Neuerungen bei der Fortbildung: Administration wird einfacher

10.09.2013 | Politik



Mehr Qualität und weniger Administration – das sind die Kennzeichen der Fortbildungs-Novelle (DFP-Diplom), die seit 1. September in Kraft ist.
Von Barbara Wakolbinger

Weniger Verwaltungsaufwand und weniger Bürokratie sowohl für angestellte als auch für niedergelassene Ärzte – das ist für Peter Niedermoser, Präsident des wissenschaftlichen Beirats der akademie der ärzte, einer der Kernpunkte der Novelle zum Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP). Denn in Zukunft müssen sowohl niedergelassene als auch angestellte Ärzte ihre Fortbildung mittels Fortbildungsdiplom gegenüber der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) nachweisen. Erstmals muss jeder Arzt einen Nachweis über seine Fortbildung gegenüber der Kammer (erstmals im Herbst 2016) erbringen; gleichzeitig gilt seit 1. September 2013 eine Frist von fünf Jahren für die Gültigkeit des DFP-Diploms. Zukünftig sind statt bisher 150 in diesem Zeitraum 250 DFP-Punkte zu erwerben. Der Nachweis über die Fortbildung erfolgt in Zukunft – sofern das DFP-Konto genutzt wird – automatisch.

Gesetzliche Verpflichtung

Ausgangspunkt der DFP-Novelle ist eine im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossene Änderung des Ärztegesetzes, das nun vorsieht, dass die Erfüllung der ärztliche Fortbildungsverpflichtung ab sofort nicht nur von niedergelassenen, sondern auch von angestellten Ärzten gegenüber der ÖÄK nachzuweisen ist. Niedermoser dazu: „Die Ärztekammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Fortbildung der Ärzte zu überprüfen und anonymisierte Berichte darüber dem Gesundheitsministerium zu übermitteln.“ Erstmals muss jeder Arzt seine Fortbildung gegenüber der ÖÄK am 1. September 2016 glaubhaft machen, dann im Drei-Jahres-Rhythmus; der erste ÖÄK-Bericht über die Fortbildung der Österreichischen Ärzteschaft wird bereits im März 2015 erscheinen. „Damit die Ärzte diese neue Verpflichtung erfüllen können, wurde die Administration der Fortbildung spürbar vereinfacht“, betont der Präsident des wissenschaftlichen Beirats der akademie der ärzte. Schon jetzt sei die Fortbildungsmoral der österreichischen Ärzte hoch; 8,6 Millionen Stunden verzeichnen die DFP-Konten derzeit.

Mit der Erweiterung von drei auf fünf Jahre wird der Rhythmus des DFP-Diploms der Ordinationsevaluierung durch die ÖQMed angeglichen; diese findet ebenfalls alle fünf Jahre statt. „Der Fortbildungsnachweis ist ein essentieller Bestandteil der Praxisevaluierung. Da lag es nahe, beide Zyklen gleichzuschalten, um Verwirrung und Mehraufwand zu vermeiden“, ergänzt Edgar Wutscher, Fortbildungsreferent der Ärztekammer Tirol. Auch international sei der Fünf-Jahres-Rhythmus Standard und mit dem DFP-Diplom erfüllt der Arzt seine gesetzlichen Verpflichtungen ohne, dass er sich um Weiteres kümmern muss, so Niedermoser.

Die Änderung der Bestimmungen für die Fortbildung wurde am 21. Juni im Zuge der Vollversammlung der ÖÄK beschlossen und trat mit 1. September 2013 in Kraft. Für die Übergangsfrist gilt Folgendes: Bis Ende Juni 2017 erhalten Ärzte auch nach drei Jahren und mit 150 Punkten das DFP-Diplom, das dann fünf Jahre lang gültig ist. Alle Diplome, deren Gültigkeit zwischen 1. Jänner 2012 und 30. August 2013 beginnt, gelten automatisch fünf Jahre lang. Diese Verlängerung wird in der Ärzteliste und auf den DFP-Konten eingetragen. Damit werden die Perioden komplett der Ordinationsevaluierung der ÖQMed angeglichen.

Bisher mussten angestellte Ärzte die DFP-konforme Fortbildung nicht gesondert nachweisen: das ändert sich nun auf Grund der gesetzlichen Vorgaben. „Am wenigsten Aufwand haben Ärzte, wenn sie das DFP-Fortbildungskonto nutzen“, meint Wutscher. Im Zuge der Novelle sind nun die DFP-Konten für alle Ärzte vorbereitet und freigeschaltet, Punkte für absolvierte approbierte Veranstaltungen werden automatisch gebucht. Mit dem DFP-Konto  kann das DFP-Diplom auch online beantragt werden. „So ersparen sich Ärzte vor allem viel Papierarbeit“, betont Niedermoser. Das Führen eines DFP-Kontos ist freiwillig; auch wenn man nicht über ein solches verfügt, muss man die Fortbildung gegenüber der ÖÄK dann 2016 nachweisen.

Die DFP-Novelle wurde auch dazu genutzt, um „die Fortbildung an die Realität anzupassen und in gewissen Bereichen Verfeinerungen vorzunehmen“, sagt Wutscher. So heißt etwa die „freie Fortbildung“ jetzt „sonstige Fortbildung“; maximal 50 der benötigten 250 Punkte dürfen in dieser Kategorie erworben werden. Mindestens 85 Punkte werden durch den Besuch von Veranstaltungen erworben; zu diesen zählen – im Zuge der Novelle – nun auch Qualitätszirkel. Außerdem werden Einzelpersonen, Gruppenpraxen oder Krankenanstalten in der Rechtsform selbstständiger Ambulatorien nicht mehr als alleinige Anbieter von DFP-Fortbildungen anerkannt. „Diese Regelung dient vor allem der Qualitätskontrolle“, betont Niedermoser abschließend.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 17 / 10.09.2013