Stand­punkt – Präs. Wal­ter Dor­ner: Pri­vat oder Staat?

25.04.2012 | Standpunkt

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Die Ten­den­zen, das Gesund­heits­we­sen zu pri­va­ti­sie­ren, neh­men kein Ende.
Die ver­schie­de­nen Stand­punkte dazu kann man nicht oft genug wie­der­ho­len und prä­zi­sie­ren. Und ein­mal mehr stellt sich die Frage: Gesund­heits­we­sen quo vadis – pri­vat oder Staat?

Bei genaue­rer Betrach­tung muss wohl jedem klar sein, dass es in unse­rem Gesund­heits­we­sen kein ent­we­der „pri­vat oder Staat“, son­dern nur ein „sowohl als auch“ gibt. Die Auf­gabe der Gesund­heits­po­li­tik ist es, die aus­ge­wo­gene Struk­tu­rie­rung von pri­vat und Staat her­bei­zu­füh­ren bezie­hungs­weise auf­recht zu erhalten.

Wenn das struk­tu­relle Haupt­pro­blem unse­res Gesund­heits­we­sens zu viel Spi­tal ist, dann heißt das, es gibt somit zu viel an Staat, zu viel Regu­lie­rung – sei es jetzt durch den Bund oder die Län­der. Wenn es weni­ger Staat, somit weni­ger an staat­li­chen Ein­rich­tun­gen bezie­hungs­weise Kapa­zi­tä­ten im Gesund­heits­we­sen geben soll, dann kann dies nur durch mehr „pri­vat“ gesche­hen. Unser Ver­ständ­nis von mehr pri­vat heißt: frei­be­ruf­lich tätige Ärz­tin­nen und Ärzte. Denn bei all die­sen Über­le­gun­gen sollte man nicht ver­ges­sen, dass es sich beim Arzt­be­ruf noch immer um einen freien Beruf handelt.

Weni­ger Staat ver­langt aber mehr Selbst­ver­wal­tung im Gesund­heits­we­sen anstelle von Staats‑, das heißt Spi­tals­ver­wal­tung, die nur noch aus Tech­no­kra­ten und Büro­kra­ten besteht.

Selbst­ver­wal­tung im Gesund­heits­we­sen erfolgt durch die soziale Kran­ken­ver­si­che­rung, die Ärz­te­kam­mern oder ähn­li­che Ein­rich­tun­gen durch die Stär­kung ihrer sozi­al­part­ner­schaft­li­chen Funk­tion und Kom­pe­tenz – hier darf der
Fort­schritt nicht vor­bei­ge­lei­tet wer­den -, ihre allei­nige Zustän­dig­keit für die gesamte ambu­lante Ver­sor­gung im gesamt­ver­trag­li­chen Leis­tungs- und Hono­rie­rungs­sys­tem sowie ihre Fest­le­gung vor­dring­li­cher und umsetz­ba­rer Gesund­heits­ziele im Sinn der Ver­ein­ba­rung zwi­schen Haupt­ver­band und Öster­rei­chi­scher Ärz­te­kam­mer und ent­spre­chend der Regie­rungs­er­klä­rung, wo ja auch die Gesund­heits­ziele dezi­diert ange­führt sind.

Mehr Staat im Gesund­heits­we­sen hin­ge­gen bedeu­tet die bun­des­weite und bun­des­ein­heit­li­che Zen­tra­li­sie­rung der Legis­tik, Pla­nung und Finan­zie­rung oder die neun­fa­che Steue­rung, Ent­schei­dung und Finan­zie­rung auf Lan­des­ebene, die Ver­bü­ro­kra­ti­sie­rung und Tech­no­kra­ti­sie­rung der medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gung etwa durch ein­heit­li­che Leis­tungs- und Dia­gno­se­do­ku­men­ta­tion, inter­dis­zi­pli­näre Auf­nah­me­ein­hei­ten und die sek­toren­über­grei­fende Pati­en­ten­steue­rung, was den Ver­lust der freien Arzt­wahl mit sich bringt etc.

Für uns Ärzte bedeu­tet das den Unter­gang der Eigen­stän­dig­keit der sozia­len Kran­ken­ver­si­che­rung, den Kom­pe­tenz­ver­lust für die ambu­lante Leis­tungs­er­brin­gung im Ver­trags­part­ner­sys­tem, die Redu­zie­rung ihrer Ver­sor­gungs­funk­tion zur Defi­nie­rung von Gesund­heits­zie­len sowie die Her­ab­stu­fung auf ein Voll­zugs­in­stru­men­ta­rium, das heißt auf unter­wür­fige „Gesund­heits­dienst­leis­ter“.

Das sind nicht die Vor­stel­lun­gen der öster­rei­chi­schen Ärz­tin­nen und Ärzte über unser künf­ti­ges Gesund­heits­we­sen: Wir legen Wert auf die eigen­stän­dige, sozi­al­po­li­ti­sche Kom­pe­tenz und Ver­ant­wor­tung – nicht auf ihre staat­li­che Bevormundung.

Wir Ärz­tin­nen und Ärzte gehen spar­sam mit den Res­sour­cen in unse­rem Gesund­heits­sys­tem um; das ist ja auch hin­läng­lich bekannt, sonst wären nicht sechs­stel­lige Beträge der sozia­len Kran­ken­ver­si­che­rung an Reduk­tion der Kos­ten mög­lich gewesen.

Wal­ter Dor­ner
Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 8 /​25.04.2012