Interview – Franz Bittner: Ombudsmann zum „Angreifen“

25.09.2013 | Politik


Den Beschwerden, die von Patienten über Ärzte bei der Ärztekammer einlangen, soll der per SMS gewählte Patientenombudsmann Franz Bittner nachgehen; er ist seit 1. September 2013 offiziell tätig. Eine Bedingung für seine Arbeit war, unabhängig von der Wiener Ärztekammer arbeiten zu können, erklärt er im Gespräch mit Elisabeth Gerstendorfer.

ÖÄZ: Haben Sie sich schon einige der mehr als 500 Beschwerden angesehen? Über welche Probleme berichten die Patienten?
Bittner: Ja. Die Beschwerden haben ein sehr breites Spektrum von „Der Arzt ist unfreundlich“ bis „An mir wurde ein Kunstfehler verübt“, wobei man sich das jeweils im Detail ansehen muss. Auch lange Wartezeiten sind ein Problem. Manches Mal werden Patienten aufgrund von Systemfehlern im Sinn des Drehtüreffekts im Kreis geschickt, vor allem im Bereich der präoperativen Diagnostik kommt das oft vor. Die Statistik der Beschwerden besteht seit dem Jahr 1999, damals waren es 140 Meldungen. Für 2013 rechne ich mit mehr als 600 Beschwerden, vor allem weil durch die Wahl des Patientenombudsmanns Aufmerksamkeit erregt wurde, auch durch meine Person.

Wie verstehen Sie Ihre Aufgabe als Patientenombudsmann?
Ich möchte einerseits die individuellen Beschwerden, die an die Ärztekammer für Wien herangetragen werden, behandeln und versuchen, auf dem Interventionsweg mit den Ärztinnen und Ärzten eine befriedigende Lösung für die Patienten zu finden. Ich habe auch vor, ein persönliches Gespräch mit den Beschwerdeführern zu führen, es wird Sprechstunden geben. Ich möchte eine Ombudsstelle zum Angreifen sein, wo man nicht nur schriftlich miteinander verkehrt, sondern den Fall auch besprechen kann. Nicht alle Einwände sind gerechtfertigt. Wenn mir aber auffällt, dass sich Meldungen zu einem Arzt häufen oder auf sehr lange Wartezeiten bei bestimmten Untersuchungen hingewiesen wird, dann werde ich versuchen, mit den Verantwortlichen zu sprechen, sie informieren und sie bitten, Systemfehler, wenn möglich, zu beseitigen.

Welche konkreten Aktionen können Sie setzen?
Zunächst erfolgt die Intervention bei jenem Arzt, über den sich der Patient beschwert hat. Ich gehe davon aus, dass es zur Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Arzt kommt, um eine Lösung für die Patienten gemeinsam zu erarbeiten. Ich habe auch vor, den einen oder anderen Ordinationsbesuch zu machen, um mir selbst einen Eindruck zu verschaffen. Bleibt die Zusammenarbeit aus, dann werde ich mit der Ärztekammer darüber sprechen, die wiederum innerhalb ihrer Möglichkeiten agieren muss.

Wie wollen Sie von Patienten gemeldete Kunstfehler bewerten?
Wenn ein Patient die Meinung vertritt, an ihm sei ein Kunstfehler verübt worden, dann liegt ein längerer Weg vor uns. Zunächst einmal braucht es die Einwilligung des Patienten, dass wir Unterlagen zu seinem Fall bekommen. Es muss ein medizinisches Gutachten erstellt werden und es braucht auch Juristen, die sich der Sache annehmen. Erhärtet sich der Verdacht, dass ein Kunstfehler vorliegt, dann geht die Beschwerde einen anderen Weg als über ein Gespräch oder eine Intervention durch den Patientenombudsmann. Der Vorwurf ‚Kunstfehler‘ bedarf der Einrichtung eines Schiedsgerichts beziehungsweise der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Wie sehen Sie Ihr Amt im Vergleich zu dem des Patientenanwalts?
Patientenombudsmann und Patientenanwalt sind zwei verschiedene Einrichtungen. Die Patientenanwaltschaft wird vom jeweiligen Land bestellt und besteht laut Gesetz. Die Tätigkeit des Patientenombudsmannes geht von der Ärztekammer für Wien aus und hat eine zusätzliche Legitimität über die demokratische Wahl durch Patienten, die aus einem Dreiervorschlag mich gewählt haben. Der Zuspruch war mit circa 15.000 Stimmen nicht dramatisch hoch, aber dennoch ist das eine Neuerung. In der Sache selbst bleibt es natürlich dabei, dass es immer um die Beschwerde eines Betroffenen geht.

Es gibt den Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien, die Patientenanwaltschaft und die jeweiligen Ombudsstellen bei den Krankenversicherungsträgern. Wann sollen sich Patienten wohin wenden?
Trotz der unterschiedlichen Möglichkeiten haben sich mehr als 540 Patienten an die Ärztekammer für Wien gewandt. Der Patient dürfte sehr wohl differenzieren, wann er sich bei welcher Stelle beschweren möchte. Ich glaube, Meldungen über den niedergelassenen Bereich kommen vor allem an die Ärztekammer, über den Spitalsbereich eher an die Patientenanwaltschaft und wenn es beispielsweise eine Beschwerde über einen Krankenversicherungsträger gibt, eher an die Krankenversicherung. Wobei auch in meiner Zeit bei der Wiener GKK an die Krankenversicherung Beschwerden kamen, etwa über lange Wartezeiten bei Ärzten, über aus Sicht der Patienten unhygienische Ordinationen beziehungsweise bei Wahlärzten über die Honorarhöhe.

Haben Sie schon mit der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz über Ihr neues Aufgabengebiet gesprochen?
Wir haben darüber noch nicht miteinander geredet. Ich kenne Sigrid Pilz seit vielen Jahren, habe auch als Obmann der Wiener GKK in manchen Bereichen mit ihr zusammengearbeitet. Wir haben persönlich ein konfliktfreies und von Respekt getragenes Miteinander. Ich habe aber vor, mich mit ihr zu treffen, auch zum Gedankenaustausch darüber, wie die Patientenanwaltschaft bestimmte Fälle handhabt. Jeder kann vom jeweils anderen lernen. Jeder hat seine Erfahrungen – ich aus dem zahlenden Gesundheitswesen, Frau Dr. Pilz als Landtagsabgeordnete und Parteipolitikerin – in der Hilfestellung für Patientinnen und Patienten werden wir uns finden.

Sie möchten ja unabhängig von der Ärztekammer agieren. Werden Sie dennoch in der Ärztekammer einen Platz haben zum Beispiel ein Büro?
Unabhängig von der Ärztekammer arbeiten zu können, war meine Bedingung. Und die Ombudsstelle ist unabhängig von der Struktur der Ärztekammer. Ich habe eine Informationspflicht an das Präsidium und gebe auch Ratschläge. Aber grundsätzlich wird die Ombudsstelle unabhängig von der Struktur und vom Weisungsrecht der ÖÄK geführt. Wir sind gerade dabei, die Struktur der Ombudsstelle aufzubauen.

Kontakt:

Franz Bittner
Tel.: 0664/50 60 70 4
E-Mail: bittner@patientenombudsmann-wien.at

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 18 / 25.09.2013