Psych­ia­tri­sche Gut­ach­ten: Gefähr­li­che Gefährlichkeitsprognosen

15.08.2012 | Medizin

Inwie­weit Schwer­ver­bre­cher the­ra­pier­bar sind und Wie­der­ho­lungs­ta­gen aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen, ist ebenso vage wie eine ein­deu­tige Dia­gnose. Das Gehirn ist ein chao­ti­sches, nicht­li­nea­res Sys­tem und die foren­si­sche Psych­ia­trie keine exakte Wis­sen­schaft. Was bedeu­tet das für den Umgang mit Straf­tä­tern? Ist das Böse der Preis der Frei­heit?
Von Verena Ulrich

Trotz aller Fort­schritte der For­schung ist es heute noch nicht mög­lich, psych­ia­tri­sche Erkran­kun­gen und Per­sön­lich­keits­stö­run­gen mit Hilfe von objek­ti­ven, neu­ro­ra­dio­lo­gi­schen oder elek­tro­phy­sio­lo­gi­schen Metho­den zu bewei­sen. Somit sind ein­deu­tige Dia­gno­sen schwie­rig und Pro­gno­sen über Krank­heits­ver­läufe vage. Die Pro­ble­ma­tik des­sen zeigt der aktu­elle Fall des nor­we­gi­schen Atten­tä­ters Anders Brei­vik auf. Die Beur­tei­lung sei­ner Schuld­fä­hig­keit obliegt den foren­si­schen Gut­ach­tern, die zu unter­schied­li­chen Ergeb­nis­sen kommen.

„In der Regel sind die psy­cho­pa­tho­lo­gi­schen Metho­den rela­tiv exakt“, erklärt der Gerichts­sach­ver­stän­dige Univ. Prof. Rein­hard Hal­ler, Fach­arzt für Psych­ia­trie und Neu­ro­lo­gie, vom Kran­ken­haus Stif­tung Maria Ebene in Vor­arl­berg. Dass die Gut­ach­ter im Fall von Brei­vik zu völ­lig kon­tro­ver­sen Schlüs­sen kom­men, stimme laut Hal­ler aus medi­zi­ni­scher Sicht nicht. „Die einen sagen, er habe im Wahn gehan­delt, die ande­ren hal­ten ihn für gerade noch zurech­nungs­fä­hig. Diese Unter­schei­dung hat zwar recht­lich extreme Aus­wir­kun­gen, dia­gnos­tisch ist die Grenze jedoch ver­schwin­dend. Man ist sich einig, dass Brei­vik schwer gestört ist und sein Leben lang betreut wer­den muss“, so der Experte.

Ist der Wille frei?

Die Frage nach der Zurech­nungs­fä­hig­keit berührt zwangs­läu­fig die Frage nach dem freien Wil­len. Schuld und Ver­ant­wor­tung set­zen Wil­lens­frei­heit vor­aus. „Ohne freien Wil­len gibt es keine Ver­ant­wor­tung. Wir erfah­ren uns als Wesen, die für ihr Tun ver­ant­wort­lich sind“, bestä­tigt Univ. Prof. Mar­tin Rhon­hei­mer, Pro­fes­sor für Ethik und poli­ti­sche Phi­lo­so­phie an der Phi­lo­so­phi­schen Fakul­tät der Päpst­li­chen Uni­ver­si­tät Santa Croce in Rom.

Aber ist der Mensch über­haupt Herr sei­nes eige­nen Wil­lens? Der inter­dis­zi­pli­näre Streit um die Frei­heit des mensch­li­chen Wil­lens ist alt, hat aber nie zu einer wirk­lich über­zeu­gen­den Klä­rung geführt. Medi­zi­nisch lässt sich diese Frage nicht ein­deu­tig beant­wor­ten. Die frü­her von reli­giö­ser, psy­cho­ana­ly­ti­scher oder beha­vio­ris­ti­scher Seite behaup­tete Deter­mi­niert­heit mensch­li­chen Ver­hal­tens wird in jüngs­ter Zeit vor allem von der neu­ro­bio­lo­gi­schen For­schung ver­tre­ten. Dahin­ter ver­birgt sich die Vor­stel­lung einer Welt als phy­si­ka­lisch kau­sal geschlos­se­nes Sys­tem mit fes­ten Bezie­hun­gen von Ursa­chen und Wir­kun­gen. Expe­ri­mente mit bild­ge­ben­den Ver­fah­ren zei­gen, dass dem Bewusst­sein ver­bor­gene Pro­zesse zu Ent­schei­dun­gen füh­ren und wir uns erst im Nach­hin­ein die Begrün­dung für unser Han­deln zurecht­le­gen. Wäre Schuld­fä­hig­keit in einer deter­mi­nis­ti­schen Welt dann über­haupt möglich?

