Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm: Start: 1. Jän­ner 2014!

15.12.2013 | Politik

Allen Anfangs­schwie­rig­kei­ten zum Trotz: Mit 1. Jän­ner 2014 star­tet das neue Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm, nach­dem auch in Wien und der Stei­er­mark eine Eini­gung zwi­schen Ärz­te­kam­mer und GKK erzielt wer­den konnte. Wich­tig: Bei einer ent­spre­chen­den Indi­ka­tion kann der Arzt auch künf­tig zur kos­ten­lo­sen Mam­mo­gra­phie über­wei­sen. Von Marion Huber

In Wien waren es die Ver­hand­lun­gen rund um den Gesamt­ver­trag, in der Stei­er­mark wie­derum konnte keine Eini­gung über den Tarif für die Mam­mo­gra­phie erzielt wer­den, wes­we­gen das flä­chen­de­ckende Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm nicht – wie ursprüng­lich geplant – im Herbst die­ses Jah­res star­ten konnte.

Jetzt hat man sich geei­nigt – in Wien und in der Stei­er­mark. „In Wien haben wir von­sei­ten der Ärz­te­kam­mer uner­müd­lich gegen eine durch­aus schwie­rige Posi­tio­nie­rung der Gebiets­kran­ken­kasse ver­han­delt“, betont Johan­nes Stein­hart, Obmann der Kurie nie­der­ge­las­sene Ärzte der Ärz­te­kam­mer für Wien. Die Ärz­te­kam­mer habe dabei „mehr als deut­lich“ (Stein­hart) gezeigt, dass sie einen Bei­trag zur Auf­recht­erhal­tung einer guten Ver­sor­gung leis­ten möchte. Wäh­rend es für die Ver­tre­ter der Ärz­te­kam­mer von Anfang an klar war, dass es einen Ver­trags­ab­schluss nur im Gesamt­pa­ket geben könne, habe jetzt auch die Wie­ner Gebiets­kran­ken­kasse erkannt, dass es „unum­gäng­lich“ sei, nicht nur die Radio­lo­gen son­dern auch die Gruppe der All­ge­mein­me­di­zi­ner und Gynä­ko­lo­gen ein­zu­bin­den. Stein­hart wei­ter: „Nun gibt es ent­spre­chende Rah­men­be­din­gun­gen für alle betei­lig­ten Arzt­grup­pen.“

Stei­er­mark: „leb­bare Lösung“

Auch in der Stei­er­mark hat sich etwas bewegt: „Vor allem des­halb, weil das Ver­hand­lungs­klima bes­ser war als frü­her“, erzählt Jörg Garz­a­rolli, Obmann der Kurie nie­der­ge­las­sene Ärzte der Ärz­te­kam­mer Stei­er­mark. Letzt­end­lich seien zwei Punkte ent­schei­dend gewe­sen: dass die kura­tive Mam­mo­gra­phie in den Tarif ein­ge­bun­den wurde und es damit nun einen Tarif für alle Mam­mo­gra­phien gibt. Zwei­tens: dass die GKK dar­auf ver­zich­tet, je einen Euro für das Ein­la­dungs-Sys­tem ein­zu­he­ben. Ursprüng­lich hatte die Stei­er­mär­ki­sche GKK eine Erhö­hung des bis­he­ri­gen Tarifs (71 Euro) um fünf Euro – und damit weit weni­ger als die 80 bis 100 Euro in den ande­ren Bun­des­län­dern – ange­bo­ten. Jetzt hat man sich auf 79,24 Euro pro Mam­mo­gra­phie geei­nigt. Kein Grund zu jubeln, wie Garz­a­rolli betont, aber „zumin­dest eine leb­bare Lösung nahe am ange­streb­ten Ziel“. 

Bekom­men damit Frauen außer­halb der Ziel­gruppe keine Mam­mo­gra­phie mehr auf Kos­ten der Gebiets­kran­ken­kasse? „Nein, das stimmt nicht“, sagen beide Ärz­te­kam­mer-Ver­tre­ter. Bei ent­spre­chen­der Indi­ka­tion und Begrün­dung kann der Arzt auch Frauen außer­halb der Ziel­gruppe zuwei­sen. „Der Indi­ka­ti­ons­ka­ta­log ist so gestal­tet, dass das sicher­ge­stellt ist“, erklärt Steinhart.

Kom­pli­zierte Genehmigung

Ein Wehr­muts­trop­fen: „Für Ärzte ist das Geneh­mi­gungs- und Begrün­dungs­ver­fah­ren kom­pli­ziert“, gibt Garz­a­rolli zu beden­ken. Im Falle einer Ableh­nung hänge es von den Gebiets­kran­ken­kas­sen bezie­hungs­weise dem chef­ärzt­li­chen Dienst ab, inwie­weit es hier die Bereit­schaft gibt, dafür die Ver­ant­wor­tung zu tragen.

Zu einer Ver­schlech­te­rung der Ver­sor­gung wird es – auch wenn sich da und dort einige Schwä­chen abzeich­nen – jedoch nicht kom­men, sind Stein­hart und Garz­a­rolli über­zeugt. Viel hänge aber davon ab, wie das Ein­la­dungs-Sys­tem und die Auf­klä­rung in der Pra­xis funk­tio­nie­ren und wie die Pati­en­tin­nen reagie­ren. Vor­erst sei das Pro­gramm ohne­hin auf vier Jahre befris­tet, sagt Garz­a­rolli. Und ergänzt: „In die­ser Zeit wer­den alle – Ärzte wie Sozi­al­ver­si­che­run­gen – ihre Erfah­run­gen sam­meln.“ Nach­bes­sern könne man immer, wenn es sich in der Pra­xis als not­wen­dig erweist. Sein Resü­mee: „Star­ten, beob­ach­ten und bei Bedarf optimieren.“

Das neue Pro­gramm auf einen Blick

  • Alle Frauen ab dem 45. bis zum 69. Lebens­jahr wer­den alle zwei Jahre aktiv zum Früh­erken­nungs­pro­gramm eingeladen.
  • Frauen zwi­schen 40 und 44 sowie 70 und 74 Jah­ren kön­nen eine Ein­la­dung anfor­dern und so auch am Pro­gramm teilnehmen.
  • Das Ein­la­dungs­schrei­ben der Sozi­al­ver­si­che­rung gilt als Zuweisung.
  • Das Unter­su­chungs­in­ter­vall beträgt grund­sätz­lich 24 Monate.
  • Das ÖÄK-Zer­ti­fi­kat „Mam­ma­dia­gnos­tik“ ist für Radio­lo­gen Vor­aus­set­zung zur Programmteilnahme.
  • Alle Unter­su­chun­gen dür­fen aus­schließ­lich mit digi­ta­len Gerä­ten durch­ge­führt wer­den, deren Qua­li­täts­si­che­rung lau­fend durch­ge­führt wird und von exter­nen Spe­zia­lis­ten geprüft wird.
  • Jeder Radio­loge muss jähr­lich min­des­tens 2.000 Mam­mo­gra­phien erst- oder zweitbefunden.
  • Alle Mam­mo­gra­phien sind von zwei unab­hän­gi­gen Radio­lo­gen zu befunden.
  • Bei Dich­te­grad ACR3 und ACR4 sowie bei suspek­tem Befund kann sofort eine Sono­gra­phie durch­ge­führt werden.
  • Bei diver­gie­ren­dem Befund­er­geb­nis fin­det eine Kon­sen­sus­be­fun­dung statt.
  • Der Befund wird per Post an die Frau übermittelt.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2013