Inter­view – Dr. Lukas Stär­ker, Dr. Johan­nes Zahrl: Neues Direktorenteam

10.05.2012 | Politik

Mit der Neu­be­stel­lung von zwei Kam­mer­amts­di­rek­to­ren habe man dem immer grö­ße­ren Auf­ga­ben­spek­trum der ÖÄK Rech­nung getra­gen, erklä­ren Lukas Stär­ker und Johan­nes Zahrl, die seit kur­zem Kam­mer­amts­di­rek­to­ren der ÖÄK sind. Das Gespräch führte
Agnes M. Mühl­gas­s­ner.


ÖÄZ: Die Amts­über­gabe im Kam­mer­amt der ÖÄK ist erfolgt. Wie geht es Ihnen?

Zahrl: Wir haben bereits bis­her mit unse­rem gemein­sa­men Vor­gän­ger, Dr. Karl­heinz Kux, in einem sehr guten Team zusam­men­ge­ar­bei­tet. Außer­dem sind wir beide bereits seit Herbst 2004 stell­ver­tre­tende Kam­mer­amts­di­rek­to­ren. Da der Wech­sel geplant war, füh­len wir uns dar­auf auch opti­mal vor­be­rei­tet. Nun wur­den ja die Auf­ga­ben­be­rei­che und die Zustän­dig­kei­ten aufgeteilt.

Wie wird künf­tig die täg­li­che Arbeit aus­se­hen, um hier auch eine Kon­ti­nui­tät zu gewähr­leis­ten?
Stär­ker: Unser Ziel ist natür­lich eine Kon­ti­nui­tät in der Arbeit. Das wird durch eine vom Prä­si­dium ein­stim­mig beschlos­sene und mit uns gemein­sam ent­wi­ckelte Geschäfts­ord­nung gewähr­leis­tet. Dar­auf auf­bau­end gibt es eine Auf­ga­ben­ver­tei­lung zwi­schen den bei­den Kam­mer­amts­di­rek­to­ren mit dem Ziel, dass es für jede Ange­le­gen­heit einen zustän­di­gen Ansprech­part­ner gibt und wir uns dann koor­di­nie­ren. Man kann das mit den Vor­stän­den eines Unter­neh­mens ver­glei­chen, wo es auch klare Zustän­dig­kei­ten gibt. Damit sol­len Par­al­le­li­tä­ten bezie­hungs­weise Dop­pel­glei­sig­kei­ten ver­mie­den wer­den. So ist es mit zwei Kam­mer­amts­di­rek­to­ren mög­lich, eine grö­ßere Breite in der not­wen­di­gen gewünsch­ten Breite und Tiefe abzu­de­cken und dies ist auf­grund des gro­ßen Auf­ga­ben­ge­biets der ÖÄK auch not­wen­dig, um hier effi­zi­ent und effek­tiv arbei­ten zu können.

Worin lie­gen die größ­ten Her­aus­for­de­run­gen für die ÖÄK?
Zahrl: Die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer hat in den letz­ten Jah­ren eine Flut an behörd­li­chen Auf­ga­ben dazu bekom­men. Sie erlässt als Behörde etwa lau­fend Bescheide und Ver­ord­nun­gen. Eine Reihe von Auf­ga­ben ist auch durch die Tat­sa­che ent­stan­den, dass die ÖÄK wich­tige Töch­ter­be­triebe führt, zu nen­nen sind etwa die ÖQMed oder der Ver­lag der ÖÄK. Sie ist damit auch ein Wirt­schafts­fak­tor gewor­den. Diese bei­den Berei­che, die Behör­den­funk­tion der ÖÄK und die ÖÄK quasi als Wirt­schafts­be­trieb, sind eng mit­ein­an­der ver­zahnt. Und genau diese bei­den gro­ßen Auf­ga­ben­be­rei­che haben es gebo­ten, nun zwei Kam­mer­amts­di­rek­to­ren an der Spitze zu haben und die Auf­ga­ben zu teilen.

Stär­ker: Es macht Sinn, dass es in Ein­rich­tun­gen ab einer bestimm­ten Größe meh­rere Vor­stände gibt: zum einen, weil die Anfor­de­run­gen mehr wur­den, zum ande­ren, weil die Dinge ins­ge­samt auch kom­ple­xer wer­den. Daher ist es auch not­wen­dig, tief­grei­fende Lösun­gen zu ent­wi­ckeln, die die­ser Kom­ple­xi­tät Rech­nung tragen.

Wo lie­gen – gesamt­ge­sell­schaft­lich betrach­tet – die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen?
Stär­ker: Ins­ge­samt geht es darum, dass die Leis­tun­gen der Ärzte wie­der geschätzt wer­den und dass die EDV sowohl in der Ordi­na­tion als auch im Spi­tal end­lich als Unter­stüt­zung wahr­ge­nom­men wird und nicht als Erschwer­nis-Fak­tor. Hier wer­den wir uns mas­siv ein­brin­gen!

