Kom­men­tar – Dr. Lukas Stär­ker: Spi­tal: Es wird immer dichter

10.11.2011 | Politik

Spi­tal: Es wird immer dich­ter!

Die Leis­tungs­stei­ge­rung in den Spi­tä­lern führt zu einer zuneh­men­den Ver­dich­tung der Arbeit für die Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte – dies lässt sich anhand von Zah­len bele­gen.
Von Lukas Stär­ker*

Die Arbeit in den Spi­tä­lern – kon­kret jene der Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte sowie die Ange­hö­ri­gen der ande­ren Gesund­heits­be­rufe – wird immer effek­ti­ver und effi­zi­en­ter. Dies führt zu einer zuneh­men­den „Arbeits­ver­dich­tung“ bei die­sen Personen:

  • die Inan­spruch­nahme nimmt immer mehr zu;
  • die Inten­si­tät steigt;
  • die Belas­tung steigt;
  • Arbeits­be­reit­schafts­zei­ten neh­men ab;
  • Voll­ar­beits­zei­ten neh­men zu. 

Dies bele­gen die fol­gen­den Tabel­len.

Tabelle zur „Sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung in Kran­ken­an­stal­ten von 1998 bis 2008” – www.statistik.at/web_de/presse/043410

Tabelle zu „Leis­tun­gen und Ver­weil­dauer von 1990 bis 2008” siehe Seitenende

Wäh­rend inbe­son­dere die Zahl der ambu­lan­ten Fälle und der sta­tio­nä­ren Pati­en­ten mas­siv gestie­gen ist, wur­den Bet­ten abge­baut und die Lie­ge­dauer ver­kürzt. Hinzu kommt noch, dass die Anzahl der Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte sowie der Ange­hö­ri­gen der ande­ren Gesund­heits­be­rufe nicht im sel­ben Aus­maß gestie­gen ist. Die­ser Mix erhöht den Ver­dich­tungs­ef­fekt massiv.

Hinzu kom­men Ent­gelt­re­ge­lun­gen, die von Dienst­ge­ber­seite bewusst so gestal­tet sind, dass sie zu mög­lichst lan­gem Arbei­ten moti­vie­ren: ein gerin­ges Grund­ge­halt, das mit Zula­gen und Nacht­diens­ten auf­ge­bes­sert wer­den muss. So kann es nicht wei­ter gehen. Der Ver­dich­tungs­pla­fond ist erreicht!

Gesetz­li­che Mindestpersonalvorgaben

Um Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte vor einem wei­te­ren „Aus­pres­sen“ zu schüt­zen, sind fol­gende Maß­nah­men drin­gend notwendig:

  1. Eine gesetz­lich nor­mierte, ver­bind­li­che Min­dest-Per­so­nal­aus­stat­tung pro Abtei­lung bezie­hungs­weise Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit. Es geht nicht an, dass Ärz­ten immer mehr Pflich­ten auf­er­legt wer­den, wäh­rend die Dienst­ge­ber gleich­zei­tig nicht bereit sind, die ein­fachste Maß­nahme der Qua­li­täts­si­che­rung – aus­rei­chen­des und aus­ge­ruh­tes Per­so­nal – umzu­set­zen. Hier muss durch Min­dest­per­so­nal­vor­ga­ben ein­ge­grif­fen wer­den und zwar sowohl via Kran­ken­an­stal­ten­recht als auch im ÖSG.
  2. Ent­las­tung der Ärzte von Arzt-frem­den Tätigkeiten.
  3. Eine gesetz­li­che Fest­le­gung, dass Tätig­kei­ten des soge­nann­ten mit­ver­ant­wort­li­chen Tätig­keits­be­reichs im Rou­tinefall von Ange­hö­ri­gen der Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge­be­rufe durch­ge­führt werden.
  4. Adäquate Grund­ge­häl­ter für Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte.
  5. Keine Umset­zung der geplan­ten KAKuG-Novelle, die inner­halb der Kran­ken­an­stal­ten ein „Her­un­ter­fah­ren“ der Leis­tun­gen ermög­licht und so den Druck auf die Spi­tals­ärzte wei­ter erhö­hen wird.
  6. Finan­zie­rungs­ehr­lich­keit: Ent­las­tung der Gesund­heits­bud­gets um „wirt­schaft­li­che Regio­nal­för­der­maß­nah­men“ (kleine Spi­tä­ler sind oft der größte Arbeit­ge­ber der Region und erhal­ten viele Klein- und Mittelbetriebe).

*) Dr. Lukas Stär­ker ist Jurist und stell­ver­tre­ten­der Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 21 /​10.11.2011