ELGA Blick ins Aus­land: Mög­lich­kei­ten und Grenzen

25.09.2012 | Politik


Ein Erfah­rungs­aus­tausch dar­über, wie die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­akte in ande­ren Län­dern funk­tio­niert, war Ziel der Enquete „ELGA inter­na­tio­nal“, zu der die Ärz­te­kam­mer Wien ein­ge­la­den hatte. So ist bei­spiels­weise das eRe­zept nicht umsetz­bar, wie die Erfah­rung aus Deutsch­land zeigt, und wird daher auch nicht wei­ter ver­folgt.
Von Marion Huber

In eini­gen ande­ren Län­dern hat man bereits ver­schie­dene E‑He­alth-Anwen­dun­gen getes­tet, über­ar­bei­tet, gestoppt oder erfolg­reich umge­setzt. Was kann in der Pra­xis wirk­lich umge­setzt wer­den? Was nützt und was ver­ur­sacht nur zusätz­li­che Kos­ten? Bei einer Enquete der Ärz­te­kam­mer Wien Anfang Sep­tem­ber kamen Exper­ten aus der Schweiz, Deutsch­land und Däne­mark zu Wort und schil­der­ten ihre Erfah­run­gen mit E‑Health. Zu Beginn der Ver­an­stal­tung betonte Univ. Prof. Tho­mas Sze­ke­res, Prä­si­dent der Ärz­te­kam­mer Wien: „Es gibt keine prin­zi­pi­elle Ableh­nung bei der Ärz­te­schaft, was Com­pu­ter und Daten­über­tra­gung betrifft. Aller­dings gibt es eine Fülle von Ein­wän­den und Pro­blem­fel­dern, die wir bei ELGA erkannt haben.“ Dabei gehe es vor­wie­gend um die Ver­pflich­tung zur Teil­nahme und die Funktionalität.

Kön­nen, nicht müssen

In der Schweiz, wo 26 Kan­tone auch 26 ver­schie­dene Gesund­heits­sys­teme und Gesund­heits­ge­setze bedeu­ten, gibt es keine bun­des­ein­heit­li­che Lösung für E‑Health, wie Adrian Schmid, der Lei­ter des Koor­di­na­ti­ons­or­gans Bund-Kan­tone „eHe­alth Suisse“, die Schwei­zer Her­an­ge­hens­weise erklärte. In den ein­zel­nen Kan­to­nen wer­den ver­schie­dene, unab­hän­gige Sys­teme imple­men­tiert. Obwohl das Bun­des­ge­setz zum elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­dos­sier ab 2013 im Par­la­ment behan­delt wer­den soll, gebe es „große Hür­den und Schwie­rig­kei­ten“. Auch hier stellt sich das Finan­zie­rungs­pro­blem in den Arzt­pra­xen – in den ers­ten 20 Jah­ren nach Ein­füh­rung wür­den die Kos­ten den Nut­zen um 439 Mil­lio­nen Schwei­zer Fran­ken über­stei­gen. Die Frei­wil­lig­keit ist aller­dings unum­strit­ten: „Es ist ein Kön­nen, nicht ein Müs­sen“, sagte Schmid. Der Pati­ent muss zuerst schrift­lich ein­wil­li­gen, bevor über­haupt ein Pati­en­ten­dos­sier erstellt wird.

In Deutsch­land war die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Gesund­heits­karte für 2006 geplant. 2012 – sechs Jahre spä­ter – ist der Roll-out für 70 Pro­zent der Ver­si­cher­ten vor­ge­se­hen. Ein Wer­muts­trop­fen: Wenn­gleich ver­schie­denste Anwen­dun­gen durch die neue elek­tro­ni­sche Gesund­heits­karte abge­deckt wer­den soll­ten, ist die bis dato ein­zige mög­li­che Anwen­dung das Ver­si­cher­ten­stamm­da­ten-Manage­ment. „Damit ist die Gesund­heits­karte bis­lang nur eine teure Ver­sion der alten Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte“, berich­tete Ute Taube, Vor­stands­mit­glied der Säch­si­schen Landesärztekammer.

Das eRe­zept – also die Über­mitt­lung von Ver­ord­nun­gen in maschi­nell ver­wert­ba­rer Form – sollte ursprüng­lich eine der Haupt-Anwen­dun­gen der neuen Gesund­heits­karte wer­den. „Heute ist klar, dass das eRe­zept nicht umsetz­bar ist. Es wird daher auch nicht wei­ter­ver­folgt“, stellte sie klar. Abge­se­hen vom hohen Zeit­auf­wand – jedes Rezept musste ein­zeln signiert wer­den – brachte das eRe­zept in der Test­phase keine wirt­schaft­li­chen Vor­teile und keine ver­bes­serte Qua­li­tät in der Pati­en­ten­ver­sor­gung. Als wei­tere Schwach­stelle stellte sich in der Test­phase der Not­fall­da­ten­satz her­aus. Der Pro­zess, die Not­fall­da­ten auf­zu­ru­fen, dau­erte pro Pati­ent 40 Minu­ten. Auch diese Anwen­dung müsse neu kon­zi­piert wer­den, so Taube weiter.