Zahrl: Die in den letz­ten Jah­ren über­bor­dende Büro­kra­tie muss so redu­ziert wer­den, dass sie die Arbeit am und mit dem Pati­en­ten erleich­tert und nicht behin­dert. Man soll wie­der gern Arzt sein kön­nen. Im nie­der­ge­las­se­nen Bereich gibt es der­zeit zahl­rei­che Kas­sen­stel­len, die nicht nach­be­setzt wer­den kön­nen. Das hat natür­lich Gründe. Und genau die­sen Grün­den wird man sich zuwen­den müs­sen: Die sind zu besei­ti­gen, damit sich in Zukunft wie­der sehr viele, sehr gern als Ärz­tin­nen und Ärzte nie­der­las­sen wol­len.

Stär­ker: Man bräuchte daher rich­ti­ger­weise ein poli­ti­sches „Attrak­ti­vie­rungs-Paket“ für den ärzt­li­chen Beruf, das Maß­nah­men im Spi­tals­be­reich umfasst, Maß­nah­men im nie­der­ge­las­se­nen Bereich, Maß­nah­men bei der Aus­bil­dung, im EDV-Bereich, aber auch Kulturfragen.

Was mei­nen Sie mit ‚Kul­tur­fra­gen‘?
Stär­ker: Damit meine ich zum Bei­spiel die Klä­rung des Wider­spruchs zwi­schen Risk­ma­nage­ment, Feh­ler-Mel­de­sys­te­men und straf­recht­li­chen Mecha­nis­men, die sich der­zeit kon­ter­ka­rie­ren. Mir ist auch wich­tig, dar­auf hin­zu­wir­ken, dass die Pati­en­ten­rolle geklärt wird. Was ist der Pati­ent? Ist er gleich­be­rech­tig­ter Ver­trags­part­ner oder ist er Pfleg­ling mit allen dar­aus resul­tie­ren­den Aus­wir­kun­gen und Kon­se­quen­zen im Bereich Behand­lungs­ver­trag, Ver­ein­ba­rung, the­ra­peu­ti­sches Pri­vi­leg, Auf­klä­rung, Haf­tung, gegen­sei­tige Rechte und Pflich­ten. Eines geht nicht: Ein­mal in die eine Rolle und ein­mal in die andere Rolle zu schlüp­fen, und das noch dazu in ein und dem­sel­ben Ver­fah­ren.

Wel­che Rolle spielt der Pati­ent dabei?
Zahrl: Eine ganz zen­trale, denn es geht lau­fend um Pati­en­ten­zu­frie­den­heit und
Pati­en­ten­si­cher­heit. Es ist sicher­lich auch Auf­gabe der Ärz­te­kam­mer, den Pati­en­ten in den Mit­tel­punkt zu stel­len. Wenn es etwa um Reduk­tion der Büro­kra­tie geht, dann ist damit nicht bloß eine Arbeits­ver­ein­fa­chung für den Arzt gemeint. Viel­mehr geht es um Zuwen­dungs­mög­lich­kei­ten der Ärzte zu den Pati­en­ten. Die bereits ange­spro­che­nen – zum gro­ßen Teil sinn­lo­sen – büro­kra­ti­schen Anfor­de­run­gen, hal­ten in Wirk­lich­keit die Ärzte davon ab, sich mit ihren Pati­en­ten adäquat beschäf­ti­gen zu kön­nen. Das gilt für den nie­der­ge­las­se­nen Bereich ebenso wie für die Spitalsärzte.

Stär­ker: Des­halb haben wir die Pati­en­ten­an­wälte bereits ange­schrie­ben und dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es Punkte gibt, bei denen Ärz­te­kam­mer und Pati­en­ten­an­walt­schaft auf der­sel­ben Seite ste­hen müss­ten. So zum Bei­spiel bei der letz­ten KAKuG-Novelle, wo die Leis­tun­gen der klei­nen Spi­tä­ler redu­ziert wur­den, bei der Frage des Ein­sat­zes von Tur­nus­ärz­ten an meh­re­ren Abtei­lun­gen gleich­zei­tig und bei der Ein­hal­tung der Arbeits­zeit­höchst­gren­zen. Noch ein­mal: Es geht hier um die Pati­en­ten­si­cher­heit, denn die Pati­en­ten wol­len von aus­ge­ruh­ten Ärz­ten behan­delt wer­den, und um Arbeit­neh­mer­schutz für Ärz­tin­nen und Ärzte. Hier gibt es von Sei­ten der Pati­en­ten­an­walt­schaft durch­aus Hand­lungs­be­darf zuguns­ten von Pati­en­tIn­nen und Ärz­tIn­nen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 9 /​10.05.2012