neu & aktu­ell: Poli­ti­sche Kurzmeldungen

25.06.2013 | Politik


Schweiz: Ein­frie­ren von Embryos erlaubt

Der Schwei­zer Bun­des­rat will neben der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik (PID) auch die Auf­be­wah­rung von Embryos erlau­ben. Damit könn­ten Mehr­lings­schwan­ger­schaf­ten bei In-vitro-Fer­ti­li­sa­tio­nen zurück­ge­hen, weil die Zahl der implan­tier­ten Embryo­nen redu­ziert wer­den kann. Bis­lang müs­sen in der Schweiz alle lebens­fä­hi­gen Embryos – pro Behand­lung dür­fen drei Embryos ent­wi­ckelt wer­den – ein­ge­setzt werden.

Domi­ni­ka­ni­sche Repu­blik: Tote durch H1N1

Vier Jahre nach der welt­wei­ten H1N1-Pan­de­mie wur­den in der Domi­ni­ka­ni­sche Repu­blik erneut meh­rere Fälle von Schwei­negrippe regis­triert. Ver­wir­rung gab es, weil das benach­barte Haiti statt vor Schwei­negrippe vor Vogel­grippe warnte und ein Import­ver­bot für Fleisch ver­hängte. Ende Mai 2013 wurde das erste H1N1-Todes­op­fer aus der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik gemeldet.

Anklage in Göt­tin­ger Organspende-Skandal

Im Organ­spende-Skan­dal an der Uni­kli­nik Göt­tin­gen hat die Staats­an­walt­schaft gegen den frü­he­ren Lei­ter der Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin Anklage wegen ver­such­ten Tot­schlags erho­ben. Weil er von 2009 bis 2011 Pati­en­ten durch fal­sche Anga­ben bei Euro­trans­plant vor­dere War­te­lis­ten-Plätze für Spen­der­le­bern ver­schaffte, habe er die Behand­lung ande­rer womög­lich bis zu deren Tod verzögert.

EU: keine Eini­gung bei Genmais

Ob zwei neue Gen­mais-Sor­ten des US-ame­ri­ka­ni­schen Agrar­kon­zerns Mons­anto zur Ver­ar­bei­tung in Lebens- und Fut­ter­mit­teln in die EU impor­tiert wer­den dür­fen, bleibt offen. In der EU-Exper­ten­kom­mis­sion fand sich keine Mehr­heit; in „eini­gen Wochen“ wird wie­der abge­stimmt. Unter­des­sen tes­tet Mons­anto in den USA im Feld­ver­such erneut Gen-Wei­zen. Der kom­mer­zi­elle Anbau ist dort verboten.

ÖÄK for­dert bes­se­ren Nichtraucher-Schutz

„Wir brau­chen in Öster­reich im Sinn der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung end­lich ein Nicht­rau­cher­schutz-Gesetz auf Europa-Niveau“, for­dert Johan­nes Stein­hart, Obmann der Bun­des­ku­rie Nie­der­ge­las­sene Ärzte anläss­lich des Welt-Nicht­rau­cher­ta­ges am 31. Mai. Die bis­he­ri­gen Gesetze seien halb­her­zig, wür­den inkon­se­quent umge­setzt und viel zu läs­sig über­prüft. „Vor­beu­gende Maß­nah­men gegen das Rau­chen und seine Fol­ge­schä­den müs­sen auf der Liste der gesund­heits­po­li­ti­schen Vor­ha­ben höchste Prio­ri­tät bekom­men.“ Um das WHO-Ziel von nur fünf Pro­zent Rau­cher­an­teil der Bevöl­ke­rung bis zum Jahr 2040 zu errei­chen, brau­che es etwa Infor­ma­ti­ons- und Prä­ven­ti­ons­pro­gramme schon im Kin­des­al­ter, ein strik­tes Rauch­ver­bot in öffent­li­chen Räu­men und geför­derte Ent­wöh­nungs­pro­gramme. Die dafür nöti­gen finan­zi­el­len Mit­tel könn­ten zweck­ge­bun­den aus der Tabak­steuer und aus Stra­fen für Ver­stöße gegen den Nicht­rau­cher­schutz kom­men, so Steinhart.