„Das Straf­recht hat in die­ser Frage einen prag­ma­ti­schen Weg gewählt. Die Gesetze gehen davon aus, dass der Mensch in sei­nen Ent­schei­dun­gen grund­sätz­lich frei und für sein Ver­hal­ten ver­ant­wort­lich ist, es sei denn, es lie­gen streng defi­nierte psy­chi­sche Krank­hei­ten und Stö­run­gen vor“, so Hal­ler. Die­ser soge­nannte nor­ma­tive Ansatz legt fest, dass der Wille nur dann als unfrei gilt, wenn geis­tige Behin­de­rung, akute Psy­chose, tief­grei­fende Bewusst­seins­stö­run­gen sowie volle Berau­schung die Urteils- und Kon­troll­fä­hig­keit aufheben.

Für den Phi­lo­so­phen Rhon­hei­mer ist die deter­mi­nis­ti­sche Sicht­weise eben­falls zu eng gefasst. „Neu­ro­wis­sen­schaft­li­che Expe­ri­mente blen­den sowohl die nar­ra­tive wie auch die Rück­kop­pe­lungs-Struk­tur des freien Wil­lens aus und gelan­gen des­halb zu fal­schen Inter­pre­ta­tio­nen“, erklärt er sei­nen Ansatz. Für ihn liegt die Frei­heit aller­dings nicht in der Inde­ter­mi­na­tion des Wol­lens: „Frei­heit besteht nicht darin, in jedem Augen­blick völ­lig unge­bun­den zu ent­schei­den, wohl aber darin, unsere Ent­schei­dun­gen und unsere Hand­lun­gen zu reflek­tie­ren, in Frage zu stel­len und zu korrigieren.“

Das Böse aus psych­ia­tri­scher Sicht

Geht man nun davon aus, dass der Mensch frei über sein Tun ent­schei­den kann, ist er das ein­zige Lebe­we­sen, das bewusst gut, aber auch bewusst böse han­deln kann. Nicht umsonst nennt der zeit­ge­nös­si­sche Phi­lo­soph Rüdi­ger Safran­ski das Böse „den Preis der Freiheit“.

Attes­tiert man einem Mas­sen­mör­der wie Brei­vik Zurech­nungs­fä­hig­keit, muss man davon aus­ge­hen, dass er sich frei für seine Taten ent­schie­den hat. Bei Ver­bre­chen in die­sem Aus­maß ist dies schier unglaub­lich und so wer­den Erklä­rungs­ver­su­che für der­art grau­sa­mes Han­deln gesucht. Was lässt einen Men­schen böse han­deln: Erzie­hung, Gene­tik oder krank­hafte Persönlichkeitsstörung?

Die Psych­ia­trie hat sich bis­lang kaum mit dem von phi­lo­so­phi­scher und theo­lo­gi­scher Seite viel dis­ku­tier­ten Begriff des Bösen beschäf­tigt. „Das Phä­no­men des Bösen ist viel zu kom­plex und scharf, um es medi­zi­nisch defi­nie­ren zu kön­nen“, so Hal­ler. Das Stö­rungs­bild, das dem Bösen am nächs­ten kommt, ist für Hal­ler der ‚mali­gne Nar­ziss­mus‘. „Die­ses vom öster­rei­chi­schen Ana­ly­ti­ker Otto Kern­berg beschrie­bene Syn­drom besteht aus Dis­so­zia­li­tät, Sadis­mus, Nar­ziss­mus und para­no­ider Ori­en­tie­rung“, erklärt der Experte. Bei Unter­su­chun­gen an US-ame­ri­ka­ni­schen Sexu­al­mör­dern und Seri­en­kil­lern konnte diese spe­zi­elle Form des bös­ar­ti­gen Nar­ziss­mus in mehr als 90 Pro­zent der Fälle nach­ge­wie­sen werden.

