Zwar wird die Versorgungslage in punkto Spenderorgane in Österreich im internationalen Vergleich als gut bezeichnet; trotzdem sterben noch immer Menschen, während sie auf der Warteliste stehen. Mit dem neuen Transplantationsgesetz soll die Versorgung von Lebend-Spendern und Empfängern weiter verbessert werden. Von Ruth Mayrhofer
Österreich bekommt erstmals ein eigenes Organtransplantationsgesetz (OTPG). Bisher waren die entsprechenden Bestimmungen im §62 des Krankenanstalten- und Kuranstalten-Gesetzes geregelt. Das neue Gesetz, das im Oktober 2012 den Gesundheitsausschuss passiert hat, wurde notwendig, um zum einen einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheitsstandards Genüge zu tun; zum anderen sind darin zum ersten Mal Regelungen für Lebendspenden beziehungsweise Lebendspender enthalten. Damit soll eine Lücke geschlossen werden, nachdem Lebendspender bislang – so eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums –