Vordienstzeiten in den SALK: Anrechnung zu 100 Prozent

25.05.2014 | Politik

Es war letztlich das EU-Recht, mit Hilfe dessen man einen in den Salzburger Landeskliniken seit vielen Jahren bestehenden Missstand beenden konnte: die Nicht-Anrechnung der Vordienstzeiten in vollem Ausmaß. In Summe bedeutet das Nachzahlungen in der Höhe von 30 Millionen Euro.
Von Agnes M. Mühlgassner

Einen Brief von der Salzburger Landesregierung haben all diejenigen angestellten Ärztinnen und Ärzte der SALK bekommen, die zwar Staatsbürger aus dem EU-Raum sind, jedoch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Grund des Schreibens: die Anrechnung von Vordienstzeiten. Denn auf eine gesetzliche Regelung des Landes Salzburg im Jahr 1998 ist es zurückzuführen, dass Dienstnehmern der Salzburger Landeskliniken nur 60 Prozent ihrer Vordienstzeiten angerechnet wurden und angerechnet werden. „Unter Bemühung des EU-Rechts ist es uns endlich gelungen, eine eklatante Benachteiligung von Ärzten zu beseitigen“, sagt dazu der Präsident der Ärztekammer Salzburg, Karl Forstner.

Die Vorgeschichte: Immer wieder hatte die Ärztekammer Salzburg das Land Salzburg auf diesen Umstand – nämlich, dass die SALK nur 60 Prozent der Vordienstzeiten anrechnen – aufmerksam gemacht und gefordert, dass die Anrechnung zu 100 Prozent erfolgen müsse. „Die Ärztekammer hat hier durch Jahre hindurch den Konsens mit dem Dienstgeber gesucht“, beschreibt Forstner die Aktivitäten. Und auch bevor man sich dazu entschloss, ein Gerichtsverfahren in die Wege zu leiten, suchte man nochmals das Gespräch mit dem damals für Personal zuständigen Landesrat Sepp Eisl. Doch wieder gab es keine Zugeständnisse vom Land. Forstner – er ist als Dermatologe in den Salzburger Landeskliniken tätig – dazu: „Als es auch dann kein Verständnis für eine für uns Ärzte inakzeptable Situation gegeben hat, haben wir das vor Gericht gebracht.“

Zunächst wurde ein Rechtsgutachten darüber, ob diese 60-Prozent-Regelung EU-Recht entspricht, eingeholt. Nachdem dieses positiv ausgefallen war, vereinbarten der Zentralbetriebsrat der SALK und die Ärztekammer Salzburg, eine Feststellungsklage beim Landes- und Arbeitsgericht Salzburg einzubringen. Dieses reichte den Fall im November 2012 an den Europäischen Gerichtshof weiter. Am 5. Dezember 2013 fiel die Vorabentscheidung des EuGH: Vordienstzeiten von SALK-Mitarbeitern, die aus dem EU-/EWR-Raum stammen und nicht-österreichischer Herkunft sind, sind zu 100 Prozent anzurechnen. Das Landesgericht Salzburg hat danach das Verfahren in erster Instanz abgeschlossen.

Die Tatsache, dass es hier keinerlei Verzögerungstaktik gegeben habe – etwa durch einen Einspruch bei Gericht – ist für den Salzburger Ärztekammerpräsidenten äußerst „erfreulich“, wie er sagt. „Wir sehen das als Hinweis, dass der Dienstgeber die Ungerechtigkeit gegenüber uns Ärztinnen und Ärzten erkennt.“

Berechnungen zufolge geht es dabei – rückwirkend für drei Jahre – um Nachzahlungen in der Höhe von rund 30 Mil-lionen Euro; der jährliche Mehraufwand liegt zwischen 8,4 und 9,5 Millionen Euro. „Das mag zwar für den Dienstgeber eine höhere Belastung sein“, wie Forstner eingesteht, allerdings handle es sich dabei ja nicht um Gehaltsaufbesserungen, sondern „der Dienstgeber zahlt den Ärztinnen und Ärzten nach, was ihnen zusteht“. Und besonders angesichts der „überaus schwierigen Rekrutierung“ von Mitarbeitern sei dies der einzige und auch richtige Weg. „Die Mitarbeiter des Krankenhauses müssen einen fairen Lohn erhalten. Dieser ist ihnen ja zum Teil vorenthalten worden.“ Ärztinnen und Ärzte seien von der bislang geübten Praxis, dass Vordienstzeiten nicht in vollem Ausmaß angerechnet wurden, ganz besonders betroffen, wie Forstner weiter ausführt.

Keine Benachteiligung durch Unterbrechung

So kann etwa ein mehrjähriger berufsbedingter Auslandsaufenthalt – mit daraus resultierender besserer beruflicher Qualifikation – bei der Rückkehr in die Landeskliniken bislang dazu führen, dass man weniger verdient hat als beim Abgang – „eine unhaltbare Situation“, urteilt Forstner.

Damit dieses Erkenntnis in punkto 100-prozentiger Anrechnung von Vordienstzeiten auch auf Ärztinnen und Ärzte mit österreichischer Staatsbürgerschaft zur Anwendung gebracht werden kann, ist noch ein entsprechendes Gesetz erforderlich. Dieses ist derzeit in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden. Forstner ist zuversichtlich, dass diese Regelung – nämlich die 100-prozentige Anrechnung von Vordienstzeiten – auf alle Ärztinnen und Ärzte ausgedehnt und somit auch
angewandt wird. Darüber hinaus hat er auch mit der Salzburger Landesregierung Kontakt aufgenommen, damit diese Regelung künftig auch für alle in den Salzburger Landesspitälern tätigen Ärztinnen und Ärzte gilt.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 10 / 25.05.2014