
Es waren zwei Beispiele, die beim kürzlich von der ÖÄK veranstalteten Symposium „Landmedizin“ eindrucksvoll aufzeigten, wieso eine bessere medizinische Versorgung am Land aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorgaben – oder auch wegen fehlender entsprechender Regelungen – derzeit nicht möglich ist.
Elisabeth Wicke, Bürgermeisterin der Vorarlberger Gemeinde Mellau, berichtete dabei über ihre Odyssee, die plötzlich im Ort vakant gewordene Stelle des Allgemeinmediziners nachzubesetzen: Hier erwiesen sich die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Hausapotheken als Hindernis. Ein Allgemeinmediziner im niederösterreichischen Rabenstein wiederum beklagte, keine Gemeinschaftspraxis führen zu können, weil er Kollegen – die gerne mit ihm zusammenarbeiten würden – nicht anstellen kann.
Fazit der Bürgermeisterin: „Es kann aber nicht sein, dass die Gemeinden ausbaden müssen, was weit oben in der Politik verbockt wird.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Herzlichst,
Chefredakteurin
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 13-14 / 15.07.2014