Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik: Das unge­bo­rene Kind als Produkt?

15.07.2011 | Politik

Mit der Zulas­sung der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik würde man sich radi­kal von der Kul­tur der bedin­gungs­lo­sen Annahme eines jeden Men­schen ver­ab­schie­den. Es zeigt sich, wie sehr der Mensch dar­auf ange­wie­sen ist, im Bewusst­sein zu leben, dass sein Sein Schick­sal und nicht Aus­wahl ist.
Von Gio­vanni Maio*

Noch vor weni­gen Jah­ren war man sich weit­ge­hend einig über die ethi­sche und recht­li­che Ver­ur­tei­lung der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik. Seit eini­ger Zeit nun ist eine Ten­denz zur Libe­ra­li­sie­rung zu ver­zeich­nen, und dies nicht nur in Öster­reich, son­dern auch in der Bun­des­re­pu­blik und in der Schweiz. Die zuneh­mende Befür­wor­tung der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik von wei­ten Krei­sen unse­rer Gesell­schaft sollte hell­hö­rig machen und die Frage auf­wer­fen, wie es denn kom­men kann, dass der moderne Mensch glaubt, es sei sein gutes Recht, das vor­ge­burt­li­che Leben erst zu tes­ten, bevor man sich sei­ner annimmt.

Wir leben in einer Zeit, die für das Unge­plante kei­nen Sinn mehr zu haben scheint. Das ein­fach Gege­bene darf nicht mehr sein; alles möchte der moderne Mensch selbst pla­nen und in die Hand neh­men bis hin zu sei­nen Nach­kom­men. Die­ses Den­ken ist am Ende infil­triert durch einen öko­no­misch-ratio­na­lis­ti­schen Blick. Fast scheint es, als würde ein Qua­li­täts­ma­nage­ment­den­ken, das ursprüng­lich aus den Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten kommt, auch auf den inners­ten Bereich des Men­schen über­tra­gen, näm­lich dort, wo zwei Men­schen sich für einen neuen Men­schen ent­schei­den. Inner­halb die­ser Logik der Qua­li­täts­kon­trolle sol­len alle vor­han­de­nen Selek­ti­ons­mit­tel aus­ge­schöpft wer­den, um nur jene Kin­der zu bekom­men, die sich die Erwach­se­nen aus­ge­sucht haben. Der Wunsch der Eltern soll ent­schei­den, wel­cher Mensch leben darf und wel­cher nicht.

Ver­än­derte Einstellung

Im Zuge einer sol­chen Selek­ti­ons- und Mach­bar­keits­lo­gik ver­än­dert sich unsere Ein­stel­lung zu uns selbst. Kin­der wer­den damit immer mehr als Pro­dukte begrif­fen, die man bestellt, nach Qua­li­täts­kri­te­rien prüft und bei Nicht­ge­fal­len auch wie­der abbe­stellt. Ver­lo­ren geht das Gefühl der Dank­bar­keit für das wer­dende Kind; die Dank­bar­keit wird ersetzt durch die Angst, die Angst der nicht aus­rei­chen­den Kon­trolle. Das Kind wird somit zum Resul­tat der je eige­nen Über­prü­fungs­kri­te­rien, als ein Pro­dukt, das man nur annimmt, wenn es den vor­ge­ge­be­nen Ansprü­chen und Qua­li­täts­stan­dards auch genügt. Nichts ande­res geschieht bei der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik; hier wer­den Embryo­nen nur auf Probe gezeugt, und erst die Qua­li­täts­prü­fung in Form des Gen­tests ent­schei­det dar­über, ob man das Pro­dukt annimmt oder bei man­geln­der Qua­li­tät eben zurück­gibt. Das Gra­vie­rende daran ist die suk­zes­sive Umde­fi­ni­tion der ver­ant­wor­tungs­vol­len Elternschaft.

So zei­gen viele Stu­dien, dass die aller­größte Mehr­heit von Frauen ihre Ent­schei­dung, eine Prä­na­tal­dia­gnos­tik vor­zu­neh­men, als ver­ant­wor­tungs­be­wusste Ent­schei­dung wer­tet, weil es ihnen als unver­ant­wort­lich erschiene, ein behin­der­tes Kind auf die Welt zu brin­gen. Und mit jeder Aus­wei­tung der Mög­lich­kei­ten der vor­ge­schal­te­ten Qua­li­täts­prü­fung wird das Dik­tat zur Ver­mei­dung von Leben, das nicht den gewünsch­ten Anfor­de­run­gen ent­spricht, noch wei­ter zuneh­men. Je mehr diese Tech­ni­ken Ein­gang fin­den, umso mehr wird es recht­fer­ti­gungs­be­dürf­tig, wenn man das gege­bene Leben in sei­nem So-sein akzep­tiert. Was indu­ziert durch die Tech­nik und als Resul­tat eines Mach­bar­keits­glau­bens am Ende ent­steht, ist eine radi­kale Abwehr des Gege­be­nen, ein Blind­wer­den für den Sinn des Ungeplanten.

