­weise ist noch eine Ver­bes­se­rung zu erzie­len durch eine Super­vi­sion bezie­hungs­weise gemein­same pati­en­ten­be­zo­gene Bespre­chun­gen. Es wird vom Fall­brin­ger nicht erwähnt, ob an der Sta­tion Instru­mente zur Ein­schät­zung von Sui­zi­da­li­tät ver­wen­det wer­den, um beson­dere Risi­ko­pa­ti­en­ten zu iden­ti­fi­zie­ren. Auch Grund­krank­heit der Pati­en­tin ist nicht ange­ge­ben und ob dies­be­züg­lich bereits eine opti­male (medi­ka­men­töse) The­ra­pie eta­bliert wurde. Gut ist die Nach­be­spre­chung des Sui­zid­ver­su­ches durch die Pflege. Ärzt­lich wäre es auch sinn­voll, um viel­leicht eine neue Ver­ein­ba­rung über anti­sui­zi­da­les Ver­hal­ten zu erar­bei­ten. In Leer­zei­ten wäre ein häu­fi­ge­rer (nicht unbe­dingt durch­ge­hen­der 1:1‑Kontakt) Kon­takt der Pflege mit der Pati­en­tin sinn­voll (Kurz­kon­takte). Prin­zi­pi­ell sind Sui­zid­ver­su­che jugend­li­cher Pati­en­ten vor allem bei ent­spre­chen­der Ana­mnese (Trauma) und vor­han­de­ner Impul­si­vi­tät nicht aus­zu­schlie­ßen und auch nicht 100-pro­zen­tig zu ver­hin­dern.
(Experte für Psych­ia­trie und Neu­ro­lo­gie; medi­zi­nisch-fach­li­cher Aspekt)

Lösungs­vor­schlag bzw. Fall­ana­lyse
Bei der Betreu­ung sui­zid­ge­fähr­de­ter Pati­en­ten sollte zumin­dest ein­mal täg­lich ein ärzt­li­cher Kon­takt – fall­weise auch deut­lich häu­fi­ger – an der Sta­tion üblich sein, um das Gefähr­dungs­po­ten­tial gut ein­schät­zen zu kön­nen. Den Ärz­ten obliegt somit in Zusam­men­ar­beit mit den betreu­en­den Berufs­grup­pen feder­füh­rend die Ein­schät­zung des der­zeit gege­be­nen Sui­zid­ri­si­kos. Die Pfle­ge­per­so­nen müs­sen bei einer Ver­än­de­rung des Zustan­des den dienst­ha­ben­den Arzt bei­zie­hen. Die Betreu­ungs­dichte rich­tet sich nach der aktu­el­len Gefähr­dung, bei soge­nann­ten Stufe 1‑Patienten ist eine durch­ge­hende 1:1‑Betreuung zu gewähr­leis­ten (dies bezieht sich ent­we­der auf eine direkte Anwe­sen­heit im Akut­be­reich der Sta­tion oder auf eine Über­wa­chung mit­tels Kamera). Im Akut­be­reich einer Sta­tion mit vier Bet­ten im unter­ge­brach­ten Bereich soll­ten zumin­dest zwei dienst­ha­bende Pfle­ge­per­so­nen die Betreu­ung und Beob­ach­tung sicher­stel­len, sodass pro Pfle­ge­per­son maximal zwei Pati­en­ten zu betreuen sind. Grund­sätz­lich sollte die klare Rege­lung bestehen, keine ver­let­zungs­ge­fähr­den­den Gegen­stände im Akut­be­reich zu belas­sen bezie­hungs­weise gar nicht dort hin­ein zu brin­gen. In ein­zel­nen Fäl­len bedeu­tet das durch­aus auch, alter­na­tive, nicht ver­let­zungs­ge­fähr­dende Ver­band­ma­te­ria­lien zu verwenden.

An der Sta­tion soll­ten aus­rei­chend Refle­xi­ons­mög­lich­kei­ten eta­bliert sein wie zum Bei­spiel unter­schied­li­che mul­ti­pro­fes­sio­nelle Visi­ten­struk­tu­ren (fach­lich-inhalt­li­che Ebene) und Groß­team-Super­vi­sion (für alle Berufs­grup­pen). Nachbesprechung/​Reflexion ein­zel­ner Ereig­nisse mit oder ohne Anwe­sen­heit der Sta­ti­ons­lei­tun­gen Arzt/​Pflege/​Pädagogik. Qua­li­täts­zir­kel Dees­ka­la­tion mit ent­spre­chen­dem Refle­xi­ons­bo­gen (kann auch anonym ver­fasst wer­den) – schafft Lernmöglichkeiten.

Prü­fung alter­na­ti­ver Ver­bands­stoffe über das Wund­ma­nage­ment. Nut­zung der vor­han­de­nen Instru­mente (Refle­xi­ons­bo­gen, Qua­li­täts­zir­kel Dees­ka­la­tion, diverse mul­ti­pro­fes­sio­nelle Bespre­chun­gen, Super­vi­sion).
(Experte aus dem Bereich Pflege)

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 15–16 /​15.08.2014