editorial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

10.04.2012 | Politik

(c) Foto Weinwurm

Die Menschen sind auf die Straße gegangen, um gegen die seit wenigen Tagen gültige Vorratsdatenspeicherung zu protestieren. Und auch wenn es bis dato – wie versichert wird – nur darum geht, dass die Verbindungsdaten von Handy, E-Mail und Internet gespeichert werden, so möchte ich einfach nicht, dass alle Welt weiß, dass ich schon wieder bei meiner Hausärztin angerufen habe. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 verpflichtet Österreich zur Vorratsdatenspeicherung.

Die Ängste sind groß: Viele sehen ihre Privatsphäre bedroht, viele das ärztliche Berufsgeheimnis in Gefahr. Nicht zu Unrecht. Für den Juristen Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte bedeutet die Speicherung von personenbezogenen Daten selbst bereits einen Eingriff in die Privatsphäre.

Vorerst werden also nur meine Anrufe bei meiner Hausärztin registriert. Was aber, wenn plötzlich jemand auf die Idee kommt, diese Daten auf ihre Inhalte hin zu screenen?

Ich bin gespannt, wie das der Verfassungsgerichtshof sieht. Die ersten Klagen wurden ja bereits eingebracht.

Herzlichst,

Chefredakteurin

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.04.2012