Sprachprüfung Deutsch: Kenntnisse nachweisen

25.11.2013 | Service

Wer in Österreich als Arzt tätig sein möchte, muss ausreichend Deutschkenntnisse besitzen, um mit Kollegen und Patienten adäquat kommunizieren zu können. Um das nachzuweisen, ist die Sprachprüfung Deutsch der Österreichischen Ärztekammer zu absolvieren.

Ausländische Ärzte, die in Österreich in ihrem Beruf tätig sein möchten, müssen laut § 4 Abs. 2 Z 5 des Ärztegesetzes über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, damit eine Kommunikation mit Kollegen, medizinischem Personal und Patienten ohne Sprachbarrieren möglich ist. Entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache sind vor Beginn der Tätigkeit nachzuweisen.

Laut Beschluss der Österreichischen Ärztekammer sind die Sprachkenntnisse durch die Absolvierung der Sprachprüfung Deutsch der Österreichischen Akademie der Ärzte nachzuweisen.

Wer muss eine Prüfung ablegen?
Alle Ärztinnen und Ärzte, die die Aufnahme in die Ärzteliste beantragen.

  • Ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte, die eine der folgenden Anforderungen erfüllen und nachweisen können:
    • fünf Jahre Berufstätigkeit im Gesundheitswesen und Wohnsitz im deutschsprachigen Raum;
    • drei Jahre ärztliche Tätigkeit im Gesundheitswesen im deutschsprachigen Raum wie etwa als Arzt, in ärztlicher Ausbildung oder Famulatur;
    • deutschsprachige Matura;
    • deutschsprachiges Studium;
    • Ausbildung und Facharztprüfung im deutschsprachigen Raum;
    • Studium der deutschen Sprache mit Erfolgsnachweis.

Welche Voraussetzungen gibt es für einen Prüfungsantritt?

  • Die positive Absolvierung der allgemeinen Sprachprüfung Deutsch des „Österreichischen Sprachdiplom Deutsch“ (ÖSD) in der Stufe B2.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online mittels Formulars und muss bis spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Österreichischen Akademie der Ärzte einlangen. Das Zertifikat über die erfolgreich abgelegte Sprachprüfung Deutsch der Stufe B2 muss der Anmeldung beigelegt werden. Da die Anzahl der Kandidaten pro Prüfungstermin limitiert ist, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.

Meldet ein Arzt sich aus berücksichtigungswürdigen Gründen bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich ab, ist keine Prüfungsgebühr zu bezahlen. Erfolgt die Abmeldung bis zu einer Woche vor der Prüfung ohne berücksichtigungswürdigen Grund wird eine Bearbeitungsgebühr fällig beziehungsweise wird eine bereits eingezahlte Prüfungsgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr rückerstattet. Bei einem Zeitraum von weniger als einer Woche vor der Prüfung und einem nicht berücksichtigungswürdigen Abmeldungsgrund, wird die volle Prüfungsgebühr fällig.

Wie läuft die Prüfung ab?
Die Sprachprüfung Deutsch der Österreichischen Akademie der Ärzte besteht aus drei Teilen – zwei mündliche und ein schriftlicher Teil:

  1. ein Patientengespräch zu Anamnese und Therapie – mündlich
    • Beherrschen der „Laiensprache“ für Anamnese und Therapie
    • präzise Instruktionen an den Patienten
    • Beantworten von Fragen des Patienten
  2. Kommunikation zwischen Kollegen und medizinischem Personal
  3. Kommunikation mit Krankenhaus-Verwaltungen, Behörden und anderen Gesundheitseinrichtungen – schriftlich 
    • Themenvorgabe: zum Beispiel Administration, Anträge und Begründungen für Beschaffungen, diverse Anträge für Patienten etc.

Die Teilnehmer werden etwa zwei Wochen nach der Prüfung schriftlich vom Ergebnis verständigt („bestanden“ oder „nicht bestanden“). Bei Nichtbestehen kann man unbegrenzt zur Wiederholungsprüfung antreten.

Sprachprüfung Deutsch

Termine 2014:
15. Jänner; 19. Februar; 19. März; 23. April; 21. Mai; 25. Juni; 23. Juli; 27. August; 24. September; 22. Oktober; 19. November; 17. Dezember

Ort:
Ärztekammer für Wien,
Weihburggasse 10-12, 1010 Wien

Anmeldung:
online mittels Anmeldeformular bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin

Prüfungsgebühr:
Euro 691,- (Stand: November 2013)

Weitere Informationen:
Österreichische Akademie der Ärzte, Frau Gabriele Böhnel, Tel.: 01/512 63 83-34, E-Mail: g.boehnel@arztakademie.at, www.arztakademie.at/sprachpruefung

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 22 / 25.11.2013