„Man braucht viel Zeit“

Für Jens Chris­tian Ehlers, nie­der­ge­las­se­ner All­ge­mein­me­di­zi­ner in Däne­mark, ist es nicht über­ra­schend, dass man „in Skan­di­na­vien in Sachen E‑Health wei­ter ist als in Öster­reich“ – die Vor­aus­set­zun­gen seien in Däne­mark leich­ter. Als Bei­spiel nannte er die offene Hal­tung der Dänen bezüg­lich Per­so­nen-bezo­ge­ner Daten. Etwa 90 Pro­zent der Bevöl­ke­rung wür­den das Inter­net nut­zen, um sich über das Thema Gesund­heit zu infor­mie­ren; das Gesund­heits­por­tal sundhed.dk regis­triere fast 30 Mil­lio­nen Sei­ten­auf­rufe pro Jahr. „Das hilft ganz enorm, wenn man so eine Tech­no­lo­gie ein­füh­ren möchte“, so Ehlers. Aller­dings lief auch in Däne­mark nicht alles von Beginn an rund. „Die Umset­zung ist nicht so ein­fach, man braucht viel Zeit.“

Nicht die Akzep­tanz in der Bevöl­ke­rung war das Pro­blem, son­dern viel­mehr die öko­no­mi­schen Res­sour­cen. „Am Anfang ist ein abso­lu­ter Mehr­ein­satz nötig, der nicht aus­rei­chend hono­riert wird. Argu­men­tiert wird immer damit, dass schluss­end­lich eine Arbeits­er­leich­te­rung in der Pra­xis erzielt wird. Das hilft mir aber nicht, meine Kran­ken­schwes­ter zu bezah­len“, gab er zu bedenken.

Im däni­schen Sys­tem läuft nahezu alles über das Gesund­heits­por­tal; medi­zi­ni­sche Daten jedes ein­zel­nen Pati­en­ten sind ab 1977 erfasst. Das große Manko: „Wenn es einen Sys­tem­aus­fall oder Strom­aus­fall gibt, dann haben wir ein Pro­blem. Dann müs­sen wir die Pati­en­ten nach Hause schi­cken“, sagte Ehlers. Und der Daten­schutz? Hat man keine Angst vor Miss­brauch der gesam­mel­ten Daten? „Egal wie man es dreht und wen­det, man wird Miss­brauch nie ganz ver­hin­dern kön­nen. Es gibt Vor­teile des Sys­tems, aber ganz klar auch Nach­teile“, so sein Fazit.

Mit Blick auf die öster­rei­chi­sche ELGA ortet Univ. Prof. Diet­mar Jahnel, Experte für Ver­fas­sungs­recht an der Uni­ver­si­tät Salz­burg, das „Haupt­pro­blem“ des aktu­el­len Geset­zes­ent­wurfs in der Anwen­dung des gelin­des­ten Mit­tels. Für einen zuläs­si­gen Ein­griff in das Grund­recht auf Daten­schutz müs­sen bestimmte Vor­aus­set­zun­gen gege­ben sein. Auch wenn das der Fall ist, darf der Ein­griff in das Grund­recht nur in der gelin­des­ten, zum Ziel füh­ren­den Art vor­ge­nom­men wer­den. Zwar sei die Begren­zung der Spei­cher­dauer im neuen Geset­zes­ent­wurf für ihn, Jahnel, schon „ein klei­ner Erfolg für den Daten­schutz“; ob es aller­dings die sinn­vollste Lösung ist, sei umstrit­ten. Außer­dem seien einige Teile des Ent­wurfs – etwa was die ver­pflich­tende Ver­wen­dung von ELGA und die Sorg­falts­pflicht anlangt – „aus­ge­spro­chen unbe­stimmt“, so Jahnel. Und wei­ter: „Dar­aus abzu­lei­ten, wann der Arzt nun haf­tet und wann nicht, kann wohl niemand.“

Auch bei der Wahl zwi­schen Opt in oder Opt out komme das gelin­deste Mit­tel ins Spiel: „Egal, wel­che der bei­den Vari­an­ten gewählt wird, das Sys­tem bleibt lücken­haft. Das bedeu­tet, man muss sich für den Fall, dass diese Lücke zu Pro­ble­men führt, jeden­falls etwas für die Haf­tung über­le­gen“, so Jahnel. Und wenn Opt in und Opt out zum sel­ben Ergeb­nis füh­ren, müsse man aus ver­fas­sungs­recht­li­cher Sicht das „gelin­deste Mit­tel“ – also Opt in anstatt des geplan­ten Opt out – wäh­len. Auch stelle sich die Frage, ob ein sol­ches jeden­falls lücken­haf­tes Sys­tem den medi­zi­ni­schen Zusatz­nut­zen bringt, der die im Ver­gleich hohen Kos­ten recht­fer­tigt. „Ich glaube, dass die Rela­tion zwi­schen Kos­ten und Nut­zen dann nicht mehr stimmt“, zeigte sich der Experte überzeugt.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 18 /​25.09.2012