Standpunkt – Präs. Artur Wechselberger: Qualitätsdiskussion

10.06.2013 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Eine aufschlussreiche Diskussion entspann sich jüngst in einer Arbeitsgruppe zum ELGA-Befund Pathologie. Stellten doch die darin vertretenen Pathologen ein Paradigma von ELGA – die autonome Einsichtnahme der Patienten in ihre Gesundheitsakte – in Frage. Sie verwiesen auf die medizinische Notwendigkeit, pathologische Befunde erst dann dem Selbstzugriff für den Patienten zu eröffnen, wenn eine direkte ärztliche Befundbesprechung und Aufklärung erfolgt war. Auf die Mitteilung hin, dass das Gesundheitsministerium auf eine diesbezügliche Anfrage bis dato keinerlei Reaktion gezeigt hatte, beschloss die Arbeitsgruppe, ihre vorausschauende Fleißaufgabe – schließlich gibt es noch gar keine Verordnung zum Pathologiebefund als ELGA-Dokument – erst nach Klärung dieser Frage wieder aufzunehmen.

Demgegenüber gibt es schon das Gesetz, das vorsieht, Laborbefunde in ELGA zu speichern. Man kann gespannt sein, ob und wie der Gesundheitsminister hier das Problem lösen wird, nachdem die derzeit gültige Verordnung zum AIDS-Gesetz bei einem positiven HIV-Befund dezidiert die Befundmitteilung durch einen Arzt im Rahmen einer eingehenden persönlichen Aufklärung und Beratung vorschreibt.

Mag sein, dass bis zum Start von ELGA noch ausreichend Zeit ist, sich neben technischen Fragen auch mit Anforderungen ärztlichen und ethischen Handelns zu beschäftigen. Viel kürzer ist allerdings die Nachdenkfrist beim für heurigen Herbst geplanten Mammographie-Screening, bei dem – zumindest aus ärztlicher Sicht – auch die Frage ungelöst ist, ob es vertretbar sei, einen pathologischen Befund den Patientinnen, die keinen Vertrauensarzt namhaft gemacht haben, einfach kommentarlos und losgelöst von einer ärztlichen Beratung zu übersenden.

Die drei beschriebenen Szenarien sind Beispiele dafür, wie bei rein technischen Abbildungen von Prozessabläufen auf ärztliche, medizinische, ethische aber auch patientenrechtliche Vorgaben und Implikationen vergessen wird. Vergessen oder verdrängt – ähnlich wie auch noch nie die Relevanz von in ELGA zu speichernden Befunden hinterfragt oder das Gefahrenpotential des geplanten Systems, medizinische, ethische und patientenrechtliche Kriterien betreffend, ernsthaft diskutiert wurde.

Bei einer generell in gesundheitspolitischen Entscheidungen gespürten Ignoranz dem Wissen und der Erfahrung der Ärzteschaft gegenüber verwundert es auch nicht, dass bei der unlängst präsentierten Browserlösung für die e-Medikation die Möglichkeit fehlte, ein Kassenrezept auszudrucken.

Auch der Versuch des Gesundheitsministers, eine einjährige Verlängerung des Spitalsturnus als Verbesserung der Allgemeinmediziner-Ausbildung der Allgemeinmediziner-Ausbildung zu verkaufen, ohne eine verpflichtende und international übliche Lehrpraxisausbildung einzuführen und sicherzustellen, geschah gegen den Rat ärztlicher Experten.

Ärztliche Experten, die in den meisten gesundheitspolitischen Beratungsgremien eine Minderheit bilden und deren Ratschläge nur allzu oft in den Wortmeldungen jener untergehen, denen es primär wichtig ist, sich in den Diskussionsprozess einzubringen und durchzusetzen, ohne auf Erfahrungen aus der medizinischen Wissenschaft und der tagtäglichen Patientenbehandlung verweisen zu können. Eine Abkehr davon würde den interdisziplinären Diskurs nicht verhindern, sondern vielmehr die Expertise eines jeden auf seinen Spezialbereich fokussieren und damit die Struktur und Prozessqualität in der Weiterbildung unseres Gesundheitssystems deutlich erhöhen.

Ja, es ist allen Recht zu geben, die Qualitätsverbesserungen im Gesundheitswesen fordern. Viele von diesen sind aber gut beraten, nicht nur den Splitter im fremden Auge, sondern auch den Balken im eigenen zu sehen.

Artur Wechselberger
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 11 / 10.06.2013