Arbeitszeit von angestellten Ärzten: Maximal 25 Stunden am Stück

10.06.2013 | Politik

Klarheit durch Gesetz

Niederösterreich ist anders – in punkto maximale durchgehende Dienste von 25 Stunden am Stück jedenfalls gehen die Meinung des Bundeskurienobmanns und jene des niederösterreichischen Kurienobmanns der angestellten Ärzte auseinander. Während der Spitalsärztechef in der ÖÄK, Harald Mayer, kürzlich vor Journalisten bestätigte, dass es gegen Pläne, eine entsprechende Regelung auch bundesweit gesetzlich zu verankern, in Niederösterreich und Oberösterreich Widerstand aus der Politik gibt, kann dies der niederösterreichische Kurienobmann, Roland Gallob, „nicht nachvollziehen“, wie er unmittelbar darauf in einer Presseaussendung mitteilte. Und er führt weiter aus: „In Niederösterreich haben die angestellten Kolleginnen und Kollegen seit einigen Jahren die Begrenzung auf 25 Stunden schon als gelebte Realität im Spitalsalltag erfahren.“ So hätten – laut dem niederösterreichischen Kurienobmann – „Spitalsärztinnen und Spitalsärzte die freie Wahl“ ihrer Arbeitszeit-Obergrenzen im Rahmen der Betriebsvereinbarungen zum KA-AZG (Kranken-Anstalten-Arbeitszeit-Gesetz). „Nur dort, wo die Arbeitsverdichtung dies erlaubt und die Betroffenen selbst längere Arbeitszeitgrenzen wählen, sind diese zulässig.“ Ausreichende Ruhezeiten seien laut Gallob dafür eine „Grundvoraussetzung“.

Von Seiten der Bundeskurie angestellte Ärzte sei dies „ausdrücklich zu begrüßen“, wie Mayer dazu feststellt. „Es ist toll, dass es die Arbeitsbedingungen in Niederösterreich ermöglichen, dass die Begrenzung von maximal 25-Stunden-Diensten am Stück Realität ist.“ Und Mayer präzisiert, wieso er seine Kritik namentlich an den Bundesländern Oberösterreich und Niederösterreich festmacht: „Schon im Vorfeld haben die politisch Verantwortlichen der jeweiligen Landesregierungen ihren Protest gegen die Festschreibung einer solchen Regelung im Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz zum Ausdruck gebracht.“ Sogar der zuständige Sozialminister Rudolf Hundstorfer führe genau diese ablehnende Haltung als Begründung dafür an, wieso er ein entsprechendes Gesetz nicht in Begutachtung schicke. Mayer weiter: „Nachdem die Regelung hinsichtlich der 25-Stunden-Dienste in Niederösterreich offensichtlich so gut funktioniert, gehe ich davon aus, dass die Ärztekammer Niederösterreich auch das Land Niederösterreich diesbezüglich überzeugt.“

Er, Mayer, wisse, dass es in den Bundesländern „zahlreiche“ Abteilungen gäbe, an denen 25-Stunden-Dienste gelebte Realität sind. „Dabei handelt es sich aber um ‚good-will- Aktionen‘ sowie um Betriebsvereinbarungen. Das muss man schon dazu sagen.“ Das ist aber nicht das, was Harald Mayer anstrebt: „Mir geht es darum, eine solche Regelung gesetzlich zu verankern. Für eine Betriebsvereinbarung sind immer zwei Partner notwendig. Eine gesetzliche Regelung ist verbindlich – ohne Wenn und Aber.“
AM

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 11 / 10.06.2013