Brustkrebs-Früherkennungsprogramm: Neues Konzept startet 2013

10.09.2012 | Politik

Nach langwierigen Verhandlungen ist es nun soweit: Anfang 2013 startet das neue Brustkrebs-Früherkennungsprogramm. Frauen zwischen 45 und 70 Jahren werden künftig aktiv zum Screening eingeladen.
Von Marion Huber

Der Weg war lang und steinig – jetzt ist man am Ziel angekommen. Nach langen und intensiven Verhandlungen zwischen der ÖÄK und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird das neue flächendeckende Brustkrebs-Früherkennungsprogramm mit Anfang 2013 starten. Erklärtes Ziel ist es zum einen, die Brustkrebs-Sterblichkeit zu senken und zum anderen, den Betroffenen durch die frühe Erkennung verbesserte Heilungschancen und eine schonendere Therapie zu ermöglichen. Was ändert sich damit aber konkret für die Patientinnen beim Ablauf eines Screenings, was für die Radiologen?

„Das opportunistische Screening, bei dem die Frauen, die wollen, zum Screening gehen, wird in ein organisiertes, bevölkerungs-bezogenes Programm geändert, bei dem alle Frauen im definierten Zielpublikum eine persönliche Einladung bekommen“, erklärt Univ. Doz. Franz Frühwald, Obmann der Bundesfachgruppe Radiologie der ÖÄK. So wird jede Frau zwischen dem 45. und vollendeten 70. Lebensjahr künftig aktiv mittels Schreiben zur Früherkennung eingeladen. Das Untersuchungsintervall beträgt jeweils zwei Jahre. Außerdem steht es Frauen ab dem 41. beziehungsweise ab dem 71. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr frei, über eine Telefon-Hotline eine Einladung anzufordern und so auch am Programm teilzunehmen. Für den Fall, dass eine Frau keine Einladung zum Screening mehr bekommen möchte, kann sie dies auch über die Hotline melden.

Das persönliche Einladungsschreiben gilt als Zugangsberechtigung und ersetzt die bisher übliche Zuweisung zur Mammographie. Da dieses weder einen vorgegebenen Termin enthält noch auf einen bestimmten Leistungserbringer beschränkt ist, kann jede Frau selbst bestimmen, wann und in welchem teilnehmenden Standort sie das Screening durchführen lässt.

Das Einladungsmanagement erfolgt über die Sozialversicherung. Die Zentrale Patientendatenverwaltung liefert dazu in Intervallen beziehungsweise bei Bedarf alle vorhandenen Personen- und Adressdaten von versicherten Frauen der Zielgruppe. Da die Zentrale Patientendatenverwaltung jedoch nicht die Daten aller teilnehmenden Personen beinhaltet, soll die Datenermittlung anschließend auf das Zentrale Melderegister ausgedehnt werden, wie Frühwald erklärt.

Für die Frauen bedeutet das neue Screening-Programm eine verbesserte Versorgung, für die Radiologen allerdings auch einen enormen zusätzlichen Aufwand. „Die Arbeit steigt, die Tarife jedoch nicht“, so Frühwald. Das resultiert unter anderem daraus, dass jede Mammographie mit dem Start des neuen Programms doppelt zu befunden ist. Dabei muss die Zweitbefundung durch einen unabhängigen zweiten Radiologen erfolgen, der das Ergebnis der Erstbefundung nicht kennt. Divergieren die Befundergebnisse, findet auf Initiative des Erstbefunders eine Konsensusbefundung statt. Bei dichtem Brustgewebe (ACR3 und ACR4) oder suspektem Befund kann der Erstbefunder im neuen Screening-Programm sofort nach der Mammographie eine Sonographie durchführen. Dies konnte entgegen dem ursprünglichen Plan durchgesetzt werden, erst dann einen Ultraschall vorzunehmen, wenn die Frau einen positiven Mammographie-Befund erhalten hat. Frühwald dazu: „Damit kann ein neuerlicher Besuch der betroffenen Frau beim Radiologen mit allem damit verbundenen Aufwand vermieden werden.“

