Ein ganzes Bündel an Maßnahmen soll dazu beitragen, dass die Tätigkeit als Spitalsärztin oder Spitalsarzt in der Steiermark attraktiv wird. Verbesserungen bei der Ausbildung und EU-konforme Gestaltung der Arbeitszeiten zählen ebenso dazu wie Gehaltserhöhungen. Darauf haben sich KAGes, Betriebsrat und Ärztekammer geeinigt.
Schon im Jahr 2013 haben die Vorarbeiten dazu begonnen: Es war eine Programminitiative der KAGes unter dem Motto „Lebensphasenorientierung ÄrztInnen“. In den insgesamt sieben Teilprojekten, an denen KAGes, Meduni Graz, Ärztekammer Steiermark, Pflege und Verwaltung mitwirkten, ging es darum, wie bestmögliche Arbeitsbedingungen und ein künftiger, moderner Arbeitsplatz aussehen können. Was die insgesamt 80 Mitarbeiter in mehr als 10.000 Arbeitsstunden schon im Rahmen dieser Programminitiative erarbeitet hatten, diente als Basis für die weiteren Verhandlungen – deren Ergebnis nun auf dem Tisch liegt.
In Teilprojekten erarbeitet
Gehaltssituation sowie Arbeitszeit stellten eines der Teilprojekte dar. Nur wenige Monate dauerten die direkten Verhandlungen zwischen KAGes, Betriebsrat und Ärztekammer, bis man auch hier eine Einigung erzielte, die mittlerweile auch der Aufsichtsrat der KAGes zustimmend zur Kenntnis genommen hat und auch vom Land Steiermark als Eigentümer angenommen wurde.
Konkret wurde Folgendes vereinbart:
- Der Anteil des Grundgehalts gegenüber Journaldiensten (Verhältnis derzeit: 66 zu 34 Prozent) wird signifikant zugunsten des Grundgehalts erhöht.
- Künftig gibt es vier Lohngruppen – je nach Funktion für Turnusärzte, Assistenzärzte, Stationsärzte, Fachärzte und Oberärzte.
- Je nach Lohngruppe werden die Grundgehälter um zehn, elf beziehungsweise 18 Prozent erhöht. Dazu kommen in höheren Stufen nochmals 1.000 Euro in das Gehaltsschema.
- Für die neu geschaffene Gruppe „Funktionsoberarzt/Funktionsoberärztin“ sowie für geschäftsführende Oberärzte gibt es künftig eine Zulage in der Höhe von 750 Euro monatlich.
- Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit wird gefördert.
Bei Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung hat man sich überdies darauf geeinigt, dass sie künftig unbefristete Dienstverträge erhalten. Ab 2016 gibt es außerdem für jeden Arzt in Ausbildung ein jährliches, zweckgebundenes Fort- und Weiterbildungsbudget.
Als weitere Maßnahmen wurden vereinbart:
- Ab 2015 gibt es an jeder Abteilung einen Ausbildungs-Oberarzt – mit entsprechender finanzieller Honorierung;
- Fortbildungen werden finanziell und mit zweckgebundenen Fortbildungstagen unterstützt;
- Erhöhung der Fortbildungsbudgets;
- Fünf Tage Sonderurlaub für die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin;
- Klarstellung der Verantwortlichkeit zwischen Ärzten und Pflege bei Dokumentation und Administration;
- Erhöhung der Verfügbarkeit des Schreibdienstes;
- Ausweitung der Kinderbetreuung;
- Erleichterung des Wiedereinstiegs nach Karenz;
- Ermöglichung von Telearbeit.
Mit 1. Jänner 2015, wenn das novellierte KA-AZG (Krankenanstalten-Arbeitszeit- Gesetz) in Kraft tritt, beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden. Ausnahme: Der jeweilige Arzt entscheidet sich in Form einer Opt-out-Erklärung für eine längere Wochenarbeitszeit (maximal 60 Stunden nur bis Ende 2017); die durchschnittliche Jahres-Arbeitszeit für Spitalsärztinnen und Spitalsärzte in der Steiermark wird sukzessive um 200 Arbeitsstunden reduziert. Außerdem werden die Journaldienste vom Grundgehalt entkoppelt. Im Jänner 2018 und im Jänner 2021 wird das Verhältnis zwischen Grundgehalt und Einkommen aus dem Journaldienst – aufgrund der Reduktion der wöchentlichen Maximal-Arbeitszeit – jeweils neuerlich zugunsten des Grundgehalts verändert. Um die Zustimmung zur Opt-out-Regelung zu erleichtern, wird die Ärztekammer Steiermark eine Stellungnahme zur haftungsrechtlichen Verantwortung bei Überschreitung einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden veröffentlichen.
AM
Interview – Herwig Lindner und Martin Wehrschütz Konsens ohne Konflikt Über die Hintergründe, wieso man sich rasch und nahezu friktionsfrei auf dieses Maßnahmenpaket einigen konnte, informieren Herwig Lindner, Präsident der Ärztekammer Steiermark, und Martin Wehrschütz, Kurienobmann der Angestellten Ärzte in der Ärztekammer Steiermark. Die Fragen stellte Martin Novak. ÖÄZ: Praktisch ohne öffentliche Auseinandersetzung hat man in der Steiermark eine Einigung gefunden. Was ist das Geheimnis? ÖÄZ: De facto wird es ja zu Einkommenserhöhungen von bis zu 40 Prozent kommen. Das klingt ja fast zu schön, um wahr zu sein, in Zeiten wie diesen? ÖÄZ: Es fällt auf, dass die Einkommenszuwächse für die jungen Ärztinnen und Ärzte am geringsten ausfallen. Ist das nicht eine Schieflage? ÖÄZ: Die 48-Stunden-Woche wird erst Mitte 2021 Realität. Hätte die Ärztekammer nicht schärfer gegen die langen Übergangszeiten protestieren sollen? ÖÄZ: Wird eine Regelung, die 2014 abgeschlossen wurde, auch 2021 noch passen, wenn das KA-AZG voll durchschlägt? ÖÄZ: Noch keine Einigung gibt es an der Meduni. |
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 20 /25.10.2014