Kom­men­tar – Vize-Präs. Harald Mayer: Ver­schlech­te­run­gen verhindert

25.01.2012 | Politik


Ver­schlech­te­run­gen verhindert

Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium hat – dem Wunsch der Bun­des­län­der fol­gend – durch eine Ände­rung im Kran­ken­an­stal­ten­recht den bis­he­ri­gen Min­dest­stan­dard in Kran­ken­häu­sern her­un­ter­ge­fah­ren. Wäh­rend bis­her bestimmte Abtei­lun­gen in Stan­dard- und Schwer­punkt­spi­tä­lern fix vor­ge­se­hen waren, kann es anstelle des­sen eine Viel­zahl von redu­zier­ten Orga­ni­sa­ti­ons­for­men geben – ohne dass jedoch die Bezeich­nung der jewei­li­gen Kran­ken­häu­ser geän­dert wird.

Eti­ket­ten­schwin­del

Auf die­sen Eti­ket­ten­schwin­del – mit dem der Bevöl­ke­rung sug­ge­riert wird, es bleibe ohne­hin alles beim Alten – habe ich mehr­fach und auch in direk­ten Gesprä­chen mit Gesund­heits­mi­nis­ter Alois Stö­ger hin­ge­wie­sen – lei­der wur­den die Beden­ken der ÖÄK nicht berück­sich­tigt. Fatale Fol­gen wird dies auch für die ärzt­li­che Aus­bil­dung haben: Was soll in einer der­art redu­zier­ten Orga­ni­sa­ti­ons­form künf­tig gelehrt und gelernt werden?

Dar­über hin­aus wird ermög­licht, dass medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen in soge­nannte „Zen­trale Auf­nahme- und Erst­ver­sor­gungs­ein­hei­ten“ bezie­hungs­weise in „Ambu­lante Erst­ver­sor­gungs­ein­hei­ten“ ein­ge­la­gert wer­den – was in völ­li­gem Wider­spruch zu den Ankün­di­gun­gen der Poli­tik, den nie­der­ge­las­se­nen Bereich stär­ken zu wol­len, steht.

Tur­nus­ärzte: keine Verschlechterungen

Auch die Aus­ein­an­der­set­zun­gen rund um die Posi­tion der Tur­nus­ärzte sowie ihr tat­säch­li­ches Auf­ga­ben­ge­biet neh­men kein Ende. Hier wollte die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer im Ärz­te­ge­setz ver­an­kern, dass Tur­nus­ärzte jeweils nur für eine Abtei­lung einen Nacht­dienst leis­ten dür­fen. Dar­auf­hin haben fünf Bun­des­län­der den Kon­sul­ta­ti­ons­me­cha­nis­mus ange­ru­fen. Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium hat zwar fest­ge­stellt, dass nach gel­ten­der Rechts­lage Tur­nus­ärz­tin­nen und Tur­nus­ärzte nur an einer Abtei­lung ein­zu­set­zen sind. Jedoch hat das Gesund­heits­mi­nis­te­rium – neu­er­lich auf mas­si­ven Druck der Bun­des­län­der hin – einen Geset­zes­ent­wurf aus­ge­ar­bei­tet, der es gesetz­lich ermög­licht hätte, dass Tur­nus­ärzte als Sys­tem­er­hal­ter tätig wären aber auch Tätig­kei­ten, die im Rou­ti­ne­be­trieb vom Pfle­ge­per­so­nal durch­ge­führt wer­den soll­ten – wie etwa das Ver­ab­rei­chen von Sprit­zen – zuge­wie­sen hätte. Das war für die ÖÄK inakzeptabel.

Dass die Ärz­te­ge­setz fest­ge­legte Rege­lung der Kern­ar­beits­zeit auf­ge­weicht wird, ist schon seit vie­len Jah­ren ein Anlie­gen der Bun­des­län­der. Damit sollte – wenn die der­zeit gül­tige Kern­ar­beits­zeit von 8h bis 13h auf­ge­ho­ben ist – ver­mut­lich Geld gespart wer­den: Ist doch der Ein­satz von Tur­nus­ärz­ten für den Spi­tals­trä­ger wesent­lich bil­li­ger als jener von Fachärzten.

Eine Aus­wei­tung der Kern­ar­beits­zeit hätte die ÖÄK – wenn über­haupt – nur im Fall einer ver­pflich­ten­den Vorab-Zustim­mung der Ärz­te­kam­mer akzep­tiert und wenn dies aus­schließ­lich der Aus­bil­dung die­nen würde. Diese Zustim­mungs­pflicht ist als Hilfs­mit­tel gegen den Druck der Spi­tals­er­hal­ter wich­tig; aber auch im Hin­blick auf die Aus­bil­dung. So wurde auch der Text im Begut­ach­tungs­ent­wurf der 15. Ärz­te­ge­setz-Novelle verfasst.

Neu­er­li­che Änderung

Offen­sicht­lich war dies den Bun­des­län­dern immer noch zu wenig: Denn sie haben durch­ge­setzt, dass in der ent­spre­chen­den Regie­rungs­vor­lage nur noch die Zustim­mung der KA-AZG-Arbeits­zeit­ver­tre­ter ver­langt wurde. Die Zustim­mung der Ärz­te­kam­mer wäre nur noch dann rele­vant gewe­sen, wenn es über­haupt kei­nen KA-AZG-Arbeits­zeit­ver­tre­ter gibt.

*) Dr. Harald Mayer ist Kuri­en­ob­mann der ange­stell­ten Ärzte in der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 1–2/ 25.01.2012