Standpunkt – Präs. Walter Dorner: Privat oder Staat?

25.04.2012 | Standpunkt

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Die Tendenzen, das Gesundheitswesen zu privatisieren, nehmen kein Ende.
Die verschiedenen Standpunkte dazu kann man nicht oft genug wiederholen und präzisieren. Und einmal mehr stellt sich die Frage: Gesundheitswesen quo vadis – privat oder Staat?

Bei genauerer Betrachtung muss wohl jedem klar sein, dass es in unserem Gesundheitswesen kein entweder „privat oder Staat“, sondern nur ein „sowohl als auch“ gibt. Die Aufgabe der Gesundheitspolitik ist es, die ausgewogene Strukturierung von privat und Staat herbeizuführen beziehungsweise aufrecht zu erhalten.

Wenn das strukturelle Hauptproblem unseres Gesundheitswesens zu viel Spital ist, dann heißt das, es gibt somit zu viel an Staat, zu viel Regulierung – sei es jetzt durch den Bund oder die Länder. Wenn es weniger Staat, somit weniger an staatlichen Einrichtungen beziehungsweise Kapazitäten im Gesundheitswesen geben soll, dann kann dies nur durch mehr „privat“ geschehen. Unser Verständnis von mehr privat heißt: freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte. Denn bei all diesen Überlegungen sollte man nicht vergessen, dass es sich beim Arztberuf noch immer um einen freien Beruf handelt.

Weniger Staat verlangt aber mehr Selbstverwaltung im Gesundheitswesen anstelle von Staats-, das heißt Spitalsverwaltung, die nur noch aus Technokraten und Bürokraten besteht.

Selbstverwaltung im Gesundheitswesen erfolgt durch die soziale Krankenversicherung, die Ärztekammern oder ähnliche Einrichtungen durch die Stärkung ihrer sozialpartnerschaftlichen Funktion und Kompetenz – hier darf der
Fortschritt nicht vorbeigeleitet werden -, ihre alleinige Zuständigkeit für die gesamte ambulante Versorgung im gesamtvertraglichen Leistungs- und Honorierungssystem sowie ihre Festlegung vordringlicher und umsetzbarer Gesundheitsziele im Sinn der Vereinbarung zwischen Hauptverband und Österreichischer Ärztekammer und entsprechend der Regierungserklärung, wo ja auch die Gesundheitsziele dezidiert angeführt sind.

Mehr Staat im Gesundheitswesen hingegen bedeutet die bundesweite und bundeseinheitliche Zentralisierung der Legistik, Planung und Finanzierung oder die neunfache Steuerung, Entscheidung und Finanzierung auf Landesebene, die Verbürokratisierung und Technokratisierung der medizinischen Leistungserbringung etwa durch einheitliche Leistungs- und Diagnosedokumentation, interdisziplinäre Aufnahmeeinheiten und die sektorenübergreifende Patientensteuerung, was den Verlust der freien Arztwahl mit sich bringt etc.

Für uns Ärzte bedeutet das den Untergang der Eigenständigkeit der sozialen Krankenversicherung, den Kompetenzverlust für die ambulante Leistungserbringung im Vertragspartnersystem, die Reduzierung ihrer Versorgungsfunktion zur Definierung von Gesundheitszielen sowie die Herabstufung auf ein Vollzugsinstrumentarium, das heißt auf unterwürfige „Gesundheitsdienstleister“.

Das sind nicht die Vorstellungen der österreichischen Ärztinnen und Ärzte über unser künftiges Gesundheitswesen: Wir legen Wert auf die eigenständige, sozialpolitische Kompetenz und Verantwortung – nicht auf ihre staatliche Bevormundung.

Wir Ärztinnen und Ärzte gehen sparsam mit den Ressourcen in unserem Gesundheitssystem um; das ist ja auch hinlänglich bekannt, sonst wären nicht sechsstellige Beträge der sozialen Krankenversicherung an Reduktion der Kosten möglich gewesen.

Walter Dorner
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2012