Sollte der Endbefund der Mammographie BIRADS 3 ergeben, erfolgt eine erneute Einladung zum Screening nach sechs beziehungsweise zwölf Monaten. Dabei entscheidet der Radiologe auf Basis des jeweiligen Endbefundes, innerhalb welcher Zeitspanne die Patientin eingeladen wird. Bei BIRADS 4 oder BIRADS 5 erfolgt eine Zuweisung zum MRT oder zur Biopsie. Folgt aus dieser ein maligner Befund, wird die Patientin an eine geeignete weiterführende Einheit überwiesen. Ist der Befund benigne, wird sie im vorgesehenen Rhythmus (24 Monate beziehungsweise sechs oder zwölf Monate) wieder eingeladen.

Befund an Vertrauensarzt

Was die Befundübermittlung anbelangt, hat sich die ÖÄK zugunsten der Patientinnen durchgesetzt. Davon, den Frauen schriftlich die Befunde zu übermitteln, ohne den Vertrauensarzt einzubeziehen – wie es der Hauptverband vorschlug – wurden Abstand genommen. Frühwald: „Die Bundesfachgruppe Radiologie hat hier stets nachdrücklich gefordert, dass eine Kopie des Befundes an einen Vertrauensarzt – im Regelfall entweder den Hausarzt oder den Gynäkologen – übermittelt wird. Diesen Vertrauensarzt hat die Frau in der Regel schon zuvor angegeben.“ Zwischen der Mammographie und dem Versand des Ergebnisses dürfen nicht mehr als sieben Werktage vergehen. Der große Vorteil für die Patientin: Sie ist mit einem etwaigen verdächtigen Befund nicht allein gelassen, kann Fragen und weitere Abklärungsschritte mit ihrem Vertrauensarzt besprechen. Frühwald dazu: „Es war uns hier ein Anliegen, die Vertrauensärzte einzubinden, weil sie den Kontakt zur Patientin haben, was für einen Radiologen schwierig ist.“

Strenge Qualitätskriterien

Nicht nur der Ablauf einer Untersuchung ändert sich mit dem neuen Programm, auch die Anforderungen an befundende Radiologen steigen. Wer daran teilnehmen möchte, muss strenge Voraussetzungen – sowohl was den Standort als auch den Radiologen selbst anbelangt – erfüllen. So dürfen etwa für Untersuchungen ausschließlich digitale Geräte, bei denen eine laufende technische Qualitätssicherung vorgesehen ist, zum Einsatz kommen. Die Qualitätssicherung richtet sich nach den Empfehlungen der European Guidelines for Quality Assurance in Breast Cancer Screening and Diagnosis. Zusätzlich werden für das neue Programm Erweiterungen für die technische Qualitätssicherung (EUREF-Ö Erweiterungen) definiert. „Die Einstellung, permanente Wartung und Justierung dieser Maschinen werden durch eine externe Qualitätssicherung überprüft“, ergänzt Frühwald.

Will ein Radiologe am Screening-Programm teilnehmen, muss er zunächst Weiterbildungskurse sowie eine Fallsammlungsprüfung positiv absolvieren. Erst dann kann er das ÖÄK-Zertifikat Mammadiagnostik erhalten, das als Voraussetzung für die Teilnahme am Programm gilt. (siehe Kasten) Auch danach müssen regelmäßige Fortbildungen nachgewiesen werden. Außerdem müssen auch alle nicht-ärztlichen Mitarbeiter, die Mammographien durchführen, regelmäßig Weiterbildungen absolvieren. Darüber hinaus muss jeder teilnehmende Radiologe jährlich mindestens 2.000 Mammographie-Aufnahmen befunden. Erst- und Zweitbefundungen werden dabei gleichwertig gezählt. „In einem zentralen Register wird mitprotokolliert, wie viele Mammographien ein Radiologe pro Jahr erst- oder zweitbegutachtet hat. Nur wer mehr als 2.000 Befundungen vorweist, bleibt berechtigt, auch im nächsten Jahr am Programm teilzunehmen“, so Frühwald. Von der EU wären 5.000 durchzuführende Befundungen vorgesehen; auf Österreich umgelegt, hätten in diesem Fall allerdings landesweit nur noch 20 Zentren Untersuchungen durchführen können. Daher wurde die Mindestfrequenz an österreichische Verhältnisse angepasst, wodurch den Patientinnen weite Wege zur Untersuchung und damit eine enorme Belastung erspart werden konnten.

