edi­to­rial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

10.04.2012 | Politik

(c) Foto Weinwurm

Die Men­schen sind auf die Straße gegan­gen, um gegen die seit weni­gen Tagen gül­tige Vor­rats­da­ten­spei­che­rung zu pro­tes­tie­ren. Und auch wenn es bis dato – wie ver­si­chert wird – nur darum geht, dass die Ver­bin­dungs­da­ten von Handy, E‑Mail und Inter­net gespei­chert wer­den, so möchte ich ein­fach nicht, dass alle Welt weiß, dass ich schon wie­der bei mei­ner Haus­ärz­tin ange­ru­fen habe. Eine EU-Richt­li­nie aus dem Jahr 2006 ver­pflich­tet Öster­reich zur Vorratsdatenspeicherung.

Die Ängste sind groß: Viele sehen ihre Pri­vat­sphäre bedroht, viele das ärzt­li­che Berufs­ge­heim­nis in Gefahr. Nicht zu Unrecht. Für den Juris­ten Chris­tof Tschohl vom Lud­wig Boltz­mann Insti­tut für Men­schen­rechte bedeu­tet die Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten selbst bereits einen Ein­griff in die Privatsphäre.

Vor­erst wer­den also nur meine Anrufe bei mei­ner Haus­ärz­tin regis­triert. Was aber, wenn plötz­lich jemand auf die Idee kommt, diese Daten auf ihre Inhalte hin zu scree­nen?

Ich bin gespannt, wie das der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof sieht. Die ers­ten Kla­gen wur­den ja bereits ein­ge­bracht.

Herz­lichst,

Chef­re­dak­teu­rin

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2012