Arbeitsmedizinische Untersuchung bei Lärmeinwirkung: Otoskopie unbedingt erforderlich

10.09.2013 | Arbeitsmedizin, Medizin

Lärmschwerhörigkeit gehört zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Österreich. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass eine Otoskopie nur bei einem pathologischen Audiometriebefund erforderlich ist, wird anhand eines Fallbeispiels aufgezeigt, dass sie als Präventivmaßnahme auf jeden Fall erforderlich ist.
Von Andreas Neher et al.*

> Originalartikel lesen

Hinweis: Zur Anzeige benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie von www.adobe.com laden können.


Literatur bei den Verfassern

*) Priv. Doz. Dr. Andreas Neher,
Facharzt für HNO, Arbeitsmediziner,
Meinhardstrasse 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583763,
E-Mail: andreas.neher@gmail.com;
Dr. Artur Wechselberger,
Arzt für Allgemeinmedizin, Arbeitsmediziner,
Speckbacherstr. 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582125,
E-Mail: praxis@dr-wechselberger.at;
Dr. Michaela Lumaßegger,
Ärztin für Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizinerin,
Meinhardstrasse 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583763,
E-Mail: m.lumassegger@gmail.com

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 17 / 10.09.2013