So konnte nach langen Verhandlungen schließlich ein Ergebnis erzielt werden, von dem die Patientinnen in Österreich profitieren. „Ich glaube, dass dieses Programm die Situation in Österreich eindeutig verbessert und dass wir dadurch keine qualitativen Rückschritte haben werden“, zeigt sich Frühwald erfreut über das nun vorliegende Projekt. Und auch mit Blick auf die Programme in anderen Ländern ist er vom Erfolg des neuen österreichischen Screenings überzeugt: „Ich bin sehr optimistisch, dass dieses Programm in Europa und sogar im internationalen Vergleich außerordentlich gut abschneiden wird. Aus diesem Setting heraus werden wir Spitzenplätze einnehmen.“

  Das Programm auf einen Blick

  • Alle Frauen ab dem 45. bis zum vollendeten 70. Lebensjahr werden aktiv zum Mammographie-Screening eingeladen.
  • Frauen zwischen 40 und 44 sowie 70 und 75 Jahren können durch Anforderung einer Einladung am Programm teilnehmen.
  • Das Einladungsschreiben ersetzt die Zuweisung.
  • Das Untersuchungsintervall beträgt 24 Monate.
  • Alle Mammographien sind von zwei unabhängigen Radiologen zu befunden.
  • Bei Dichtegrad ACR3 und ACR4 sowie bei suspektem Befund kann sofort eine Sonographie durchgeführt werden.
  • Bei divergierendem Befundergebnis findet eine Konsensusbefundung statt.
  • Das ÖÄK-Zertifikat Mammadiagnostik ist für den Radiologen Voraussetzung zur Programmteilnahme.
  • Jeder Radiologe muss jährlich mindestens 2.000 Mammographie-Aufnahmen erst- oder zweitbefunden.
  • Alle Untersuchungen dürfen ausschließlich mit digitalen Geräten durchgeführt werden; laufende technische Qualitätssicherung und externe gutachterliche Prüfung.
  • Die Befunde werden sowohl an die Frauen als auch an einen festgelegten Vertrauensarzt übermittelt.
  • Von der Durchführung der Mammographie bis zum Versand des Befundes dürfen nicht mehr als sieben Werktage liegen.
  • Das Befundergebnis und die Befundungsschritte werden elektronisch erfasst.
  • Aus den Daten wird ein umfassendes Brustkrebsregister für Österreich erstellt.

Kurs-Termine Herbst 2012

Der Besuch eines multidisziplinären Kurses und eines Befunder-Kurses ist künftig für alle Radiologen verpflichtend, um am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm teilzunehmen und das ÖÄK-Zertifikat „Mammadiagnostik“ zu erwerben, wie der Bundesfachgruppen-Obmann, Univ. Doz. Franz Frühwald, ausdrücklich betont.

Die Termine für die Kurse im Herbst 2012 (jeweils im Austria Trend-Event-Hotel Vösendorf) stehen bereits fest – eine Anmeldung ist derzeit aber noch nicht möglich; sobald der Ablauf feststeht, wird über Anmeldemodalitäten und Programm gesondert informiert.

Multidisziplinäre Kurse (für Ärzte, MTF und RT):

Termin 1: 19. Oktober 2012
Termin 2: 14. Dezember 2012

Befunder-Kurse (für Radiologen):

Termin 1: 20. bis 21. Oktober 2012
Termin 2: 15. bis 16. Dezember 2012

Weitere Informationen gibt es unter www.bura.at

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 17 / 10.09.2012