Sprach­prü­fung Deutsch: Kennt­nisse nachweisen

25.11.2013 | Service

Wer in Öster­reich als Arzt tätig sein möchte, muss aus­rei­chend Deutsch­kennt­nisse besit­zen, um mit Kol­le­gen und Pati­en­ten adäquat kom­mu­ni­zie­ren zu kön­nen. Um das nach­zu­wei­sen, ist die Sprach­prü­fung Deutsch der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer zu absolvieren.

Aus­län­di­sche Ärzte, die in Öster­reich in ihrem Beruf tätig sein möch­ten, müs­sen laut § 4 Abs. 2 Z 5 des Ärz­te­ge­set­zes über aus­rei­chend Deutsch­kennt­nisse ver­fü­gen, damit eine Kom­mu­ni­ka­tion mit Kol­le­gen, medi­zi­ni­schem Per­so­nal und Pati­en­ten ohne Sprach­bar­rie­ren mög­lich ist. Ent­spre­chende Kennt­nisse der deut­schen Spra­che sind vor Beginn der Tätig­keit nachzuweisen.

Laut Beschluss der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer sind die Sprach­kennt­nisse durch die Absol­vie­rung der Sprach­prü­fung Deutsch der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte nachzuweisen.

Wer muss eine Prü­fung able­gen?
Alle Ärz­tin­nen und Ärzte, die die Auf­nahme in die Ärz­te­liste beantragen.

  • Aus­ge­nom­men sind Ärz­tin­nen und Ärzte, die eine der fol­gen­den Anfor­de­run­gen erfül­len und nach­wei­sen können: 
    • fünf Jahre Berufs­tä­tig­keit im Gesund­heits­we­sen und Wohn­sitz im deutsch­spra­chi­gen Raum; 
    • drei Jahre ärzt­li­che Tätig­keit im Gesund­heits­we­sen im deutsch­spra­chi­gen Raum wie etwa als Arzt, in ärzt­li­cher Aus­bil­dung oder Famulatur; 
    • deutsch­spra­chige Matura; 
    • deutsch­spra­chi­ges Studium; 
    • Aus­bil­dung und Fach­arzt­prü­fung im deutsch­spra­chi­gen Raum; 
    • Stu­dium der deut­schen Spra­che mit Erfolgsnachweis.

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen gibt es für einen Prüfungsantritt?

  • Die posi­tive Absol­vie­rung der all­ge­mei­nen Sprach­prü­fung Deutsch des „Öster­rei­chi­schen Sprach­di­plom Deutsch“ (ÖSD) in der Stufe B2.

Die Anmel­dung zur Prü­fung erfolgt online mit­tels For­mu­lars und muss bis spä­tes­tens drei Wochen vor dem jewei­li­gen Prü­fungs­ter­min bei der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte ein­lan­gen. Das Zer­ti­fi­kat über die erfolg­reich abge­legte Sprach­prü­fung Deutsch der Stufe B2 muss der Anmel­dung bei­gelegt wer­den. Da die Anzahl der Kan­di­da­ten pro Prü­fungs­ter­min limi­tiert ist, wer­den die Anmel­dun­gen nach der Rei­hen­folge ihres Ein­lan­gens berücksichtigt.

Mel­det ein Arzt sich aus berück­sich­ti­gungs­wür­di­gen Grün­den bis spä­tes­tens zwei Wochen vor dem Prü­fungs­ter­min schrift­lich ab, ist keine Prü­fungs­ge­bühr zu bezah­len. Erfolgt die Abmel­dung bis zu einer Woche vor der Prü­fung ohne berück­sich­ti­gungs­wür­di­gen Grund wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr fäl­lig bezie­hungs­weise wird eine bereits ein­ge­zahlte Prü­fungs­ge­bühr abzüg­lich der Bear­bei­tungs­ge­bühr rück­erstat­tet. Bei einem Zeit­raum von weni­ger als einer Woche vor der Prü­fung und einem nicht berück­sich­ti­gungs­wür­di­gen Abmel­dungs­grund, wird die volle Prü­fungs­ge­bühr fällig.

Wie läuft die Prü­fung ab?
Die Sprach­prü­fung Deutsch der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte besteht aus drei Tei­len – zwei münd­li­che und ein schrift­li­cher Teil:

  1. ein Pati­en­ten­ge­spräch zu Ana­mnese und The­ra­pie – mündlich 
    • Beherr­schen der „Lai­en­spra­che“ für Ana­mnese und Therapie 
    • prä­zise Instruk­tio­nen an den Patienten 
    • Beant­wor­ten von Fra­gen des Patienten
  2. Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Kol­le­gen und medi­zi­ni­schem Personal
  3. Kom­mu­ni­ka­tion mit Kran­ken­haus-Ver­wal­tun­gen, Behör­den und ande­ren Gesund­heits­ein­rich­tun­gen – schriftlich 
    • The­men­vor­gabe: zum Bei­spiel Admi­nis­tra­tion, Anträge und Begrün­dun­gen für Beschaf­fun­gen, diverse Anträge für Pati­en­ten etc.

Die Teil­neh­mer wer­den etwa zwei Wochen nach der Prü­fung schrift­lich vom Ergeb­nis ver­stän­digt („bestan­den“ oder „nicht bestan­den“). Bei Nicht­be­stehen kann man unbe­grenzt zur Wie­der­ho­lungs­prü­fung antreten.

Sprach­prü­fung Deutsch

Ter­mine 2014:
15. Jän­ner; 19. Februar; 19. März; 23. April; 21. Mai; 25. Juni; 23. Juli; 27. August; 24. Sep­tem­ber; 22. Okto­ber; 19. Novem­ber; 17. Dezember

Ort:
Ärz­te­kam­mer für Wien,
Weih­burg­gasse 10–12, 1010 Wien

Anmel­dung:
online mit­tels Anmel­de­for­mu­lar bis spä­tes­tens drei Wochen vor dem Prüfungstermin

Prü­fungs­ge­bühr:
Euro 691,- (Stand: Novem­ber 2013)

Wei­tere Infor­ma­tio­nen:
Öster­rei­chi­sche Aka­de­mie der Ärzte, Frau Gabriele Böhnel, Tel.: 01/​512 63 83–34, E‑Mail: g.boehnel@arztakademie.at, www.arztakademie.at/sprachpruefung

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 22 /​25.11.2013