Stand­punkt – Präs. Artur Wech­sel­ber­ger: Bundeszielsteuerungsvertrag

15.07.2013 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Wie lau­tet das zehnte Gebot? – So auf die Schnelle gefragt, würde selbst sonst bibel­si­che­ren Zeit­ge­nos­sen die rich­tige Ant­wort eine kurze Über­le­gung abrin­gen. Um wie viel län­ger wird dann erst die Latenz­zeit bis zur kor­rek­ten Lösung der Frage nach dem zehn­ten öster­rei­chi­schen Rah­men­ge­sund­heits­ziel dauern?

Dabei sind die Rah­men­ge­sund­heits­ziele im Unter­schied zu den Jahr­tau­sen­den seit Moses erst 2012 von der Bun­des­ge­sund­heits- kom­mis­sion und vom Minis­ter­rat beschlos­sen wor­den. Das letzte der zehn Rah­men­ge­sund­heits­ziele peilt die Sicher­stel­lung einer qua­li­ta­tiv hoch­ste­hen­den und effi­zi­en­ten Gesund­heits­ver­sor­gung für alle an und bil­det die Grund­lage des Bun­des­ziel­steue­rungs­ver­tra­ges, auf den sich die Sys­tem­part­ner Bund, Län­der und Sozi­al­ver­si­che­rung Ende Juni 2013 geei­nigt hat­ten. Dazu wer­den im mehr als 70 Sei­ten star­ken Ver­trags­werk stra­te­gi­sche und ope­ra­tive Ziele defi­niert, deren Umset­zung anhand von zuge­ord­ne­ten Ver­sor­gungs­struk­tu­ren und Ver­sor­gungs­pro­zes­sen vor­ge­ge­ben ist und deren Ziel­er­rei­chung bis 2016 mit­tels defi­nier­ter Mess­grö­ßen und Ziel­wer­ten über­prüft wer­den soll.

Im Kon­kre­ten geht es dabei etwa darum, bis 2014 Kon­zepte einer mul­ti­pro­fes­sio­nel­len inter­dis­zi­pli­nä­ren Pri­mär­ver­sor­gung zu erstel­len und bis 2016 sol­che Modelle von „Pri­mary Health Care“ in den Län­dern umzu­set­zen. Dabei ist als Ziel­wert vor­ge­ge­ben, dass bis Ende 2016 min­des­tens ein Pro­zent der Bevöl­ke­rung pro Bun­des­land durch ein sol­ches Modell ver­sorgt wer­den kann. Ähn­lich vor­sich­tig lesen sich die Ver­ein­ba­run­gen zum Aus­bau des Ange­bo­tes von mul­ti­pro­fes­sio­nel­len, inter­dis­zi­pli­nä­ren Zusam­men­ar­beits­for­men zur Reduk­tion von Kran­ken­haus­häu­fig­kei­ten und Ver­weil­zei­ten wie auch zum Abbau von Par­al­lel­struk­tu­ren. Min­des­tens zwei sol­cher „Grup­pen­pra­xen“ pro Bun­des­land soll­ten bis Ende der Ver­trags­lauf­zeit 2016 errich­tet sein. Die jähr­li­che Ver­rin­ge­rung der Belags­tage um 1,8 Pro­zent und der Kran­ken­haus­häu­fig­keit je 1.000 Ein­woh­ner um 1,1 Pro­zent defi­nie­ren die Min­dest­ziele zum Abbau der Spi­tals­las­tig­keit des öster­rei­chi­schen Versorgungssystems.

Aus den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zie­len sol­len die Leis­tungs­ver­schie­bun­gen errech­net wer­den, die dann zum ent­spre­chen­den finan­zi­el­len Aus­gleich im Sinne von „Geld folgt Leis­tung“ füh­ren und „grund­sätz­lich“ inner­halb der Ver­trags­lauf­zeit aus­ge­gli­chen wer­den. So vage wie das Wort „grund­sätz­lich“, so unkon­kret sind gene­rell die Fest­le­gun­gen im Ver­trags­punkt zur Finanzierung.

Fest steht aller­dings, dass die wesent­li­chen Leis­tungs­er­brin­ger unse­res Gesund­heits­sys­tems und damit auch die Ärz­te­kam­mern in die ope­ra­tive Pla­nung und Gestal­tung ein­ge­bun­gen wer­den. Dis­kus­si­ons­ba­sis bil­den die bis Ende Sep­tem­ber 2013 abzu­schlie­ßen­den Lan­des­ziel­steue­rungs­ver­träge, in denen die Inhalte des Bun­des­ziel­steue­rungs­ver­tra­ges – den Gege­ben­hei­ten der ver­schie­de­nen Bun­des­län­der und Regio­nen ange­passt – umge­setzt wer­den sollen.

Im Rah­men der Regio­na­li­sie­rung und ope­ra­ti­ven Umset­zung wird es wich­tig sein, dass auch den Ärz­te­kam­mern in den Län­dern die not­wen­dige Mit­spra­che­mög­lich­keit ein­ge­räumt wird. Ebenso unab­ding­bar wird es aber sein, dass Bund, Län­der und Kran­ken­kas­sen die gestal­te­ri­sche Fle­xi­bi­li­tät auf­brin­gen, die not­wen­dig ist, lebens­nahe und zukunfts­si­chere Lösun­gen zu fin­den und auch zu finan­zie­ren. Davon wird es letzt­lich abhän­gen, inwie­weit die Chan­cen der Reform genutzt und für die Ärz­tin­nen und Ärzte attrak­tive Arbeits­be­din­gun­gen und für die Bevöl­ke­rung eine Ver­bes­se­rung der Ver­sor­gung erreicht wer­den können.


Artur Wech­sel­ber­ger

Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 13–14 /​15.07.2013