Kom­men­tar – Dr. Lukas Stär­ker: ELGA in Kran­ken­an­stal­ten: Was auf die Trä­ger zukommt

10.02.2014 | Politik

Mit 1. Jän­ner 2015 ist ELGA auch in den Spi­tä­lern anzu­wen­den. Auf­gabe der Kran­ken­an­stal­ten­trä­ger ist es, ELGA so in die jewei­li­gen KIS zu inte­grie­ren, dass Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte ELGA als deut­li­che Ver­bes­se­rung der EDV gegen­über dem Sta­tus quo wahr­neh­men. Von Lukas Stärker*

Hin­sicht­lich elek­tro­ni­scher Gesund­heits­akte ELGA und Spi­tä­lern hört man zumeist, dass „es so etwas ohne­hin schon gibt“ und „sich daher wenig ändern wird“. Bei­des trifft – wie im Fol­gen­den gezeigt wird – so nicht zu. Statt­des­sen kommt durch ELGA auf die Kran­ken­an­stal­ten­trä­ger eini­ges zu. Die wich­tigs­ten Punkte sind insbesondere:

KIS ist nicht ELGA

Der­zeit gibt es in Kran­ken­an­stal­ten zwar eine elek­tro­ni­sche Doku­men­ta­tion von Pati­en­ten­da­ten, aber eben nur über den oder die jewei­li­gen Auf­ent­halte eines Pati­en­ten im kon­kre­ten Spi­tal bezie­hungs­weise in Spi­tä­lern des­sel­ben Kran­ken­an­stal­ten­trä­gers. Gesund­heits­da­ten von ande­ren Kran­ken­häu­sern oder Befunde nie­der­ge­las­se­ner Ärzte ste­hen elek­tro­nisch nicht zur Ver­fü­gung und kön­nen daher auch nicht auf­ge­ru­fen wer­den. Wei­ters sind in die­sen Sys­te­men keine Aus- und Ein­blen­de­mög­lich­kei­ten für Pati­en­ten hin­sicht­lich ihrer Gesund­heits­da­ten vor­ge­se­hen. Daran kön­nen auch ähn­li­che Pro­gramm­be­zeich­nun­gen nichts ändern (IGOR, NÖ-ELGA).

Adres­sat: Spitalsträger

Die Pflich­ten des ELGA-Geset­zes wen­den sich an den jeweils zustän­di­gen ELGA-Gesund­heits­diens­te­an­bie­ter. Im Spi­tals­be­reich ist dies der Kran­ken­an­stal­ten­trä­ger. Die­ser hat einen ELGA-kon­for­men Ablauf sowie eine ELGA-kon­forme Infor­ma­tion sicher­zu­stel­len. Dies ist nicht Auf­gabe der Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte. Dem Gebot eines effi­zi­en­ten Per­so­nal­ein­sat­zes fol­gend gilt es, sicher­zu­stel­len, dass ärzt­li­che Res­sour­cen nicht für nicht-Arzt-pflich­tige ELGA-Tätig­kei­ten ver­geu­det wer­den. Ent­spre­chende nicht-ärzt­li­che Per­so­nal­res­sour­cen für die nicht-Arzt-pflich­ti­gen ELGA-Infor­ma­tion der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sind vorzusehen.

Haupt­auf­gabe

Haupt­auf­gabe der Kran­ken­an­stal­ten­trä­ger ist es, ELGA so zu imple­men­tie­ren und in die KIS zu inte­grie­ren, dass ELGA von den Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärz­ten als wirk­li­cher Fort­schritt und deut­li­che Ver­bes­se­rung bei der EDV und beim Infor­ma­ti­ons­stand gegen­über dem Sta­tus quo wahr­ge­nom­men wird. Die­ser Nut­zen von ELGA muss sofort erkenn­bar sein, damit das ELGA-Pro­jekt gerecht­fer­tigt ist! Kei­nes­falls darf es zu mehr Admi­nis­tra­tion für Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte kom­men. Daten dür­fen kei­nes­falls mehr­fach in Mas­ken ein­zu­ge­ben sein. Diese EDV-Lösun­gen sind – um die Anwen­der­freund­lich­keit sicher­zu­stel­len – unter Bei­zie­hung von Spi­tals­ärz­te­ver­tre­tern zu ent­wi­ckeln; denn nur diese ken­nen die genauen Nutzeranforderungen.