Wenn die wei­tere Eta­blie­rung der vor­ge­burt­li­chen Dia­gnos­tik dazu führt, dass die Exis­tenz eines Men­schen nicht mehr als ein unhin­ter­fragt Gutes betrach­tet wird, son­dern wenn diese Exis­tenz als sol­che schon die Frage auf­wirft, ob es ver­ant­wor­tungs­voll war, sie nicht vor­her eli­mi­niert zu haben, dann erah­nen wir, wie ver­häng­nis­voll die Wucht sein kann, mit der man den Nach­kom­men das Schick­sal des So-seins abspricht.

Wie sehr sich so ein Selek­ti­ons­den­ken bereits fest eta­bliert hat, zeigt sich an dem weit ver­brei­te­ten Argu­ment, mit der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik könne man einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch ver­hin­dern. Wenn man so argu­men­tiert, setzt man fälsch­li­cher­weise vor­aus, dass der Abbruch sozu­sa­gen die logisch zwin­gende Reak­tion auf ein Kind mit Gen­de­fekt ist. Wenn man nun den Gen­de­fekt allein als Recht­fer­ti­gungs­grund für das Aus­se­lek­tie­ren nimmt, so fällt man unwei­ger­lich ein Unwert-Urteil über das Leben des Embryos und damit zugleich auch über all die Men­schen, die diese Krank­heit haben. Die gän­gige Argu­men­ta­tion, dass man mit der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik einen Abbruch ver­hin­dern könne, geht von einer Selbst­ver­ständ­lich­keit des Abbruchs als sozu­sa­gen regu­lä­ren und zwin­gen­den Umgang mit gene­tisch vor­be­las­te­ten Kin­dern aus, was eine Gering­schät­zung die­ses Lebens bedeu­tet und daher in hohem Maße pro­ble­ma­tisch ist.

Die gegen­wär­ti­gen Debat­ten um die Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik ver­fan­gen sich in einer Bestä­ti­gung und Recht­fer­ti­gung des Fak­ti­schen. Viel zu wenig wird gewagt, drei Schritte zurück­zu­ge­hen, um dar­über zu reflek­tie­ren, wel­che Grund­ein­stel­lung zum Men­schen bereits ver­kör­pert ist. Was man mit der etwa­igen Zulas­sung der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik defi­ni­tiv eta­blie­ren würde, ist nicht weni­ger als die radi­kale Ver­ab­schie­dung einer Kul­tur der bedin­gungs­lo­sen Annahme eines jeden Men­schen. Die zen­trale und unar­ti­ku­lierte Grund­ein­stel­lung lau­tet, dass es in jedem Fall bes­ser ist, ein Mensch mit Behin­de­rung sei nicht. Eine sol­che impli­zite Bewer­tung ist aber nicht hin­nehm­bar, weil sie der unhin­ter­geh­ba­ren Grund­ein­sicht wider­spricht, dass jeder Mensch – ganz gleich, wel­che gene­ti­sche Aus­stat­tung er hat – in glei­cher Weise Selbst­zweck ist und nicht Opfer eines frem­den Kal­küls wer­den darf.

Tech­ni­sche Errun­gen­schaf­ten wer­den immer als neue Frei­hei­ten geprie­sen und ver­mark­tet. Aber es wird ver­säumt, zu erken­nen, dass dies Frei­hei­ten sind, die auf Kos­ten eines Ande­ren erobert wur­den: Frei­heit, echt Frei­heit kann nur die sein, die mit dem Ande­ren und nicht auf Kos­ten eines ande­ren Men­schen erwor­ben wird. Es ist aber nicht „nur“ die Frei­heit des ver­wor­fe­nen Embryos oder des getö­te­ten Kin­des, die hier miss­ach­tet wird. Am Ende wird sogar die Frei­heit derer in Mit­lei­den­schaft gezo­gen, die die Selek­tion im Reagenz­glas oder Mut­ter­leib über­lebt haben. Die für das Über­le­ben aus­ge­such­ten Embryo­nen wer­den spä­ter in dem Bewusst­sein leben müs­sen, dass sie gezeugt, aber zunächst nicht ange­nom­men wur­den. Ein nicht sicht­ba­rer Gen­be­fund hätte ihre Tod bedeu­tet. Das Bewusst­sein eines Men­schen, dass seine Eltern fest ent­schlos­sen waren, ihn zu ver­wer­fen, wenn er einen Gen­de­fekt gehabt hätte, wird zu dem Grund­ge­fühl einer ledig­lich beding­ten Annahme führen.