Damit ist aber noch immer nicht geklärt, woher eine sol­che Per­sön­lich­keits­stö­rung kommt. Die Idee, dass Men­schen auf­grund ihrer Anlage kri­mi­nell wer­den, gilt als über­holt; doch offen­bar spie­len Gene eine Rolle. Inter­na­tio­nale Wis­sen­schaf­ter-Teams konn­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren wie­der­holt zei­gen, dass ein ganz bestimm­tes Gen, das soge­nannte Monoa­min­oxi­dase-A-Gen (MAO‑A), bei Ver­bre­chern wie­der­holt auf­tritt. Das Gen alleine macht aber noch lange kei­nen Ver­bre­cher. „Auf der Ebene des Ver­hal­tens sind wir nicht pri­mär von der Gene­tik abhän­gig. Es gibt gene­tisch bedingte Vul­nerabi­li­tä­ten, aber kon­krete Erfah­rungs­bil­dung spielt auf jeden Fall eine zusätz­li­che Rolle und wirkt ent­schei­dend auf die Gen­ex­pres­sion“, erklärt Univ. Prof. Gün­ter Schiepek vom Insti­tut für Syn­erge­tik und Psy­cho­the­ra­pie­for­schung an der Para­cel­sus Medi­zi­ni­schen Pri­vat­uni­ver­si­tät Salzburg.

Eine zwin­gende Ver­an­la­gung zum Bösen ist also nach wie vor nicht zu bele­gen. Das Gegen­teil, näm­lich eine „ange­bo­rene Dis­po­si­tion zur Tugend“, attes­tiert Rhon­hei­mer dem Men­schen. „Unsere Ver­nunft erkennt auf natür­li­che Weise die ers­ten Prin­zi­pien des guten Han­delns und ori­en­tiert sich damit zum Guten hin“, betont er. Mora­lisch übles Han­deln erklärt sich für Rhon­hei­mer durch schlechte Cha­rak­ter­ei­gen­schaf­ten sowie wie­der­holte, gera­dezu gewohn­heits­mä­ßige Miss­ach­tung der Ver­nunft und dar­aus resul­tie­ren­den üblen emo­tio­na­len Hand­lungs­dis­po­si­tio­nen.

Kann man Ver­bre­cher ändern?

Inwie­weit Schwer­ver­bre­cher the­ra­pier­bar sind und Wie­der­ho­lungs­ta­ten aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen, ist ebenso vage wie eine ein­deu­tige Dia­gnose. Grund­sätz­lich ist das Gehirn ver­än­der­bar und lern­fä­hig, wie Schiepek bestä­tigt. „Unser Gehirn ist dar­auf spe­zia­li­siert, sich auf­grund sei­ner neu­ro­na­len Plas­ti­zi­tät zu ver­än­dern“, so der For­scher. Inwie­weit diese Lern­fä­hig­keit des Gehirns einen Straf­tä­ter von Wie­der­ho­lungs­ta­ten abhält, ist jedoch frag­lich. „Man weiß zwar schon, auf wel­chen neu­ro­che­mi­schen Mecha­nis­men Lern­pro­zesse im Gehirn beru­hen, jedoch weiß man noch zu wenig, wie sich das Gehirn als kom­ple­xes, dyna­mi­sches Sys­tem ver­hält“, erklärt Schiepek. Lang­fris­tige Pro­gno­sen sowie Ver­su­che der linea­ren Steue­rung von Ler­nen und Ver­hal­ten wür­den so even­tu­ell an prin­zi­pi­elle Gren­zen sto­ßen. da Gehirne nicht­li­neare, kom­plexe, chao­ti­sche Sys­teme sind.

Das Erstel­len von Pro­gnose-Gut­ach­ten ist dem­nach schwie­rig und ambi­va­lent. Einer­seits muss man die Bevöl­ke­rung vor Wie­der­ho­lungs­tä­tern schüt­zen, ande­rer­seits darf man Unschul­dige nicht ein­sper­ren. „Man geht davon aus, dass 50 Pro­zent der als gefähr­lich Ein­ge­stuf­ten gar nicht gefähr­lich sind“, so Gerichts­gut­ach­ter Hal­ler. Schiepek sieht einen viel­ver­spre­chen­den Ansatz­punkt in einem Pro­zess-Moni­to­ring und der dar­auf auf­bau­en­den Ent­wick­lung von Früh­warn­sys­te­men, wie sie der­zeit auf der Grund­lage des Syn­er­ge­ti­schen Navi­ga­ti­ons­sys­tems in der Sui­zid­prä­ven­tion erprobt werden.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 15–16 /​15.08.2012