Land­ärzte-Man­gel: Gesetz als Therapie?

10.03.2012 | Politik

Ebenso wie in Öster­reich droht auch in Deutsch­land spe­zi­ell in länd­li­chen Gebie­ten ein gra­vie­ren­der Ärz­te­man­gel im nie­der­ge­las­se­nen Bereich. Um dem ent­ge­gen­zu­wir­ken, wurde am 1.1.2012 in unse­rem Nach­bar­land das Ver­sor­gungs­struk­tur­ge­setz in Kraft gesetzt.
Von Ruth Mayr­ho­fer

Der­zeit ist in Deutsch­land jeder nie­der­ge­las­sene Arzt durch­schnitt­lich älter als 52 Jahre; jeder fünfte hat bereits das 60. Lebens­jahr erreicht. Dem sich ankün­di­gen­den Ver­sor­gungs-Eng­pass steht eine sin­kende Anzahl von Absol­ven­ten des Medi­zin­stu­di­ums gegen­über. Immer mehr Jung­ärzte ent­schei­den sich außer­dem für eine Kar­riere außer­halb der Arzt­pra­xis. Auch scheint die Eröff­nung einer Pra­xis auf dem Land in den Augen vie­ler (ange­hen­der) Ärzte nicht mehr attrak­tiv. Dazu kommt, dass in einer schwä­cher besie­del­ten Region die ver­blei­ben­den Ärzte oft mehr Pati­en­ten ver­sor­gen und sel­te­ner auf die Unter­stüt­zung von Kol­le­gen wie Fach­ärz­ten bauen kön­nen.

Ver­sor­gungs-Struk­tur­ge­setz: die Ziele

Abhilfe schaf­fen soll das neue Ver­sor­gungs-Struk­tur­ge­setz (VStG). In einer Aus­sendung des deut­schen Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums heißt es: „Damit sich auch in Zukunft Men­schen über­all in Deutsch­land dar­auf ver­las­sen kön­nen, die not­wen­dige ärzt­li­che Hilfe Wohn­ort-nah zu erhal­ten, muss auch der Arzt­be­ruf wie­der attrak­ti­ver wer­den. Dort, wo es nötig ist, muss er den Erfor­der­nis­sen der moder­nen Lebens­wirk­lich­keit ange­passt wer­den: zum Bei­spiel durch eine beruf­li­che Frei­stel­lung für die Erzie­hung der Kin­der oder die Pflege von Ange­hö­ri­gen. Auf der ande­ren Seite muss der auf Eigen­ver­ant­wort­lich­keit basie­rende freie Arzt auch gegen rein kom­mer­zi­elle Inter­es­sen des Mark­tes geschützt wer­den. Für bei­des stellt das Ver­sor­gungs­struk­tur­ge­setz die Wei­chen.“

Daher sol­len in unter­ver­sorg­ten Regio­nen neue Ver­sor­gungs­struk­tu­ren jen­seits der klas­si­schen Pra­xis­mo­delle orga­ni­siert wer­den. Dar­über hin­aus soll eine leis­tungs­ge­rechte Ver­gü­tung bewir­ken, dass sich die Bedin­gun­gen für Ärzte in Struk­tur-schwa­chen Gebie­ten ver­bes­sern. Die im Gesetz ent­hal­te­nen Neu­re­ge­lun­gen zie­len vor allem dar­auf ab, eine bes­sere Pati­en­ten-Ver­sor­gung zu gewähr­leis­ten, die Ver­sor­gungs­struk­tu­ren in länd­li­chen Gebie­ten fle­xi­bler zu gestal­ten, Anreize für Ärzte und gute Rah­men­be­din­gun­gen in Struk­tur-schwa­chen Gebie­ten zu schaf­fen und eine ziel­ge­naue Bedarfs­pla­nung durch­zu­füh­ren.

Neben Punk­ten wie ‚keine Nach­teile für Ver­si­cherte bei Kas­sen­schlie­ßun­gen oder Kas­sen­in­sol­ven­zen‘ und ‚mehr wett­be­werb­li­che Spiel­räume für die Kran­ken­kas­sen‘ sowie ‚schnel­le­rer Zugang zu medi­ka­men­tö­sen Inno­va­tio­nen‘ ist die Sicher­stel­lung der ambu­lan­ten ärzt­li­chen Ver­sor­gung zen­tra­les Anlie­gen des Gesetzes.

