Gesundheitsreform: 15a-Vereinbarung unterzeichnet

15.12.2012 | Politik


In einer außerordentlichen Sitzung der Landeshauptleute-Konferenz wurden im Dezember die 15a-Vereinbarungen unterzeichnet. Erstmals ist es der österreichischen Ärztekammer gelungen, zumindest einen Teil ihrer Vorstellungen in Art. 15a-Vereinbarungen einzubringen.

Die Vorgeschichte: In den Entwürfen zu den 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern waren einige Riesen-Bedrohungen enthalten. Zum einen ging es dabei um die Autonomie der Ärztekammer, weil man Kompetenzen aus dem ärztlichen Regelungsbereich nehmen wollte und zwar bei der Ausbildung, bei der Qualitätssicherung und beim Stellenplan. Zum anderen war Gefahr dadurch gegeben, dass in diesen Entwürfen nicht klar definiert war, wo in Zukunft die ärztliche Leistung erbracht werden soll: im niedergelassenen Bereich oder im spitalsambulanten Bereich, was zu einer weiteren Belastung der Spitalsambulanzen, aber auch zur weiteren Aushungerung des niedergelassenen Bereichs führen hätte können.

Dazu kommt noch eine zusätzliche Verbürokratisierung durch zehn neue Zielsteuerungskommissionen, die unter Ausschluss der Ärztekammer das Gesundheitswesen steuern sollen. Eine Bedrohung der Versorgung kann auch die Ausgabenzuwachsdämpfung im Gesundheitswesen darstellen, das besonders angesichts der demographischen Entwicklung, der Zunahme an chronischen Erkrankungen sowie der Fortschritte in der Medizin.

ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger: „Es ist uns durch unsere Aktionen gelungen, die autonomen Bereiche Ausbildung, Qualitätssicherung im Rahmen der ÖQMed sowie den Stellenplan zu sichern.“ Ebenso sei es auch „in letzter Minute“ gelungen, in den 15a-Vereinbarungen festzuhalten, dass der niedergelassene Bereich zu stärken ist und damit auch die Spitalsambulanzen entlastet werden. „Das ist das erste Mal, dass es der österreichischen Ärzteschaft gelungen ist, dass in einer 15a-Vereinbarung auf Forderungen der ÖÄK eingegangen wurde“, so der ÖÄK-Präsident. Trotzdem bleibt die grundsätzliche Kritik der Ärztekammer an der geplanten zentralen Zielsteuerung des Gesundheitssystems und der Ausgabendeckelung aufrecht.

Nach dieser Grundsatzeinigung geht es nun um die Umsetzung. Wechselberger dazu: „Wir haben die Zusage von Minister Stöger, dass die ÖÄK auf Bundesebene in den Umsetzungsprozess eingebunden wird und bei Versorgungsfragen ihre Expertise einbringen kann.“ Diese Prozesse werde es auch auf Länderebene geben müssen, betont der ÖÄK-Präsident, weil viele Fragen auf Länderebene umgesetzt werden müssen. „Dort werden wir nun sehen, ob das im Verhandlungsweg erreichbar ist oder ob die Proteste fortgesetzt werden müssen.“ Wechselberger hob in diesem Zusammenhang auch die unterschiedlichen Gegebenheiten in der Versorgung hervor: In der Großstadt Wien etwa seien die Auswirkungen andere als etwa in den Bundesländern mit ländlichen Regionen, die ja schon jetzt andere Strukturen hätten.

Deklariertes politisches Ziel der geplanten Struktur- und Finanzreform sind Einsparungen in der Höhe von 3,4 Milliarden Euro bei den prognostizierten Ausgabensteigerungen im österreichischen Gesundheitssystem bis 2016. Der jährliche Ausgabenanstieg von bisher 5,2 Prozent soll bis 2016 auf 3,6 Prozent reduziert werden. Die Einsparungen von exakt 3,43 Milliarden Euro bedeuten für die Länder paktierte Einsparungen in der Höhe von 2,058 Milliarden Euro und 1,3 Milliarden Euro bei der Sozialversicherung.

Künftige Steuerung

Die Zielsteuerungskommissionen sollen auf Bundes- und auf Landesebene neu geschaffen werden. Der Bundes-Zielsteuerungskommission gehören je vier Vertreter des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung an. Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag wird von Bund, Ländern und dem Hauptverband unterschrieben. Der Landes-Zielsteuerungskommission gehören jeweils fünf Vertreter des Landes sowie der Sozialversicherung an sowie ein Vertreter des Bundes. Sie haben entsprechend der Bundesvorgaben einen Landes-Zielsteuerungsvertrag zu erarbeiten. Die Bundesgesundheitskommission sowie die Landes-Gesundheitsplattformen bleiben erhalten, allerdings mit reduzierten Kompetenzen.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 23-24 / 15.12.2012