Kom­men­tar – Dr. Karl­heinz Kux: Wer im Glas­haus sitzt…

25.01.2012 | Politik

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Gesund­heit hat den Mit­glie­dern der Voll­ver­samm­lung der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer vor­ge­wor­fen, am 16.12.2011 einen Gesetz- und Wei­sungs-wid­ri­gen Beschluss in Sachen Qua­li­täts­si­che­rungs-Ver­ord­nung gefasst zu haben.

So ein­deu­tig – wie das Gesund­heits­mi­nis­te­rium meint – ist die Rechts­lage des Ärz­te­ge­set­zes aller­dings nicht. Die poli­tisch-büro­kra­ti­sche Moti­va­tion der schi­ka­nö­sen Kon­trolle der Kas­sen­ärzte durch das Gesund­heits­mi­nis­te­rium und die Kran­ken­kas­sen steht bei die­ser Vor­gangs­weise im Vor­der­grund.

Wenn das Gesund­heits­mi­nis­te­rium aller­dings uns gegen­über so geset­zes­pe­ni­bel und eilig mit dem Vor­wurf der man­geln­den Geset­zes­be­ach­tung ist, dann dür­fen wir dies auch sein und erhe­ben nun gegen­über dem Minis­te­rium einen schwer­wie­gen­den Vor­wurf in einer bedeu­ten­den Sache: Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium beach­tet bei sei­nen hek­ti­schen ELGA-Bemü­hun­gen die Ver­ein­ba­rung gem. Art.15a B‑VG (Bun­des­ver­fas­sung!) nicht!

Art. 7 die­ser Ver­ein­ba­rung mit der Über­schrift „Gesund­heits­te­le­ma­tik (e‑Health) und elek­tro­ni­sche Gesund­heits­akte (ELGA)“ bie­tet die Rechts­grund­lage für das erfor­der­li­che Aus­füh­rungs­ge­setz. Der Arti­kel 7 die­ser Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung sta­tu­iert die Vor­aus­set­zun­gen und Erfor­der­nisse für die Gesund­heits­te­le­ma­tik und ELGA unter ande­rem:

  1. Qua­li­ta­tive Ver­bes­se­rung der Versorgung
  2. Wah­rung u.a. der tech­ni­schen Stan­dards zum Schutz der Privatsphäre
  3. Kos­ten-Nut­zen­be­wer­tung als Grundlage
  4. Die Archi­tek­tur und erste Kern­an­wen­dun­gen abschließen
  5. Trans­pa­renz der umzu­set­zen­den Maß­nah­men durch umfas­sende Infor­ma­tion der Öffentlichkeit.

Diese ver­bind­li­chen Vor­ga­ben hat das Gesund­heits­mi­nis­te­rium nicht bis unzu­läng­lich beach­tet bei sei­nen herbst­li­chen Ver­su­chen, einen Gesetz­ent­wurf durch den Minis­ter­rat und das Par­la­ment zu peit­schen und konnte nur durch die ÖÄK daran gehin­dert werden.

Die Kri­tik­punkte:

Ad 1. Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium hat nicht ein­mal den Ver­such einer bei­spiel­haf­ten und eva­lu­ier­ten Begrün­dung für eine qua­li­ta­tive Ver­sor­gungs­ver­bes­se­rung durch ELGA unternommen.

Ad 2. Die heute tech­nisch gül­ti­gen Stan­dards zum Daten­schutz von Pati­en­ten­da­ten wer­den nicht beach­tet: So ist zum Bei­spiel der soge­nannte tech­ni­sche Beschlag­nah­me­schutz, der die Unles­bar­keit von Pati­en­ten­da­ten durch Nicht­be­fugte tech­nisch garan­tie­ren würde, nicht vor­ge­se­hen. Nur Straf­be­stim­mun­gen als Schutz gegen Daten­miss­brauch sind ein­fach zu wenig und auch keine Begrün­dung, dadurch Kos­ten­ein­spa­run­gen bei der Tech­nik zu ermöglichen.

Ad 3. Eine aktu­elle Kos­ten-Nut­zen­be­wer­tung wurde nicht ange­stellt, son­dern ledig­lich eine ver­al­tete her­an­ge­zo­gen. Diese wurde weder öffent­lich noch im Exper­ten­kreis zur Dis­kus­sion gestellt schon gar nicht mit Ärz­ten, die dies ja wohl am bes­ten beur­tei­len kön­nen. Die Eva­lu­ie­rung der E‑Medikation wäre dafür am bes­ten geeig­net. Sie wurde ursprüng­lich auch vom Gesund­heits­mi­nis­te­rium zuge­sagt; zuletzt aber abge­lehnt, nur um den Gesetz­ent­wurf doch noch durch den Minis­ter­rat zu brin­gen!

Ad 4. Das­selbe gilt auch hier: Man kann nicht die Archi­tek­tur und Kern­an­wen­dun­gen – eine davon stellt ja die E‑Medikation dar – gesetz­lich abschlie­ßen, ohne Eva­lu­ie­rung, die ja ohne­dies in den ers­ten Mona­ten 2012 statt­fin­det und lehr­reich sein wird, wie sich jetzt schon zeigt.

Ad 5. Eine umfas­sende und offi­zi­elle Infor­ma­tion der Öffent­lich­keit durch das Gesund­heits­mi­nis­te­rium hat über­haupt nicht statt­ge­fun­den! Man wollte das ELGA-Gesetz ein­fach so beschlie­ßen las­sen! Das ist eine schwer­wie­gende Kri­tik man­geln­der Gesetzesbeachtung!

Damit ist also jetzt Schluss! Die Bun­des­ge­sund­heits­kom­mis­sion hat am 25.11.2011 die Situa­tion erkannt und bei einem posi­ti­ven Bekennt­nis zu ELGA ernst­hafte und sach­kun­dige Ver­hand­lun­gen ver­langt. Es wer­den nun ernst­haft, sach­lich und fach­lich ver­schie­dene Inhalte medi­zi­ni­scher, elek­tro­ni­scher, sicher­heits­tech­ni­scher, soft­ware-tech­ni­scher, kos­ten­mä­ßi­ger und juris­ti­scher Art eines sol­chen kom­ple­xen Geset­zes­vor­ha­bens ver­han­delt! Und dafür brau­chen alle Betei­lig­ten Zeit!

Wir hät­ten uns vie­les erspa­ren kön­nen, hätte man mit der­ar­ti­gen Ver­hand­lun­gen – wie von der ÖÄK im Früh­jahr 2011 ver­langt – schon damals begin­nen können!

Im Übri­gen: Mit den Ärz­te­kam­mer-Wah­len hat das gar nichts zu tun!

*) Dr. Karl­heinz Kux ist Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 1–2 /​25.01.2012