Enquete – Würde am Ende des Lebens: Keine Frage des Geldes

25.11.2014 | Politik

Die Würde am Lebens­ende und somit auch das Ster­ben in Würde stan­den im Mit­tel­punkt der ers­ten öffent­li­chen par­la­men­ta­ri­schen Enquete Anfang Novem­ber in Wien. Von Agnes M. Mühlgassner

Mit „Sim­ple­xity“ umschreibt Eli­sa­beth Stei­ner, Rich­te­rin am Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rechte, die „Pro­blem­si­tua­tion, mit der wir hier kon­fron­tiert sind“. Es geht bei der Enquete u.a. darum, ob und wie ver­fas­sungs­recht­lich ein Ver­bot der Tötung auf Ver­lan­gen ver­an­kert wer­den soll. Stei­ner zieht in ihren Aus­füh­run­gen die Para­bel vom „Klei­nen Prin­zen“ von Saint-Exupéry heran: eine „Geschichte des Ver­las­sens und Gehen­las­sens“, wie sie sagt. Und wei­ter: „Wir müs­sen alle Ster­ben erle­ben. In Würde ster­ben bedeu­tet, das Leben in Würde beenden.“

Was die recht­li­che Situa­tion in Öster­reich anlangt, so sei diese mit dem Ver­bot der Ster­be­hilfe im Straf­recht in Über­ein­stim­mung mit der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­tion (EMRK). Diese Rege­lung sei „aus­rei­chend“, befin­det Stei­ner. Laut dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rechte bestehe kein Recht des Ein­zel­nen, den Staat zu ver­pflich­ten, Hand­lun­gen zu gestat­ten, die den Tod her­bei­füh­ren. Der Staat habe viel­mehr das Leben der Men­schen zu schüt­zen. „Macht die aktive Abschaf­fung des Lei­dens die Türe offen zur Abschaf­fung des Lei­den­den?“ – stellt Eli­sa­beth Stei­ner als Frage in den Raum.

„An der Hand eines Men­schen ster­ben und nicht durch die Hand eines Men­schen“ – zitiert Univ. Prof. Gün­ter Virt, Mit­glied der Euro­pean Group on Ethics in Sci­ence and New Tech­no­lo­gies, Kar­di­nal Franz König. Für den ehe­ma­li­gen Lei­ter des inter­dis­zi­pli­nä­ren Insti­tuts für Ethik in der Medi­zin – spä­ter erwei­tert in „Ethik und Recht in der Medi­zin“ – geht es um eine nach­hal­tige Absi­che­rung der in Öster­reich „bewähr­ten Rechts­lage“. Virt kon­sta­tiert, dass wir „in einer Zeit leben, in der die Auto­no­mie“ alles über­rage. Jedoch: „Jede über­zo­gene Auto­no­mie, die Tötung auf Ver­lan­gen ein­schließt, lie­fert Ärzte einem sub­ti­len Druck aus. Es geht um eine Rich­tungs­ent­schei­dung“, so der Ethik-Experte. Die Pal­lia­tiv­me­di­zin müsse „flä­chen­de­ckend“ aus­ge­baut und deren Finan­zie­rung sicher­ge­stellt wer­den – „nach­hal­tig“, wie er betont.

Dass es nicht nur hier son­dern auch in punkto Pati­en­ten­ver­fü­gung und Vor­sor­ge­voll­macht, viel zu tun gibt, betont Maria Klete­cka-Pul­ker, Geschäfts­füh­re­rin des Insti­tuts für Ethik und Recht in der Medi­zin und Mit­glied der Bio­ethik­kom­mis­sion. Beide Mög­lich­kei­ten – Pati­en­ten­ver­fü­gung und Vor­sor­ge­voll­macht – stün­den in Öster­reich zur Ver­fü­gung – wür­den jedoch „wenig“ genutzt.

Ethik der Achtsamkeit

Eine „durch und durch kom­mu­ni­ka­tive Medi­zin“ for­dert der Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Pal­lia­tiv­ge­sell­schaft, Harald Ret­s­chit­zeg­ger. Wobei er damit nicht so sehr das Reden meint, son­dern viel­mehr das Zuhö­ren: was die Betrof­fe­nen brau­chen und was sie möch­ten. Geht es nach sei­nen Vor­stel­lun­gen, soll der „Ethik der Auto­no­mie“ eine „Ethik der Acht­sam­keit“ gegen­über­ge­stellt werden.

Die Anzahl der Pal­lia­tiv­bet­ten sieht Wal­traud Klas­nic, Prä­si­den­tin des Dach­ver­ban­des Hos­piz Öster­reich, „zu 90 Pro­zent“ gege­ben. Anders hin­ge­gen ver­hält es sich bei den Hos­piz­bet­ten. An neun Stand­or­ten in drei Bun­des­län­dern gibt es gerade ein­mal 87 Bet­ten. Klas­nic ortet hier Auf­hol­be­darf; Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ver­sor­gung müsste für alle „erreich­bar, zugäng­lich und leist­bar sein“.

