Stand­punkt – Präs. Artur Wech­sel­ber­ger: Inkon­se­quenz als poli­ti­sche Maxime

10.04.2013 | Standpunkt

(c) Dietmar Mathis

Unter die­sem Motto könnte man die ver­nich­tende Kri­tik des Rech­nungs­hofs am Ent­wurf des Gesund­heits­re­form­ge­set­zes 2013 zusam­men­fas­sen. Inkon­se­quenz, weil eines der Grund­übel des öster­rei­chi­schen Gesund­heits­sys­tems, das in der Frag­men­tie­rung der Kom­pe­ten­zen liegt, nicht ange­tas­tet wurde. An die Stelle von kla­ren Ver­ant­wort­lich­kei­ten wurde das Prin­zip der Ein­stim­mig­keit der Ver­tre­ter des Bun­des, des Haupt­ver­ban­des und der Bun­des­län­der gesetzt. Ein Grund­satz, der – so der Rech­nungs­hof – die Ziel­er­rei­chung in wesent­li­chen Fra­gen zusätz­lich erschwert, not­wen­dige Maß­nah­men ver­hin­dern oder bes­ten­falls zu Lösun­gen auf Basis des „kleins­ten gemein­sa­men Nen­ners“ füh­ren wird.

Inkon­se­quenz ortet der Rech­nungs­hof auch, wenn der rich­ti­gen Inten­tion der Leis­tungs­ver­la­ge­rung in den ambu­lan­ten Bereich nicht gleich­zei­tig der dabei not­wen­dige Res­sour­cen­ab­bau im ent­las­te­ten Bereich und bun­des­ein­heit­li­che Vor­ga­ben zur Finan­zie­rung ambu­lan­ter Leis­tun­gen gegen­über­ge­stellt wer­den. Ebenso fehle, so die obers­ten Rech­nungs­prü­fer wei­ter, die Auf­lis­tung der Kos­ten für die neuen, als Dop­pel-struk­tu­ren erkann­ten Gre­mien und Organe oder für die zu grün­dende Gesell­schaft, die das Berichts­we­sen und Moni­to­ring im geplan­ten Ziel­steue­rungs­sys­tem über­neh­men soll.

Letzt­end­lich spie­gelt das ganze Reform­ge­setz ein demo­kra­tie­po­li­ti­sches Dilemma wider, dem wir in allen Berei­chen des öffent­li­chen Lebens begeg­nen: dem trü­ge­ri­schen Ver­spre­chen des Staa­tes, bei jedem Pro­blem die Qua­dra­tur des Krei­ses lösen zu kön­nen ohne Gegen­leis­tun­gen der Bür­ger zu for­dern. Wird dann doch ein Obo­lus fäl­lig, sol­len die­sen gefäl­ligst Min­der­hei­ten tra­gen, um das Stimm­volk nicht zu beun­ru­hi­gen. Was im Steu­er­sys­tem den „Rei­chen“ auf­er­legt wird, haben im Gesund­heits­we­sen die Leis­tungs­trä­ger und damit oft die Ärzte zu über­neh­men. Ob qua­li­täts­ver­bes­sernde Maß­nah­men wie Ordi­na­ti­ons­hy­giene und ver­pflich­tende Fort­bil­dung, die behin­der­ten-gerechte und elek­tro­nisch zeit­ge­mäße Ordi­na­ti­ons­aus­stat­tung oder die zeit­li­che Ver­füg­bar­keit an Rand­zei­ten, Näch­ten und Wochen­ende – alles wird in Spen­der­laune staat­lich dekre­tiert. Aller­dings ohne den Hin­weis, dass Qua­li­tät kos­tet und dass der, der sie for­dert, auch bereit sein muss, sie zu bezahlen.

Im Zuge der Gesund­heits­re­form wird etwa der Aus­bau der Pri­mary Health Care gefor­dert. Gleich­zei­tig ver­wei­gert der Gesetz­ge­ber den All­ge­mein­me­di­zi­nern die dafür not­wen­dige Aus­bil­dung. Statt die Finan­zie­rung der Lehr­pra­xis sicher­zu­stel­len, schei­tert die extra­mu­rale Aus­bil­dung an den feh­len­den Mit­teln. Aber auch der intra­mu­rale Qua­li­täts­schub in der Aus­bil­dung wird solange aus­blei­ben, solange Jung­ärz­tin­nen und Jung­ärzte als Sys­tem­er­hal­ter gebraucht wer­den und Aus­bil­dung schein­bar ein Neben­pro­dukt dar­stellt. Qua­li­tät in der Aus­bil­dung zum All­ge­mein­me­di­zi­ner bedeu­tet zudem, dass diese auf Fach­arzt-Niveau ange­bo­ten wird. Dazu wird der Bund die erfor­der­li­che Reduk­tion der Aus­bil­dungs­stel­len auch gegen den Wil­len der Län­der durch­set­zen müssen.

Wie die Dis­kus­sion um die Frage der Ratio­nie­rung in der Gesund­heits­ver­sor­gung am Bei­spiel von Hüft­pro­the­sen jüngst gezeigt hat, wird sich die Poli­tik nicht ewig drü­cken kön­nen. Schließ­lich ist es eine öko­no­mi­sche Bin­sen­weis­heit, dass Bud­ge­tie­run­gen und Res­sour­cen­man­gel Ratio­nie­run­gen zur Folge haben. Der Umgang mit die­sen Kon­se­quen­zen öko­no­mi­scher Ent­schei­dun­gen setzt aller­dings Ehr­lich­keit, Trans­pa­renz und medi­zi­ni­sches wie ethi­sches Grund­ver­ständ­nis vor­aus, um mit einer gerech­ten und huma­nen Prio­ri­sie­rung von Leis­tun­gen im Bereich der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung inad­äqua­ten Ratio­nie­run­gen ent­ge­gen zu wirken.

Artur Wech­sel­ber­ger
Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2013