Austrian Inpatient Quality Indicators – AIQI: Ergebnisqualität im Spital

25.01.2013 | Politik

Bei A-IQI handelt es sich um ein Instrument zur bundesweit einheitlichen Messung von Ergebnisqualität aus Routinedaten – nämlich Abrechnungsdaten – im Krankenhaus. Von Rita Offenberger*

In Deutschland bereits erprobt und auf österreichische Verhältnisse adaptiert, wurde A-IQI – Austrian Inpatient Quality Indicators – zuerst von der niederösterreichischen Landeskliniken-Holding als Instrument zur Messung der Ergebnis-Qualität eingesetzt. Im April 2011 beschloss die Bundesgesundheitskommission ein Projekt zur Ergebnisqualitätsmessung aus Routinedaten – A-IQI – verbunden mit der Einführung bundesweiter Peer Reviews. Vom bundesweiten Roll-out dieser beiden Instrumente erwartet man sich neben der Qualitätssicherung eine Qualitätsverbesserung in den Krankenhäusern.

Was ist A-IQI?

A-IQI steht für Austrian Inpatient Quality Indicators und ist ein Instrument zur bundesweit einheitlichen Messung von Ergebnisqualität aus Routinedaten – nämlich Abrechnungsdaten – im Krankenhaus. Bei den derzeit rund 120 Indikatoren handelt es sich vorwiegend um Mortalitätsindikatoren: Aber auch die Prozessqualität wird erhoben und zwar anhand von Indikatoren zur Intensivhäufigkeit, zu Komplikationen, Mengeninformationen, Operationstechnik und Versorgungsprozessen. Die Mortalität als Indikator bezieht sich jedoch nicht auf die Gesamt-Krankenhausmortalität sondern auf die Sterblichkeit bei bestimmten ausgewählten Krankheitsbildern.

Erhebungsprozess

Am Beispiel Mortalität werden zunächst die tatsächlichen Todesfälle mit den statistisch zu erwartenden Todesfällen verglichen. Die Zielbereiche werden anhand berechneter Bundesdurchschnittswerte, anhand der in Literatur hinterlegten Werte und – wo erforderlich – nach einer Risikoadjustierung ermittelt. Risikoadjustierung bedeutet, dass entscheidende Faktoren wie Begleiterkrankungen, Alter und Geschlecht berücksichtigt werden.

Die von der Gesundheitspolitik angestrebte Qualitätsverbesserung soll jeweils unter der Setzung eines Schwerpunkts auf wenige Indikatoren – derzeit Herzinfarkt, Lungenentzündung und Oberschenkelhalsfraktur – angestrebt werden. Dafür wird eine Analyse von statistischen Auffälligkeiten durch die Landesgesundheitsfonds vorgenommen. Gibt es für eine allfällige Abweichung von den Zielbereichen eine nur unzureichende Erklärung, erfolgt eine Zuteilung an die betroffenen Krankenhäuser zur Selbstanalyse. Im nächsten Schritt soll eine Fremdanalyse sowie der Vorschlag für qualitätsverbessernde Maßnahmen anhand von konkreten Krankengeschichten im kollegialen Dialog im Rahmen von Peer Review-Verfahren erfolgen. Peer Reviewer sind in der Regel Primarärzte und Primarärztinnen, die eine spezifische Schulung nach bundesweit einheitlichen Standards vorweisen.

Missverständnisse

Die Messung erfolgt anhand von Abrechnungsdaten. Ergibt die Auswertung durch Gegenüberstellung mit den Zielbereichen eine statistische Auffälligkeit, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Qualitätsmangel vorliegt. Vielmehr müssen die Gründe dafür ermittelt werden. Die Darstellung der Indikatoren ist damit keine Abbildung der klinischen Realität und hat – ohne weitere Untersuchung – auch keine wissenschaftliche Aussage. Allein die Messung und Darstellung führt noch nicht zur Qualitätsverbesserung.

Die Chancen

Die Ergebnisqualität wird bundesweit einheitlich anhand von Routinedaten erhoben. Das führt zu keinem zusätzlichen Dokumentationsaufwand, sondern zeigt vielmehr in der Analyse mögliche Abweichungen bei der Leistungskodierung, welche die Ergebnisqualität („falsch“) negativ beeinflussen. Die gemeinsame Ursachen-Analyse im kollegialen Dialog mit den Peer Reviewern unterstützt auch bei der Festlegung von adäquaten qualitätsverbessernden Maßnahmen. Durch Feedbackberichte beziehungsweise verdecktes Benchmarking an die Krankenhäuser wird die Möglichkeit des regionalen wie bundesweiten Ergebnisvergleichs geboten. In einem Bericht etwa werden Daten für die Qualitätsberichterstattung der Krankenanstalten generiert.

Tipp: Weitere Informationen gibt es unter www.bmg.gv.at

*) Mag. Rita Offenberger MSc ist Juristin in der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.01.2013