Wei­tere Auf­ga­ben­stel­lun­gen für Krankenanstaltenträger

  • Auf­bau einer ELGA-ent­spre­chen­den Infor­ma­ti­ons- und Ablauf­struk­tur. Pro futuro wer­den mehr bezie­hungs­weise zusätz­li­che externe Befunde auf­ge­ru­fen und geprüft wer­den müs­sen. Eine Viel­zahl von Behand­lern und Betreu­ern wer­den Zugriff haben bezie­hungs­weise benö­ti­gen. Zu klä­ren ist u.a.: Wer hat im Spi­tal wann Ein­sicht in ELGA? Wie stellt man – vor allem bei Ver­wen­dungs­pflicht – sicher, dass jene Ein­sicht neh­men, die davon pro­fi­tie­ren und jene nicht, wo die Ein­sicht nur den Auf­wand erhöht? Wie stellt man den Per­sön­lich­keits­schutz von Spi­tals­ärz­ten sicher, die sich in einer Kran­ken­an­stalt ihres Dienst­ge­bers behan­deln las­sen? Wie kann der Pati­ent seine ELGA-Rechte im Kran­ken­haus ausüben?
  • Die Sicher­stel­lung, dass nur ent­spre­chend gute Doku­mente in ELGA hin­ein­kom­men, kon­kret gefor­dert wird hier „EIS3 Full Sup­port“ und keine (ein­ge­scann­ten) Pdf-Doku­mente. Wie eine Umfrage der ELGA-GmbH zeigte, waren im Som­mer 2012 nicht ein­mal die Hälfte der Kran­ken­an­stal­ten­trä­ger EDV­mä­ßig imstande, selbst ein­fa­che CDA-Doku­mente zu gene­rie­ren und zu ver­ar­bei­ten. Die­ses Defi­zit gehört egalisiert.
  • Die Zur-Ver­fü­gung-Stel­lung einer effek­ti­ven Such­funk­tion, die ein punkt­ge­naues Such­ergeb­nis ermög­licht und nicht nur eine Suche nach Doku­men­ten­art oder Patient.
  • Auf­recht­erhal­tung der voll­stän­di­gen Doku­men­ta­tion in der Kran­ken­an­stalt bei gleich­zei­ti­ger Mög­lich­keit der Aus­blen­dung des Ent­las­sungs­briefs bezie­hungs­weise bestimm­ter Teile des Ent­las­sungs­briefs in ELGA.

(Details dazu siehe auch Kom­men­tar – Dr. Lukas Stär­ker: „ELGA für Spi­tals­ärzte: frag­li­cher Nut­zen” – ÖÄZ 3/​2012)

Zeit kon­struk­tiv nutzen

Die Spi­tals­trä­ger sind nun am Zug, da ELGA in Spi­tä­lern bereits ab 1.1.2015 anzu­wen­den ist: Die kom­men­den Monate wer­den zei­gen, ob Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte als „ELGA­Ver­suchs­ka­nin­chen“ miss­braucht wer­den oder ob die Spi­tals-EDV so zukunfts­träch­tig gestal­tet wird, dass sie die wert­volle Arbeit der Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte unter­stützt, ver­bes­sert und erleich­tert. Die­ser Nut­zen ist für ein „Gelin­gen“ von ELGA ent­schei­dend! Noch sind es knapp elf Monate bis zum ange­peil­ten Beginn Anfang 2015. Diese Zeit gilt es kon­struk­tiv zu nutzen!

*) Dr. Lukas Stär­ker ist Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2014