Das ist – jeden­falls der­zeit – nicht immer so. Klas­nic berich­tet von zwei Stu­den­ten, deren Mut­ter die letzte Phase ihres Lebens in einem Hos­piz ver­brin­gen sollte. Als die bei­den erfuh­ren, dass das täg­lich 170 Euro kos­tet, lau­tete ihre Reak­tion: „Das kön­nen wir uns nicht leisten.“

Details zur Enquete-Kommission

Die Ein­set­zung einer Enquete-Kom­mis­sion zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ hat der Haupt­aus­schuss des Natio­nal­rats – auf­grund eines Antrags aller sechs Par­la­ments­klubs – im Juni 2014 beschlos­sen. Ger­trude Aubauer (V) ist Obfrau; Johan­nes Jaro­lim (S) und Dag­mar Bela­ko­witsch-Jene­wein (F) ihre Stellvertreter.

Der Kom­mis­sion gehö­ren 18 stimm­be­rech­tigte Mit­glie­der an; jeweils fünf Mit­glie­der stel­len SPÖ und ÖVP, die FPÖ vier, die Grü­nen zwei, Team Stro­nach und NEOS je einen Abge­ord­ne­ten; ebenso auch Mit­glie­der des Bun­des­ra­tes, Exper­tin­nen der ein­zel­nen Par­la­ments­klubs, Ver­tre­ter der Bun­des­re­gie­rung, der Gebiets­kör­per­schaf­ten, der Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten, der Bio­ethik-Kom­mis­sion, der Zivil­ge­sell­schaft sowie Berufs­grup­pen­ver­tre­ter und Universitätsvertreter.

Die Kom­mis­si­ons­mit­glie­der sol­len sich mit der Mög­lich­keit der ver­fas­sungs­recht­li­chen Ver­an­ke­rung des Ver­bots der Tötung auf Ver­lan­gen und des sozia­len Grund­rechts auf wür­de­vol­les Ster­ben befas­sen. Wei­tere The­men: Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ver­sor­gung, Pati­en­ten­ver­fü­gung, Vorsorgevollmacht.

Situa­tion in Deutschland

Eine inten­sive Debatte über Ster­be­hilfe ist der­zeit auch in Deutsch­land im Gang. Mitte Okto­ber hat eine Gruppe von Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten um Peter Hintze (CDU) und Carola Rei­mann (SPD) frak­ti­ons­über­grei­fend eine gesetz­li­che Rege­lung zum assis­tier­ten Sui­zid vor­ge­legt. Die Abge­ord­ne­ten wol­len im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch klar regeln, dass Ärzte unter stren­gen Vor­aus­set­zun­gen unheil­bar Kran­ken beim Ster­ben hel­fen dür­fen. Sie­ben Bedin­gun­gen müs­sen dabei erfüllt sein: Der Pati­ent muss voll­jäh­rig und voll ein­wil­li­gungs­fä­hig sein, an einer unum­kehr­bar töd­li­chen Krank­heit lei­den, einen „extre­men“ Lei­dens­druck ver­spü­ren, ein Bera­tungs­ge­spräch muss erfol­gen, nach dem „Vier-Augen-Prin­zip“ ein zwei­ter Arzt hin­zu­ge­zo­gen wer­den; auch soll der Pati­ent beim Sui­zid selbst han­deln müssen.

Dazu Bun­des­tags-Vize­prä­si­dent Hintze: „Wir wol­len schwer lei­den­den Men­schen ein Ster­ben in Würde ermög­li­chen.“ Gesund­heits­mi­nis­ter Her­mann Gröhe (CDU) hin­ge­gen will aus­nahms­los jede Form der orga­ni­sier­ten Ster­be­hilfe unter Strafe stel­len. Sei­ner Ansicht nach werde die Würde eines Schwerst­kran­ken am bes­ten gewahrt, indem er „Zuwen­dung“ und „best­mög­li­che“ Pflege erhalte.

Ableh­nung für den Ent­wurf kommt von der Deut­schen Bun­des­ärz­te­kam­mer. Deren Prä­si­dent Frank Ulrich Mont­go­mery erklärte dazu: „Wer den assis­tier­ten Sui­zid auf diese Art und Weise recht­lich begrün­det, der macht ihn über­haupt erst gesell­schafts­fä­hig.“ Mont­go­mery ver­wies dar­auf, dass der Deut­sche Ärz­te­tag 2011 mit Drei­vier­tel Mehr­heit beschlos­sen hatte, dass Bei­hilfe zum Sui­zid keine ärzt­li­che Auf­gabe sei. Des­we­gen sei die aktive Ster­be­hilfe über das Berufs­recht ver­bo­ten worden.

Würde der vor­lie­gende Geset­zes­ent­wurf umge­setzt, wür­den die Pati­en­ten ein töd­lich wir­ken­des Medi­ka­ment erhal­ten oder eine Maschine zur Tötung zur Ver­fü­gung gestellt bekom­men. Mont­go­mery dazu: „Schließ­lich soll der Arzt dann noch Hil­fe­stel­lung bei der Selbst­tö­tung leis­ten und eine medi­zi­ni­sche Beglei­tung auf der Grund­lage ärzt­li­cher Fach­kennt­nis lie­fern. Damit ist die Grenze zur Tötung auf Ver­lan­gen klar überschritten.“

Die nächste öffent­li­che Sit­zung der Enquete-Kom­mis­sion ist Ende Novem­ber vorgesehen.

Quelle: APA

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 22 /​25.11.2014