Neue­run­gen für nie­der­ge­las­sene Ärzte

Zur Siche­rung einer mög­lichst Wohn­ort-nahen, flä­chen­de­cken­den medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung sieht das Ver­sor­gungs-Struk­tur­ge­setz unter ande­rem vor:

  • die fle­xi­ble Aus­ge­stal­tung der Bedarfsplanung;
  • Anreize im Ver­gü­tungs­sys­tem: Ärzte in unter­ver­sorg­ten Gebie­ten wer­den von Maß­nah­men der Men­gen­be­gren­zung aus­ge­nom­men. Außer­dem erhal­ten sie die Mög­lich­keit, Preis­zu­schläge für beson­dere för­de­rungs­wür­dige Leis­tun­gen bezie­hungs­weise Leis­tun­gen von beson­ders för­de­rungs­wür­di­gen Leis­tungs­er­brin­gern, die in struk­tur­schwa­chen Gebie­ten tätig sind (zum Bei­spiel sol­che mit höhe­rer Ver­sor­gungs­qua­li­tät) zu vereinbaren.
  • Wei­ters sol­len mobile Ver­sor­gungs­kon­zepte gefördert,
  • Maß­nah­men zur bes­se­ren Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf getroffen,
  • die bestehen­den Rechts­grund­la­gen für den Betrieb von Eigen­ein­rich­tun­gen durch kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gun­gen und die Mög­lich­keit zum Betrieb von Eigen­ein­rich­tun­gen durch Kom­mu­nen ver­bes­sert wer­den.
  • Die Mög­lich­kei­ten, ärzt­li­che Leis­tun­gen zu dele­gie­ren sowie jene der Tele­me­di­zin sol­len aus­ge­baut wer­den.

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Daniel Bahr kom­men­tiert das neue Gesetz so: „Mit dem Ver­sor­gungs-Struk­tur­ge­setz ebnen wir den Weg zu einer lang­fris­ti­gen qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung. Wir sor­gen dafür, dass Arzt­pra­xen dort zu fin­den sein wer­den, wo die Men­schen sie brau­chen…“

„Die rich­tige Rich­tung“, aber…

Viel weni­ger eupho­risch als der Minis­ter bewer­tet der Deut­sche Haus­ärz­te­ver­band das Gesetz: Die Regie­rung hätte die Chance ver­tan, die Wahl­frei­heit der Pati­en­ten über die Art der Ver­sor­gung zu stär­ken, doch wei­sen „einige Ansätze im Ver­sor­gungs­ge­setz in die rich­tige Rich­tung“, wie es Ulrich Wei­geldt, Bun­des­vor­sit­zen­der des Deut­schen Haus­ärz­te­ver­ban­des, for­mu­liert. So sei die Auf­he­bung der Resi­denz­pflicht, also die Pflicht des Arz­tes, in der unmit­tel­ba­ren Nähe sei­ner Ordi­na­tion zu woh­nen, ein wich­ti­ger Schritt, um jun­gen Ärz­ten die Ent­schei­dung zur Nie­der­las­sung auf dem Land zu erleich­tern. Zu begrü­ßen ist in die­sem Zusam­men­hang auch der Appell an die Län­der, die All­ge­mein­me­di­zin in der uni­ver­si­tä­ren Aus­bil­dung zu stär­ken. „Die Auf­he­bung der Abstaf­fe­lungs-Rege­lung im Hono­rar­sys­tem in unter­ver­sorg­ten Gebie­ten ist ein Bei­spiel für eine nicht zu Ende gedachte Rege­lung. Denn sie ist keine Grund­lage, auf der ein jun­ger Arzt eine Exis­tenz auf­bauen kann“, gibt Wei­geldt zu beden­ken. Und er fragt: „Was pas­siert, wenn ein Gebiet nicht mehr unter­ver­sorgt ist? Fällt die Pra­xis dann wie­der unter die Abstaf­fe­lung?“ Sein Fazit: Ins­ge­samt sei vom Anspruch, den Land­ärzte-Man­gel effek­tiv zu bekämp­fen, unter dem Strich wenig übrig geblieben.