Vor­arl­berg: Spi­tals-Gehalts­re­form beschlossen

Mit den Stim­men der ÖVP und FPÖ hat nun auch der Vor­arl­ber­ger Land­tag die lange gefor­derte Gehalts­re­form für die Lan­des­kran­ken­an­stal­ten beschlos­sen. Die Umset­zung erfolgt mit 1. Juli 2013. Dem Beschluss war eine hef­tige Debatte vor­an­ge­gan­gen. Gabriele Spri­cker-Falsch­lun­ger (S) und Katha­rina Wies­fle­cher (Grüne) kri­ti­sier­ten, dass von den 13,5 Mil­lio­nen Euro, die die Gehalts­re­form kos­tet, die Hälfte an die Ärzte ginge und damit die Pro-Kopf-Ver­tei­lung unge­recht sei. ÖVP-Klub­chef Roland Früh­stück argu­men­tierte hin­ge­gen damit, dass es „Ziel gewe­sen ist, die Ärzte zu hal­ten“. Nach­bes­se­run­gen könne man immer vor­neh­men. Neben höhe­ren Ein­stiegs­ge­häl­tern für junge Ärzte bei gleich­zei­ti­ger Abfla­chung der Gehalts­entwci­k­lung beinhal­tet die Reform bei­spiels­weise auch die volle Anrech­nung von Karenz- und Vor­dienst­zei­ten sowie die Ein­rei­chung von fixen Zula­gen in das Grund­ge­halt. Bereits beschäf­tigte Mit­ar­bei­ter kön­nen wäh­len, ob sie ins neue Gehalts­sys­tem wech­seln wol­len; das wer­den schät­zungs­weise 40 Pro­zent der Beschäf­tig­ten tun.


Wien: Ärz­te­kam­mer for­dert Parkpickerl-Ausnahme

Die Ärz­te­kam­mer Wien for­dert, dass nie­der­ge­las­sene Ärzte von der Kurz­park­re­ge­lung aus­ge­nom­men wer­den. Es genüge nicht, auf das Arzt-im-Dienst-Schild bei Visite-Tätig­kei­ten zu ver­wei­sen, sagte Eva Rau­nig, Vize­prä­si­den­tin der Ärz­te­kam­mer für Wien. „Nie­der­ge­las­sene Ärzte benö­ti­gen die Aus­nah­me­re­ge­lung auch für ihren Ordi­na­ti­ons­stand­ort“, führte sie wei­ter aus. Wenn Kas­sen­ärzte kein Park­pi­ckerl zu Anrai­ner­be­din­gun­gen erhal­ten und damit kein Auto vor der Ordi­na­tion zur Ver­fü­gung haben, sinkt nicht nur die Zahl der Haus­be­su­che, son­dern auch die Kos­ten für Ret­tungs­ein­sätze steigen.

Heb­am­men im MUKIPA: ÖÄK for­dert Optimierung

Der Minis­ter­rat hat mit der gra­tis Heb­am­men-Bera­tung für Schwan­gere eine neue Leis­tung im Mut­ter-Kind-Pass beschlos­sen. Zwar sei jede ver­nünf­tige Berei­che­rung des Mut­ter-Kind-Pas­ses zu begrü­ßen, „aller­dings müs­sen zusätz­li­che Leis­tun­gen sinn­vol­ler Weise mit allen Betei­lig­ten, also auch der Ärz­te­schaft, abge­spro­chen wer­den, damit nicht wich­tige Exper­tise ver­lo­ren geht“, betonte Tho­mas Fied­ler, Bun­des­ob­mann der Fach­gruppe Frau­en­heil­kunde und Geburts­hilfe in der ÖÄK, in einer Aus­sendung. Beson­dere Kri­tik übt er am Zeit­punkt der Kon­sul­ta­tion: Statt wie vor­ge­se­hen in der 18. bis 22. Schwan­ger­schafts­wo­che wäre die Bera­tung – aus medi­zi­ni­scher Sicht – erst nach der 30. Woche wesent­lich bes­ser, da dies vom Ter­min näher bei der Geburt liege. Als Platt­form für eine sol­che Sach­dis­kus­sion wäre nach Ansicht von Fied­ler die Mut­ter-Kind-Pass-Kom­mis­sion des Obers­ten Sani­täts­ra­tes geeig­net. Diese wurde jedoch nach dem Ende ihrer Funk­ti­ons­pe­ri­ode Ende 2012 vom Gesund­heits­mi­nis­te­rium nicht wie­der ein­ge­setzt. „Eine Neu­kon­sti­tu­ie­rung die­ses Gre­mi­ums ist im Inter­esse der Müt­ter und Kin­der über­fäl­lig“, so die For­de­rung von Fiedler.

