Brustkrebs-Früherkennungsprogramm: Start: 1. Jänner 2014!

15.12.2013 | Politik

Allen Anfangsschwierigkeiten zum Trotz: Mit 1. Jänner 2014 startet das neue Brustkrebs-Früherkennungsprogramm, nachdem auch in Wien und der Steiermark eine Einigung zwischen Ärztekammer und GKK erzielt werden konnte. Wichtig: Bei einer entsprechenden Indikation kann der Arzt auch künftig zur kostenlosen Mammographie überweisen. Von Marion Huber

In Wien waren es die Verhandlungen rund um den Gesamtvertrag, in der Steiermark wiederum konnte keine Einigung über den Tarif für die Mammographie erzielt werden, weswegen das flächendeckende Brustkrebs-Früherkennungsprogramm nicht – wie ursprünglich geplant – im Herbst dieses Jahres starten konnte.

Jetzt hat man sich geeinigt – in Wien und in der Steiermark. „In Wien haben wir vonseiten der Ärztekammer unermüdlich gegen eine durchaus schwierige Positionierung der Gebietskrankenkasse verhandelt“, betont Johannes Steinhart, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte der Ärztekammer für Wien. Die Ärztekammer habe dabei „mehr als deutlich“ (Steinhart) gezeigt, dass sie einen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer guten Versorgung leisten möchte. Während es für die Vertreter der Ärztekammer von Anfang an klar war, dass es einen Vertragsabschluss nur im Gesamtpaket geben könne, habe jetzt auch die Wiener Gebietskrankenkasse erkannt, dass es „unumgänglich“ sei, nicht nur die Radiologen sondern auch die Gruppe der Allgemeinmediziner und Gynäkologen einzubinden. Steinhart weiter: „Nun gibt es entsprechende Rahmenbedingungen für alle beteiligten Arztgruppen.“

Steiermark: „lebbare Lösung“

Auch in der Steiermark hat sich etwas bewegt: „Vor allem deshalb, weil das Verhandlungsklima besser war als früher“, erzählt Jörg Garzarolli, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte der Ärztekammer Steiermark. Letztendlich seien zwei Punkte entscheidend gewesen: dass die kurative Mammographie in den Tarif eingebunden wurde und es damit nun einen Tarif für alle Mammographien gibt. Zweitens: dass die GKK darauf verzichtet, je einen Euro für das Einladungs-System einzuheben. Ursprünglich hatte die Steiermärkische GKK eine Erhöhung des bisherigen Tarifs (71 Euro) um fünf Euro – und damit weit weniger als die 80 bis 100 Euro in den anderen Bundesländern – angeboten. Jetzt hat man sich auf 79,24 Euro pro Mammographie geeinigt. Kein Grund zu jubeln, wie Garzarolli betont, aber „zumindest eine lebbare Lösung nahe am angestrebten Ziel“.

Bekommen damit Frauen außerhalb der Zielgruppe keine Mammographie mehr auf Kosten der Gebietskrankenkasse? „Nein, das stimmt nicht“, sagen beide Ärztekammer-Vertreter. Bei entsprechender Indikation und Begründung kann der Arzt auch Frauen außerhalb der Zielgruppe zuweisen. „Der Indikationskatalog ist so gestaltet, dass das sichergestellt ist“, erklärt Steinhart.

Komplizierte Genehmigung

Ein Wehrmutstropfen: „Für Ärzte ist das Genehmigungs- und Begründungsverfahren kompliziert“, gibt Garzarolli zu bedenken. Im Falle einer Ablehnung hänge es von den Gebietskrankenkassen beziehungsweise dem chefärztlichen Dienst ab, inwieweit es hier die Bereitschaft gibt, dafür die Verantwortung zu tragen.

Zu einer Verschlechterung der Versorgung wird es – auch wenn sich da und dort einige Schwächen abzeichnen – jedoch nicht kommen, sind Steinhart und Garzarolli überzeugt. Viel hänge aber davon ab, wie das Einladungs-System und die Aufklärung in der Praxis funktionieren und wie die Patientinnen reagieren. Vorerst sei das Programm ohnehin auf vier Jahre befristet, sagt Garzarolli. Und ergänzt: „In dieser Zeit werden alle – Ärzte wie Sozialversicherungen – ihre Erfahrungen sammeln.“ Nachbessern könne man immer, wenn es sich in der Praxis als notwendig erweist. Sein Resümee: „Starten, beobachten und bei Bedarf optimieren.“

Das neue Programm auf einen Blick

  • Alle Frauen ab dem 45. bis zum 69. Lebensjahr werden alle zwei Jahre aktiv zum Früherkennungsprogramm eingeladen.
  • Frauen zwischen 40 und 44 sowie 70 und 74 Jahren können eine Einladung anfordern und so auch am Programm teilnehmen.
  • Das Einladungsschreiben der Sozialversicherung gilt als Zuweisung.
  • Das Untersuchungsintervall beträgt grundsätzlich 24 Monate.
  • Das ÖÄK-Zertifikat „Mammadiagnostik“ ist für Radiologen Voraussetzung zur Programmteilnahme.
  • Alle Untersuchungen dürfen ausschließlich mit digitalen Geräten durchgeführt werden, deren Qualitätssicherung laufend durchgeführt wird und von externen Spezialisten geprüft wird.
  • Jeder Radiologe muss jährlich mindestens 2.000 Mammographien erst- oder zweitbefunden.
  • Alle Mammographien sind von zwei unabhängigen Radiologen zu befunden.
  • Bei Dichtegrad ACR3 und ACR4 sowie bei suspektem Befund kann sofort eine Sonographie durchgeführt werden.
  • Bei divergierendem Befundergebnis findet eine Konsensusbefundung statt.
  • Der Befund wird per Post an die Frau übermittelt.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 23-24 / 15.12.2013