Der nicht ver­wor­fene Embryo wird spä­ter wis­sen, dass er lebt, nicht etwa weil er ein­zig­ar­tig ist, son­dern weil er eine Prü­fung bestan­den hat. Die Vor­stel­lung, dass seine Eltern sich ein Leben mit ihm als einem behin­der­ten Kind nicht zumu­ten woll­ten, wäre eine Hypo­thek, weil der Gedanke auf­kom­men könnte, sei­nen Eltern irgend­wann mög­li­cher­weise nicht mehr zu genü­gen, wenn er krank wer­den sollte. Hierin zeigt sich, was der Preis der Auf­gabe einer bedin­gungs­lo­sen Annahme eines jeden Men­schen wäre. Es zeigt sich, wie sehr der Mensch dar­auf ange­wie­sen ist, im Bewusst­sein zu leben, dass sein Sein Schick­sal und nicht Aus­wahl ist.

Aus­wahl statt Schicksal?

Aus die­sen Über­le­gun­gen sollte deut­lich wer­den, was es bedeu­tet, wenn man – wie bei der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik – das Schick­sal durch die eigene Aus­wahl ersetzt. Bei der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik wird das Gege­ben­sein des Seins abge­lehnt und statt­des­sen die mensch­li­che Pla­nung ein­ge­führt. Mit der Ein­füh­rung der Pla­nungs- und Qua­li­täts­kon­trolle wird aber unwei­ger­lich die grund­sätz­li­che Unver­füg­bar­keit des Men­schen auf­ge­ho­ben. Selbst für den Fall, dass die Qua­li­täts­prü­fung gut aus­geht, muss der über­lebte Embryo und Mensch mit dem Bewusst­sein leben, dass er am Anfang sei­ner Exis­tenz nicht als unver­füg­bar galt, son­dern dass man sich dort in radi­ka­ler Weise sei­ner bemäch­tigt hat und ihn für abso­lut ver­füg­bar ange­se­hen hat. Mehr noch: Er lebt jetzt eben nicht auf­grund sei­ner Unver­füg­bar­keit, son­dern auf­grund eines bestimm­ten Qua­li­täts­merk­mals – und das ist ein gewich­ti­ger Unter­schied. Dies macht noch­mals deut­lich, in wel­cher Weise die Vor­stel­lung, dass die Anfangs­be­din­gun­gen des Men­schen Schick­sal sind, ein Segen für den Men­schen sein kann. Denn wenn die Bedin­gun­gen des eige­nen Seins nicht Schick­sal son­dern Ergeb­nis einer mensch­li­chen Ent­schei­dung wären, dann würde das Sein des Men­schen sei­nen Cha­rak­ter als Gabe verlieren.

Das eigene Sein ist dann nicht mehr das selbst­ver­ständ­lich Gege­bene, das allein in sei­nem Sein einen Wert hat, son­dern es wird durch die Wahl der Eltern zu einem Resul­tat. Das Resul­tat aber ist nicht mehr das frag­los Gül­tige, weil es ja ein ande­res, ein „bes­se­res“ Resul­tat hätte sein kön­nen, wenn man es nur so gewollt hätte. Mit der Ver­ab­schie­dung des Schick­sal­haf­ten gäbe man zugleich auch die Unbe­fan­gen­heit auf, mit der man sich des Men­schen annimmt. Hier­aus wird deut­lich, dass wir das unge­bo­rene Kind nicht als Pro­dukt betrach­ten dür­fen, das wir uns nach unse­ren Aus­wahl­kri­te­rien aus­su­chen, son­dern dass jedes Kind eine Gabe ist, die wir nicht prü­fend, son­dern in Dank­bar­keit empfangen.


*) Univ. Prof. Dr. Gio­vanni Maio, Direk­tor des Insti­tuts für Ethik und Geschichte in der Medizin/​Freiburg; E‑Mail: maio@ethik.uni-freiburg.de

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 13–14 /​15.07.2011