124. Vollversammlung der ÖÄK: Rückblick und Ausblick

25.01.2012 | Politik

Mit den wesentlichsten Ereignissen in den vergangenen Jahren – etwa dem Ärzteprotest 2008 – sowie den aktuellen Entwicklungen in Sachen ELGA befasste sich die Vollversammlung der ÖÄK im Dezember 2011.
Von Agnes M. Mühlgassner

Medizin mit Seele – unter diesem Titel stand der Festvortrag von Univ. Prof. Clemens Sedmak zu Beginn des 124. Ärztekammertages, der Mitte Dezember in Wien stattfand. Sedmak erklärte u.a., dass es zwei Grundfähigkeiten bedürfe, um Medizin mit Seele zu betreiben: Zum einen ist es die „Art of crucial conversation“, also die Art und Fähigkeit, ein wichtiges Gespräch zu führen (der Rahmen, Aufmerksamkeit, konsequent sein; wissen, was man will u.a.). Zum anderes ist es die „Art of listening“ (hören, sich zurück nehmen, dem anderen Raum geben).

ÖÄK-Präsident Walter Dorner nahm seinen Bericht zum Anlass, um auf Wesentliches in der Funktionsperiode zurückzublicken. Die Finanznöte der sozialen Krankenversicherung, die sich schon im Jahr 2007 abzeichnete, mündeten letztlich im Jahr 2008 in einem Gesetzesentwurf für eine Gesundheitsreform, deren wichtigste Kennzeichen folgende waren: ein ministerielles Diktat für die medizinische Behandlung, ein politischer Machtzuwachs der Wirtschaftskammer in den Krankenkassen sowie die Abkehr vom konsensualen Vertragspartnersystem. Da die Verhandlungen mit der damaligen Regierungsspitze erfolglos waren, kam es Anfang Juni zum Protestmarsch der Ärzte auf dem Ring; mehr als 313.000 Unterschriften, die im Rahmen eines Patientenbegehrens gesammelt wurden, wurden der damaligen Staatssekretärin Silhavy übergeben. Alfred Gusenbauer, damals Bundeskanzler, war zwar im Haus, fand jedoch keine Zeit für die Ärzte. Im Zuge dessen erfolgten auch österreichweit Ordinationsschließungen. Letztlich folgten im Herbst 2008 Nationalratswahlen und im Gesundheitsressort folgte Alois Stöger auf Andrea Kdolsky. Dorner: „Stöger hat uns eine offene Kooperation und Einbindung der Ärzteschaft zugesagt. Bis auf ELGA hat er das ja auch einigermaßen eingehalten.“

Verhandlungen mit dem Hauptverband haben das Jahr 2009 bestimmt; sie mündeten in einen Vertrag, mit dem letztlich ein wesentlicher Beitrag zur Finanzkonsolidierung der Krankenkassen geleistet wurde. Schon ein Jahr später – im Herbst 2010 – wurde der vereinbarte Grundsatz „Vertrag vor Gesetz“ vom Hauptverband gebrochen, indem der Hauptverbandschef Hans-Jörg Schelling einen „Masterplan“ präsentierte. Dorner dazu: „Darin wurden ganz wesentliche Inhalte unseres gemeinsamen Vertrages aus dem Jahr 2009 verletzt.“ So war etwa im Masterplan vorgesehen, dass die Bedarfsplanung für den ambulanten Bereich nicht mehr zwischen Ärztekammern und Krankenkassen, sondern ausschließlich durch die Financiers im Gesundheitswesen ohne Leistungserbringer erfolgen soll. Weiters will der Hauptverband eine Gleichstellung mit Bund und Ländern für die Planung, Steuerung, Finanzierung und das Controlling des öffentlichen Gesundheitswesens haben. Einstimmige Beschlüsse der beiden Kurien und der Vollversammlung haben den Masterplan kategorisch abgelehnt. „Durch diese Vorgangsweise hat sich das Verhältnis zum Hauptverband sehr verschlechtert“, so das Resümee von Dorner.

Im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen befasste sich der ÖÄK-Präsident ausführlich mit ELGA. In der Sitzung des ÖÄK-Vorstands am 23. November 2011 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, den vorliegenden Gesetzesnetwurf abzulehnen, aber substantielle Verhandlungen zu fordern. In mehreren Arbeitskreisen wird nun versucht, offene juristische Fragen sowie Fragen über Kosten, Finanzierung, Architektur und Datenschutz zu klären. Im Anschluss an den Bericht des ÖÄK Präsidenten stellte der Präsident der Ärztekammer Niederösterreich, Christoph Reisner, die Frage, wie genau der Antrag bezüglich ELGA in der Bundesgesundheitskommission gelautet habe, dem Dorner unter gewissen Einschränkungen ja letztlich zugestimmt hatte. Daraufhin zitierte Kammeramtsdirektor Karlheinz Kux wörtlich aus dem offiziellen Protokoll, in dem es u.a. heißt, dass „der Vertreter der Ärztekammer festhält, dass er dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen kann. Die Ärztekammer lehnt jedoch E-Health nicht grundsätzlich ab“. Reisner erklärte, dass dieses Stimmverhalten für die Ärztekammer Niederösterreich „unverständlich“ sei; aus seiner Sicht sei der gesamten österreichischen Ärzteschaft großer Schaden zugefügt worden und er stelle daher im Auftrag der Ärztekammer Niederösterreich den Misstrauensantrag gegen Präsident Dorner. Der Antrag wurde mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Lediglich Reisner und Vizepräsident Ronald Gallob stimmten für den Antrag.

