Kommentar – Dr. Lukas Stärker: Spital: Es wird immer dichter

10.11.2011 | Politik

Spital: Es wird immer dichter!

Die Leistungssteigerung in den Spitälern führt zu einer zunehmenden Verdichtung der Arbeit für die Spitalsärztinnen und Spitalsärzte – dies lässt sich anhand von Zahlen belegen.
Von Lukas Stärker*

Die Arbeit in den Spitälern – konkret jene der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte sowie die Angehörigen der anderen Gesundheitsberufe – wird immer effektiver und effizienter. Dies führt zu einer zunehmenden „Arbeitsverdichtung“ bei diesen Personen:

  • die Inanspruchnahme nimmt immer mehr zu;
  • die Intensität steigt;
  • die Belastung steigt;
  • Arbeitsbereitschaftszeiten nehmen ab;
  • Vollarbeitszeiten nehmen zu.

Dies belegen die folgenden Tabellen.

Tabelle zur „Stationären Versorgung in Krankenanstalten von 1998 bis 2008“ – www.statistik.at/web_de/presse/043410

Tabelle zu „Leistungen und Verweildauer von 1990 bis 2008“ siehe Seitenende

Während inbesondere die Zahl der ambulanten Fälle und der stationären Patienten massiv gestiegen ist, wurden Betten abgebaut und die Liegedauer verkürzt. Hinzu kommt noch, dass die Anzahl der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte sowie der Angehörigen der anderen Gesundheitsberufe nicht im selben Ausmaß gestiegen ist. Dieser Mix erhöht den Verdichtungseffekt massiv.

Hinzu kommen Entgeltregelungen, die von Dienstgeberseite bewusst so gestaltet sind, dass sie zu möglichst langem Arbeiten motivieren: ein geringes Grundgehalt, das mit Zulagen und Nachtdiensten aufgebessert werden muss. So kann es nicht weiter gehen. Der Verdichtungsplafond ist erreicht!

Gesetzliche Mindestpersonalvorgaben

Um Spitalsärztinnen und Spitalsärzte vor einem weiteren „Auspressen“ zu schützen, sind folgende Maßnahmen dringend notwendig:

  1. Eine gesetzlich normierte, verbindliche Mindest-Personalausstattung pro Abteilung beziehungsweise Organisationseinheit. Es geht nicht an, dass Ärzten immer mehr Pflichten auferlegt werden, während die Dienstgeber gleichzeitig nicht bereit sind, die einfachste Maßnahme der Qualitätssicherung – ausreichendes und ausgeruhtes Personal – umzusetzen. Hier muss durch Mindestpersonalvorgaben eingegriffen werden und zwar sowohl via Krankenanstaltenrecht als auch im ÖSG.
  2. Entlastung der Ärzte von Arzt-fremden Tätigkeiten.
  3. Eine gesetzliche Festlegung, dass Tätigkeiten des sogenannten mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs im Routinefall von Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe durchgeführt werden.
  4. Adäquate Grundgehälter für Spitalsärztinnen und Spitalsärzte.
  5. Keine Umsetzung der geplanten KAKuG-Novelle, die innerhalb der Krankenanstalten ein „Herunterfahren“ der Leistungen ermöglicht und so den Druck auf die Spitalsärzte weiter erhöhen wird.
  6. Finanzierungsehrlichkeit: Entlastung der Gesundheitsbudgets um „wirtschaftliche Regionalfördermaßnahmen“ (kleine Spitäler sind oft der größte Arbeitgeber der Region und erhalten viele Klein- und Mittelbetriebe).

*) Dr. Lukas Stärker ist Jurist und stellvertretender Kammeramtsdirektor der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 21 / 10.11.2011