Mitte Jän­ner 2012 gaben der Deut­sche Haus­ärz­te­ver­band und der Bun­des­ver­band pri­va­ter Anbie­ter sozia­ler Dienste (bpa) bekannt, künf­tig gemein­sam Sek­to­ren-über­grei­fende Ver­sor­gungs­lö­sun­gen in der Gesell­schaft – “Ver­sor­gungs­land­schaft Pflege – Haus­ärzte und Pflege Hand in Hand“ – ent­wi­ckeln zu wol­len. Der Deut­sche Haus­ärz­te­ver­band und der Bun­des­ver­band pri­va­ter Anbie­ter mit sei­nen bun­des­weit über 7.000 sta­tio­nä­ren und ambu­lan­ten Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wol­len damit die Ver­sor­gung in Pra­xen, Pfle­ge­hei­men und häus­li­cher Pflege effi­zi­ent ver­net­zen. „Unser gemein­sa­mes Anlie­gen ist es, eine effek­tive, kos­ten­spa­rende und struk­tu­rierte Ver­net­zung zu eta­blie­ren, die den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und deren Ange­hö­ri­gen ech­ten Nut­zen bringt“, sagt Ulrich Wei­geldt. So sol­len durch eine ver­stärkte Ver­zah­nung zwi­schen Haus­ärz­ten und Pflege-Ein­rich­tun­gen zum Bei­spiel Kran­ken­haus­auf­ent­halte ver­meid­bar wer­den.

Inter­view – Ulrich Weigeldt

Kampf gegen Haus­ärzte-Man­gel beginnt an den Unis

Der Haus­ärzte-Man­gel muss bereits in der uni­ver­si­tä­ren Aus­bil­dung bekämpft wer­den, davon zeigt sich der Bun­des­vor­sit­zende des Deut­schen Haus­ärz­te­ver­ban­des, Ulrich Wei­geldt, im Gespräch mit Ruth Mayr­ho­fer über­zeugt.

ÖÄZ: Wo sehen Sie die Stär­ken des Ver­sor­gungs-Struk­tur­ge­set­zes?

Wei­geldt: Eine der stär­ke­ren Rege­lun­gen ist die Auf­he­bung der Resi­denz­pflicht. Junge Nie­der­las­sungs-wil­lige Ärz­tin­nen und Ärzte, die für die Land­ge­mein­schaft arbei­ten wol­len, müs­sen künf­tig nicht mehr direkt am Pra­xis­ort im Dorf woh­nen, son­dern kön­nen in der Stadt leben. Ins­be­son­dere junge Fami­lien kön­nen kul­tu­relle Ange­bote der Stadt nut­zen und auf ein brei­tes Spek­trum an Kin­der­gar­ten und Schu­len zurückgreifen.

Wel­che Schwä­chen müss­ten drin­gend aus­ge­merzt wer­den?
Kon­krete Maß­nah­men, die Haus­arzt-zen­trierte Ver­sor­gung zu stär­ken, wur­den inner­halb die­ses Geset­zes nicht getrof­fen. Dazu müsste ins­be­son­dere eine Ände­rung inner­halb des Para­gra­phen zur Haus­arzt-zen­trier­ten Ver­sor­gung aus einem vor­an­ge­gan­ge­nen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren wie­der gestri­chen wer­den, die den Abschluss von Selek­tiv-Ver­trä­gen erschwert.

Wel­che Maß­nah­men, die im Gesetz nicht ent­hal­ten sind, müss­ten zusätz­lich zur Siche­rung der ambu­lan­ten Ver­sor­gung in länd­li­chen Gebie­ten getrof­fen wer­den?
Das Grund­pro­blem ist der Haus­ärzte-Man­gel. Dem muss man mit ent­spre­chen­den Maß­nah­men wirk­sam begeg­nen. Hier ist schon bei der uni­ver­si­tä­ren Aus­bil­dung anzu­set­zen: Das Fach All­ge­mein­me­di­zin muss mehr in den Fokus gerückt wer­den. Zudem sollte den Haus­ärz­ten, die aufs Land gehen, eine wirt­schaft­li­che Basis gebo­ten wer­den. Eine Aus­wei­tung der Haus­arzt-zen­trier­ten Ver­sor­gung kann das leis­ten.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 5 /​10.03.2012