In seiner Wortmeldung erklärte ÖÄK-Vizepräsident Artur Wechselberger, dass die aus dem Protokoll vorgelesene Passage der Beschlussfassung der ÖÄK entspreche und dies habe der Präsident auch vertreten. Wechselberger: „Dass daraus jemand eine Zustimmung der ÖÄK für ELGA konstruiert, ist ein anderes Problem.“ Man benötige u.a. Sicherheitsstandards, Rechtssicherheit und Kostenwahrheit – dazu hätten sich nun mehrere Arbeitsgruppen gebildet, die an diesen Fragen im Detail arbeiten. „Ich hoffe, dass wir einen Weg gefunden haben, dass wir statt ELGA noch das bekommen, was wir brauchen: eine gesicherte elektronische Gesundheitsakte“, so Wechselberger weiter.

In seinem Bericht bestätigte Wechselberger, dass bei der E-Medikation nun die Befragungsphase der Evaluierung laufe. „Wir werden auch sehen, was das Wort des Ministers gilt: nämlich dass bei einhelliger Ablehnung der Ärzteschaft das Projekt nicht wieder aufgesetzt wird.“ Erfreuliches konnte der Präsident der Ärztekammer Tirol in puncto CIRSmedical berichten: Der Evaluierungsbericht ist ausgezeichnet ausgefallen. Jedoch auch hier gibt es einen Wermutstropfen: „Leider hat es bis heute keine offizielle Reaktion des Ministers auf den Evaluierungsbericht gegeben. Und nach einer halbjährigen Wartezeit ist nun der Evaluierungsbericht auf der Homepage des GÖG zu lesen. Im Übrigen ist dieser Bericht durchaus positiv ausgefallen.“

KAKuG und KA-AZG

Der Kurienobmann der angestellten Ärzte in der ÖÄK, Harald Mayer, befasste sich in seinen Ausführungen u.a. mit der geplanten KAKuG-Novelle, im Rahmen derer es ja künftig „reduzierte Organisationsformen“ geben soll, was bedeutet, dass das medizinische Leistungsangebot in den Spitälern massiv heruntergefahren wird. Bezüglich der gewünschten KA-AZG-Novelle, die die maximale Dienstdauer auf 25 Stunden festlegen soll, laufen die Länder Sturm. „Sie verkennen dabei, dass es sich beim KA-AZG um ein Arbeitnehmer- und Patientenschutzgesetz handelt. Wir werden hier nicht nachlassen“, so Mayer.

Und obwohl die geplante Ärztegesetz-Novelle bereits im Ministerrat war, musste sie der Gesundheitsminister zurückziehen. Geplant war darin die Legalisierung der Systemerhalter-Tätigkeit von Turnusärzten und auch die Aufweichung der Kernarbeitszeit. Mayer dazu: „Es ist höchste Zeit, sich mit der Problematik der Spitäler und der Arbeitssituation in den Spitälern intensiver auseinander zu setzen.“ Erfreuliches gab es von der derzeit laufenden Turnus-Evaluierung zu berichten; hier liegt die Beteiligung österreichweit bei 44 Prozent (siehe auch den Beitrag „Enorme Rücklaufquote“).

Als einen „großen Erfolg“ bewertet der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Günther Wawrowsky, die Tatsache, dass mit allen Sonderversicherungsträgern Vereinbarungen über die Kinder- und Jugendpsychiatrie abgeschlossen werden konnten. Ebenso gäbe es jetzt „durch einen Funktionärswechsel in der SVA“ (Wawrowsky) eine bessere Zusammenarbeit und auch ein Vertrauensverhältnis. Hier konnte eine Honorierung des Heilmittel-Beratungsgesprächs erzielt werden. Eine „absolute Neuerung“ im Sozialversicherungssystem ist die Einführung eines Gesprächs zu den Gesundheitszielen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung. Hingegen sei die Entwicklung des Mamma-Screening-Projekts mit dem Hauptverband eine „mühselige, harte Arbeit“ gewesen. In diesem Jahr soll der entsprechende Vertrag unterzeichnet werden und dann 2013 starten. Die Entwicklung der Gruppenpraxen/Ärzte-GesmbHs ist mäßig – gibt es österreichweit bisland nur insgesamt drei GesmbHs. „Man muss sich hier schon die Frage stellen, wie sehr dieses Gesetz die Realität widerspiegelt“, so Wawrowsky. Abschließend machte er noch auf die bedrohliche Entwicklung bei der Zahl der Kassen-Vertragsärzte aufmerksam: Während bis zum Jahr 2000 ein Anstieg zu verzeichnen war, „sind wir derzeit auf dem Stand der Kassen-Vertragsärzte von 1990“.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.01.2012