editorial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

25.05.2013 | Politik

Einen alkoholisierten Patienten zu operieren, stellt für das betreuende Team eine besondere Herausforderung dar. Im umgekehrten Fall – wenn nämlich der Arzt alkoholisiert ist – kann daraus rasch ein Fiasko werden. Und das ist – obwohl in den Krankenanstaltenordnungen 0,0 Promille vorgeschrieben sind – durchaus leicht möglich. Wenn man etwa durchgehend mehr als 25 Stunden Dienst macht, wirkt sich das so aus, als hätte man einen Blutalkohol-Spiegel von 0,8 Promille.

Und das wird stillschweigend zur Kenntnis genommen: von den Krankenhausträgern, den politisch Verantwortlichen. Auch eine klare Stellungnahme einer weiteren Person – sonst bei allen ärztlichen Belangen immer und jederzeit präsent – lässt auf sich warten: jene des Patientenanwalts. Geht es dabei doch eindeutig und in erster Linie um die Patientensicherheit.

Aber wie so oft in Österreich gilt offensichtlich auch hier: Solang nichts passiert, passiert nichts.

Herzlichst,

Chefredakteurin

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 10 / 25.05.2013