Stand­punkt – Vize-Präs. Karl Forst­ner: Macht und Geld

15.08.2012 | Standpunkt

(c) ÄK für Salzburg

Das öster­rei­chi­sche Gesund­heits­sys­tem wird wie in allen hoch ent­wi­ckel­ten Staa­ten von einer imma­nen­ten Kos­ten­dy­na­mik, die Inno­va­tions- und Demo­gra­phie-getrie­ben ist, bestimmt. Ange­sichts die­ser Ent­wick­lung ist auch der Ärz­te­schaft durch­aus die Sorge – erst recht vor dem Hin­ter­grund der skan­da­lö­sen Ereig­nisse am Finanz­sek­tor – derer ver­ständ­lich, die für die öffent­li­chen Haus­halte Ver­ant­wor­tung tragen.

Damit hier kein Miss­ver­ständ­nis ent­steht: Refor­men im Sinne von Wei­ter­ent­wick­lun­gen und Anpas­sun­gen ste­hen nicht im Wider­spruch zur Hal­tung der ärzt­li­chen Stan­des­ver­tre­tung, son­dern wer­den viel­mehr seit Jah­ren von uns gefor­dert. Als Bei­spiele seien hier der Aus­bau der haus­ärzt­li­chen Ver­sor­gung, die längst über­fäl­lige Ver­bes­se­rung der Aus­bil­dung und die Ent­las­tung der Spi­tals­am­bu­lan­zen genannt.

Aber darum geht es nicht im Posi­ti­ons­pa­pier der geplan­ten Gesund­heits­re­form von Bund, Län­dern und Sozi­al­ver­si­che­rung*. Aber, wel­che Über­ra­schung: Es geht um Macht und Geld! Einer­seits soll hier die oft schwie­rige, aber letzt­lich gut funk­tio­nie­rende Sozi­al­part­ner­schaft zwi­schen Ärz­te­schaft und Sozi­al­ver­si­che­rung über weite Stre­cken zuguns­ten staat­li­cher Len­kung zurück­ge­drängt wer­den. Ande­rer­seits sol­len durch Bin­dung der Kos­ten­ent­wick­lung an das BIP künf­tig sub­stan­zi­elle Sum­men – rund 3,5 Mil­li­ar­den Euro bis 2016 und rund elf Mil­li­ar­den Euro bis 2020 – der öffent­li­chen Gesund­heits­aus­ga­ben ein­ge­spart werden.

Dies wird, selbst unter der Annahme gege­be­ner und rea­li­sier­ba­rer Ratio­na­li­sie­rungs-poten­tiale, nicht ohne Fol­gen für die Leis­tungs­an­ge­bote blei­ben. Nur das ver­schweigt die Poli­tik der Bevöl­ke­rung. Aber auch wir Ärzte gehen nicht davon aus, dass es zum Zusam­men­bruch der Gesund­heits­ver­sor­gung kommt. Aller­dings gewin­nen Ideen wie etwa „Bann­mei­len“ für nie­der­ge­las­sene Fach­ärzte im Umfeld von Kran­ken­häu­sern, wie dies etwa die Salz­bur­ger Lan­des­haupt­frau Gabi Burg­stal­ler 2011 for­mu­lierte, vor dem Hin­ter­grund die­ses „Reform­pa­piers“ bedroh­li­che Kon­tur. Die Ori­en­tie­rung an den Wün­schen einer Bevöl­ke­rung spielt hier keine Rolle mehr. Der Pri­mat eines soli­da­ri­schen Gesund­heits-wesens wird locker aufs Spiel gesetzt. Denn nie­mand wird ernst­haft glau­ben, dass sich alle die­sem Dik­tat unter­wer­fen wer­den. Mit Geld wer­den medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen rasch und voll­stän­dig erreich­bar sein. Nur nicht für alle.

Die Ärz­te­schaft würde – und wird, wenn die Poli­tik die­sen Weg geht – sich als Leis­tungs-anbie­ter zwei­fels­frei auch auf die­sem Markt behaup­ten. Aber die­ser Weg ist nicht nur der gesund­heits­po­li­ti­schen, son­dern der gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Fol­gen wegen, falsch
und ris­kant.

Man kann die Ärz­te­schaft von Pla­nun­gen aus­schlie­ßen; das offene Wort wird man ihr nicht ver­bie­ten können.

* Die „poli­ti­sche Ver­ein­ba­rung über ein part­ner­schaft­li­ches Ziel­steue­rungs­sys­tem für das öster­rei­chi­sche Gesund­heits­we­sen und einen Aus­ga­ben­dämp­fungs­pfad für die öffent­li­chen Gesund­heits­aus­ga­ben“ vom Juni 2012 ist Grund­lage für die ab 2013 gül­tige neue „15a-Ver­ein­ba­rung“ im Rang eines Staats­ver­tra­ges zwi­schen Bund und Ländern.

Dr. Karl Forst­ner
Vize-Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 15–16 /​15.08.2012