Gesund­heits­re­form: 15a-Ver­ein­ba­rung unterzeichnet

15.12.2012 | Politik


In einer außer­or­dent­li­chen Sit­zung der Lan­des­haupt­leute-Kon­fe­renz wur­den im Dezem­ber die 15a-Ver­ein­ba­run­gen unter­zeich­net. Erst­mals ist es der öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer gelun­gen, zumin­dest einen Teil ihrer Vor­stel­lun­gen in Art. 15a-Ver­ein­ba­run­gen einzubringen.

Die Vor­ge­schichte: In den Ent­wür­fen zu den 15a-Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Bund und Län­dern waren einige Rie­sen-Bedro­hun­gen ent­hal­ten. Zum einen ging es dabei um die Auto­no­mie der Ärz­te­kam­mer, weil man Kom­pe­ten­zen aus dem ärzt­li­chen Rege­lungs­be­reich neh­men wollte und zwar bei der Aus­bil­dung, bei der Qua­li­täts­si­che­rung und beim Stel­len­plan. Zum ande­ren war Gefahr dadurch gege­ben, dass in die­sen Ent­wür­fen nicht klar defi­niert war, wo in Zukunft die ärzt­li­che Leis­tung erbracht wer­den soll: im nie­der­ge­las­se­nen Bereich oder im spi­tals­am­bu­lan­ten Bereich, was zu einer wei­te­ren Belas­tung der Spi­tals­am­bu­lan­zen, aber auch zur wei­te­ren Aus­hun­ge­rung des nie­der­ge­las­se­nen Bereichs füh­ren hätte können.

Dazu kommt noch eine zusätz­li­che Ver­bü­ro­kra­ti­sie­rung durch zehn neue Ziel­steue­rungs­kom­mis­sio­nen, die unter Aus­schluss der Ärz­te­kam­mer das Gesund­heits­we­sen steu­ern sol­len. Eine Bedro­hung der Ver­sor­gung kann auch die Aus­ga­ben­zu­wachs­dämp­fung im Gesund­heits­we­sen dar­stel­len, das beson­ders ange­sichts der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung, der Zunahme an chro­ni­schen Erkran­kun­gen sowie der Fort­schritte in der Medizin.

ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger: „Es ist uns durch unsere Aktio­nen gelun­gen, die auto­no­men Berei­che Aus­bil­dung, Qua­li­täts­si­che­rung im Rah­men der ÖQMed sowie den Stel­len­plan zu sichern.“ Ebenso sei es auch „in letz­ter Minute“ gelun­gen, in den 15a-Ver­ein­ba­run­gen fest­zu­hal­ten, dass der nie­der­ge­las­sene Bereich zu stär­ken ist und damit auch die Spi­tals­am­bu­lan­zen ent­las­tet wer­den. „Das ist das erste Mal, dass es der öster­rei­chi­schen Ärz­te­schaft gelun­gen ist, dass in einer 15a-Ver­ein­ba­rung auf For­de­run­gen der ÖÄK ein­ge­gan­gen wurde“, so der ÖÄK-Prä­si­dent. Trotz­dem bleibt die grund­sätz­li­che Kri­tik der Ärz­te­kam­mer an der geplan­ten zen­tra­len Ziel­steue­rung des Gesund­heits­sys­tems und der Aus­ga­ben­de­cke­lung aufrecht.

Nach die­ser Grund­satz­ei­ni­gung geht es nun um die Umset­zung. Wech­sel­ber­ger dazu: „Wir haben die Zusage von Minis­ter Stö­ger, dass die ÖÄK auf Bun­des­ebene in den Umset­zungs­pro­zess ein­ge­bun­den wird und bei Ver­sor­gungs­fra­gen ihre Exper­tise ein­brin­gen kann.“ Diese Pro­zesse werde es auch auf Län­der­ebene geben müs­sen, betont der ÖÄK-Prä­si­dent, weil viele Fra­gen auf Län­der­ebene umge­setzt wer­den müs­sen. „Dort wer­den wir nun sehen, ob das im Ver­hand­lungs­weg erreich­bar ist oder ob die Pro­teste fort­ge­setzt wer­den müs­sen.“ Wech­sel­ber­ger hob in die­sem Zusam­men­hang auch die unter­schied­li­chen Gege­ben­hei­ten in der Ver­sor­gung her­vor: In der Groß­stadt Wien etwa seien die Aus­wir­kun­gen andere als etwa in den Bun­des­län­dern mit länd­li­chen Regio­nen, die ja schon jetzt andere Struk­tu­ren hätten.

Dekla­rier­tes poli­ti­sches Ziel der geplan­ten Struk­tur- und Finanz­re­form sind Ein­spa­run­gen in der Höhe von 3,4 Mil­li­ar­den Euro bei den pro­gnos­ti­zier­ten Aus­ga­ben­stei­ge­run­gen im öster­rei­chi­schen Gesund­heits­sys­tem bis 2016. Der jähr­li­che Aus­ga­ben­an­stieg von bis­her 5,2 Pro­zent soll bis 2016 auf 3,6 Pro­zent redu­ziert wer­den. Die Ein­spa­run­gen von exakt 3,43 Mil­li­ar­den Euro bedeu­ten für die Län­der pak­tierte Ein­spa­run­gen in der Höhe von 2,058 Mil­li­ar­den Euro und 1,3 Mil­li­ar­den Euro bei der Sozialversicherung.

Künf­tige Steuerung

Die Ziel­steue­rungs­kom­mis­sio­nen sol­len auf Bun­des- und auf Lan­des­ebene neu geschaf­fen wer­den. Der Bun­des-Ziel­steue­rungs­kom­mis­sion gehö­ren je vier Ver­tre­ter des Bun­des, der Län­der und der Sozi­al­ver­si­che­rung an. Der Bun­des-Ziel­steue­rungs­ver­trag wird von Bund, Län­dern und dem Haupt­ver­band unter­schrie­ben. Der Lan­des-Ziel­steue­rungs­kom­mis­sion gehö­ren jeweils fünf Ver­tre­ter des Lan­des sowie der Sozi­al­ver­si­che­rung an sowie ein Ver­tre­ter des Bun­des. Sie haben ent­spre­chend der Bun­des­vor­ga­ben einen Lan­des-Ziel­steue­rungs­ver­trag zu erar­bei­ten. Die Bun­des­ge­sund­heits­kom­mis­sion sowie die Lan­des-Gesund­heits­platt­for­men blei­ben erhal­ten, aller­dings mit redu­zier­ten Kompetenzen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2012