edi­to­rial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

25.05.2013 | Politik

Einen alko­ho­li­sier­ten Pati­en­ten zu ope­rie­ren, stellt für das betreu­ende Team eine beson­dere Her­aus­for­de­rung dar. Im umge­kehr­ten Fall – wenn näm­lich der Arzt alko­ho­li­siert ist – kann dar­aus rasch ein Fiasko wer­den. Und das ist – obwohl in den Kran­ken­an­stal­ten­ord­nun­gen 0,0 Pro­mille vor­ge­schrie­ben sind – durch­aus leicht mög­lich. Wenn man etwa durch­ge­hend mehr als 25 Stun­den Dienst macht, wirkt sich das so aus, als hätte man einen Blut­al­ko­hol-Spie­gel von 0,8 Promille.

Und das wird still­schwei­gend zur Kennt­nis genom­men: von den Kran­ken­haus­trä­gern, den poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen. Auch eine klare Stel­lung­nahme einer wei­te­ren Per­son – sonst bei allen ärzt­li­chen Belan­gen immer und jeder­zeit prä­sent – lässt auf sich war­ten: jene des Pati­en­ten­an­walts. Geht es dabei doch ein­deu­tig und in ers­ter Linie um die Patientensicherheit.

Aber wie so oft in Öster­reich gilt offen­sicht­lich auch hier: Solang nichts pas­siert, pas­siert nichts.

Herz­lichst,

Chef­re­dak­teu­rin

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 10 /​25.05.2013