Spa­nien: Tou­ris­ten müs­sen im Not­fall zahlen

Die EU-Kom­mis­sion hat ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Spa­nien ein­ge­lei­tet, weil Tou­ris­ten in spa­ni­schen Kran­ken­häu­sern oft nur gegen Bezah­lung oder Vor­lage einer Rei­se­ver­si­che­rung behan­delt wer­den. Das sei eine „weit ver­brei­tete Pra­xis“, erklärte ein Kom­mis­si­ons­spre­cher. Dabei hät­ten EU-Aus­län­der mit der Euro­päi­schen Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte das Recht auf die glei­che Behand­lung wie Ein­hei­mi­sche – und die ist in der Regel kos­ten­los. Seit 2010 steht die Kom­mis­sion mit der spa­ni­schen Regie­rung des­we­gen in Kon­takt. Den­noch gibt es beson­ders in Gebie­ten, in denen sich Tou­ris­ten auf­hal­ten, wei­ter­hin Beschwer­den. In einem ers­ten Schritt for­dert die EU-Kom­mis­sion daher im Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren nun inner­halb der nächs­ten bei­den Monate wei­tere Infor­ma­tio­nen von Spanien.


Minis­ter­rat beschließt Pflege-Register

Im Minis­ter­rat wur­den kürz­lich drei Novel­len für den Gesund­heits­be­reich beschlos­sen. Von allen Beschäf­tig­ten in der Gesund­heits- und Kran­ken­pflege soll ein öffent­li­ches Regis­ter, das bei der Arbei­ter­kam­mer ange­sie­delt ist, ein­ge­führt wer­den. Zusätz­lich wurde die Rolle der Pflege auf­ge­wer­tet: Ab jetzt dür­fen nicht nur Ärzte, son­dern auch Pfle­ge­per­so­nal Ange­hö­rige bei der Behand­lung von Pfle­ge­fäl­len anlei­ten. Wei­ters will Gesund­heits­mi­nis­ter Alois Stö­ger (S) mit einer Ände­rung im Arz­nei­mit­tel­ge­setz die Medi­ka­men­ten­si­cher­heit erhö­hen. Zulas­sungs­in­ha­ber müs­sen dem­nach künf­tig die Arz­nei­mit­tel­be­hörde und die Euro­päi­sche Arz­nei­mit­tel­agen­tur infor­mie­ren, wenn sie frei­wil­lig ein Medi­ka­ment vom Markt neh­men oder aus­set­zen und die Gründe dafür bekannt geben. Gemel­det muss auch wer­den, wenn das Pro­dukt in einem Dritt­staat aus Sicher­heits­grün­den vom Markt genom­men wird.

Stei­er­mark plant eige­nes Schlaganfall-Register

Nach der Kri­tik des Rech­nungs­ho­fes will die Stei­er­mark – nach Vor­bild Ober­ös­ter­reichs – ein eige­nes Schlag­an­fall-Regis­ter ein­füh­ren, wie Univ. Prof. Franz Faze­kas, Vor­stand der Uni­ver­si­täts­kli­nik für Neu­ro­lo­gie in Graz, und Gesund­heits­lan­des­rä­tin Kris­tina Edlin­ger-Plo­der (V) mit­teil­ten. Bis­lang hat sich die Stei­er­mark mit ihren „Stroke Units“ nur am öster­rei­chi­schen Stroke Unit-Regis­ter betei­ligt. Ins stei­ri­sche Regis­ter sol­len laut Faze­kas alle Kran­ken­häu­ser mit Schlag­an­fall-Pati­en­ten Infor­ma­tio­nen ein­ge­ben, damit Ver­glei­che – etwa über die Lie­ge­dauer – gezo­gen wer­den kön­nen. Wei­tere Stroke Units – zusätz­lich zu den fünf bestehen­den Stand­or­ten am LKH Graz, der Lan­des­ner­ven­kli­nik Wag­ner-Jaur­egg und den Lan­des­kran­ken­häu­sern Bruck/​Mur, Judenburg/​Knittelfeld und Feld­bach – sind in der Stei­er­mark aber nicht vorgesehen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 12 /​25.06.2013