ELGA: Grundlegend falscher Ansatz

25.09.2012 | Politik

Grundlegend falsche Ansätze – etwa dass ein System von morgen mit der Technologie von gestern arbeitet – sieht ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger in der Vorgangsweise des Ministeriums im Zusammenhang mit ELGA.
Von Agnes M. Mühlgassner

Trotz aller Bemühungen der Ärzte, den Vertretern des Gesundheitsministeriums nahe zu bringen, dass ELGA nicht nur den Zugriff der Patienten auf deren Gesundheitsdaten erleichtern soll, sondern auch „ein Arbeitsgerät für Ärztinnen und Ärzte ist“, sei dies nicht gelungen, wie ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger kürzlich über 30 Stunden Expertengespräche Bilanz zog.

Seit sieben Jahren schon wird über die Einführung von ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) diskutiert; in den letzten beiden Monaten schließlich habe es endlich Expertengespräche zur Usability und zum Bereich Finanzielles rund um ELGA gegeben. Und obwohl von Seiten des Ministeriums erst einige Mängel, die die ÖÄK aufgezeigt hat, korrigiert wurden, werde weiterhin daran festgehalten, das Telematikgesetz, das auch ELGA umfasst, noch heuer dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zwar konzidierte der ÖÄK-Präsident, dass es in den Arbeitsgruppen „konstruktive Gespräche“ gegeben hätte, er schränkte jedoch ein, dass „diese Aspekte bei Weitem nicht die Berücksichtigung gefunden haben, die sie haben sollten“. Und weiter: „Wir können nicht ein System der Zukunft andenken, ohne die Technologie dafür zu verwenden.“

Ein praktisches Beispiel dazu: Die Daten des Patienten werden elektronisch gesammelt. Für den Arzt sei es wesentlich, die Information aus dem System zu extrahieren, die er genau in der Minute, wenn er den Patienten behandelt, braucht. Die derzeit vorgesehene Speicherform als pdf ermöglicht dies jedoch nicht. „Die Dokumente müssen so gespeichert werden, dass eine Suche durch die Dokumente hindurch möglich ist“, forderte Wechselberger. Man benötige eine besondere Dokumenten-Architektur, und zwar handelt es sich dabei um Dokumente, die „CDA level 3“ (Clinical Document Architecture) sind inclusive Freitextmöglichkeit oder entsprechend für ELGA adaptiert „EIS 3 full support“ haben. Wechselberger dazu: „Das Ministerium anerkennt, dass man das braucht – aber: erst in einigen Jahren. Wir sehen hier einen Ansatz, der grundlegend falsch ist.“ Die Vorgangsweise des Gesundheitsministeriums würde dazu führen, dass ELGA derzeit mit Dokumenten, die nicht zielgerichtet durchsucht werden können, zugeschüttet wird.

Noch dazu ist derzeit ein Großteil der österreichischen Krankenanstalten technisch nicht in der Lage, diese Vorgaben zu erfüllen. Denn eine kürzlich unter den 15 österreichischen Krankenhausträgern durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass derzeit 50 Prozent überhaupt nicht in der Lage sind ELGA-taugliche Dokumente ins System zu stellen. Weitere 25 Prozent arbeiten mit dem nicht ausreichenden CDA Level 1-Standard. „Das bedeutet, dass mindestens 75 Prozent der Dokumente für die Ärzte nicht nutzbar sind. Unsere Forderung lautet daher, die Dokumente so zur Verfügung zu stellen, dass sie für Ärzte nutzbar sind“, präzisierte der ÖÄK-Präsident. Er stellte unmissverständlich fest, dass man nichts verzögern und nichts verhindern wolle; sondern dass man ein zukunftstaugliches Arbeitsgerät für die Ärzteschaft einfordere. „Sonst müllt man ein System vom ersten Tag an zu.“ In der Einführung von ELGA in der jetzigen Form sieht Wechselberger eine „Verschwendung von Ressourcen“. Man müsse das nützen, was die Elektronik bieten kann: „Wir brauchen eine Suchfunktion für Profis, für Leute, die täglich mit großen Patientenzahlen arbeiten müssen.“ Seine Forderung: „Die dazu notwendige Dokumentenstruktur muss deshalb im ELGA-Gesetz und in Krankenanstaltengesetz definiert und festgeschrieben werden und ab dem ersten Tag der Anwendung Grundlage der Dokumentenerstellung sein.“

Des Weiteren plädiert der Ärztekammer-Präsident dafür, sich bei der Einführung von ELGA auf wenige Dokumententypen und Kernanwendungen zu beschränken: Dies sollten Labor, Radiologie, Entlassungsbefunde sowie die E-Medikation sein.

Und noch einige andere Punkte sind nach wie vor ungeklärt: Die Frage der Freiwilligkeit ist nicht gelöst. Ebenso ist die Datensicherheit nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht ausreichend, wie Wechselberger ausführte: „Es ist keine Verschlüsselung der gespeicherten Daten vorgegeben und es ist kein Löschen sämtlicher Verweise und der in ELGA gespeicherten Daten vorgesehen.“ Das heißt konkret: Wenn sich jemand irgendwann einmal für ein Opt out entschließen sollte, bleiben alle seine Daten weiterhin in ELGA erfasst. Überdies sei nicht geklärt, wie sichergestellt werden könne, dass nur diejenigen, die berechtigt sind, auf die Daten zugreifen können – immerhin arbeiten im österreichischen Gesundheitswesen 450.000 Personen – ohne Pflegekräfte.

Die Finanzierung zählt ebenso zu den offenen Fragen. In der 15a-Vereinbarung, die bis Jahresende umgesetzt werden soll, sind 50 Millionen Euro für die Länder vorgesehen. Wechselberger dazu: „Nachdem ELGA ein öffentliches Infrastrukturprojekt ist, erwarten wir uns auch, dass Finanzmittel für den niedergelassenen Bereich zur Verfügung gestellt werden.“

Für Wechselberger ist auch klar, dass es ohne eine Pilotphase nicht gehen wird: „Die E-Medikation hat uns gezeigt, dass das Programm untauglich ist.“ – Ohne Pilotprojekte wäre man erst zu spät darauf gekommen.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 18 / 25.09.2012