Inter­view – Vize-Präs. Gün­ther Waw­row­sky: E‑Medikation: Rechts­klar­heit schaffen

15.07.2011 | Politik

Rechts­klar­heit schaffen

Die viel­fach geäu­ßerte Kri­tik an den Ärz­ten, den Stopp des Pilot­pro­jekts E‑Medikation zu for­dern, weist der Kuri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte in der ÖÄK, Gün­ther Waw­row­sky, zurück. Bevor es wei­ter­geht, müsse erst eine rechts­ver­bind­li­che Klä­rung der Sach­lage erfol­gen, sagt er im Gespräch mit Agnes M. Mühl­gas­s­ner.


ÖÄZ: Die Voll­ver­samm­lung der ÖÄK hat gefor­dert, dass die E‑Medikation gestoppt wird. Ist das nicht eine über­zo­gene Reak­tion ange­sichts der Tat­sa­che, dass es sich dabei ja nur um ein Pilot­pro­jekt han­delt?

Waw­row­sky: Ich kann darin keine über­zo­gene Reak­tion sehen – im Gegen­teil: Durch den Bescheid des Bun­des­ver­ga­be­am­tes, dass die Auf­trags­ver­gabe des Haupt­ver­ban­des an die betei­lig­ten Soft­ware­fir­men rechts­wid­rig erfolgt ist, ist diese For­de­rung eigent­lich die ein­zig logi­sche Kon­se­quenz. Dem Haupt­ver­band ist auch der direkte Kon­takt mit den Soft­ware­fir­men unter­sagt wor­den, was eine sinn­volle Fort­füh­rung des Pro­jek­tes allein schon unmög­lich macht. Und dass der Haupt­ver­band nun ver­sucht, die­sen Bescheid zu umge­hen, indem er die Pilo­t­ärzte auf­for­dert, sich selbst um alle erfor­der­li­chen tech­ni­schen Instal­la­tio­nen zu küm­mern und die Ärzte alle dadurch bei den Soft­ware­fir­men ent­ste­hen­den Rech­nun­gen an den Haupt­ver­band schi­cken sol­len – so kann es ja wirk­lich nicht gehen.

Hätte man nicht die Eva­lu­ie­rung des Pilot­pro­jekts abwar­ten sol­len?
Der Haupt­ver­band darf der­zeit keine Neu­in­stal­lie­run­gen von Soft­ware bei den im Pilot­pro­jekt betei­lig­ten Ärz­ten durch­füh­ren. Ebenso dür­fen kei­ner­lei Sup­port­leis­tun­gen durch­ge­führt wer­den, was ja jeg­li­che sinn­volle Eva­lu­ie­rung des Pro­jekts unmög­lich macht. Noch dazu ist ja sowohl von Sei­ten der Pati­en­ten als auch von Sei­ten der Ärzte das Inter­esse an der Teil­nahme enden wol­lend: Bis jetzt sind es 105 Ärzte, die mit­ma­chen und von den geplan­ten 50.000 Pati­en­ten, die der Haupt­ver­band als Ziel­größe genannt hat, sind wir ja noch mei­len­weit entfernt.

Eine Auf­for­de­rung zum Wei­ter­ma­chen kommt nicht nur vom Haupt­ver­band, son­dern auch vom nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Pati­en­ten­an­walt Gerald Bachin­ger. Sei­ner Ansicht nach dürfe das Pilot­pro­jekt E‑Medikation nicht an ‚juris­ti­schen Spitz­fin­dig­kei­ten wie Ver­ga­be­for­ma­li­tä­ten’ schei­tern.
Es kann doch nicht sein, dass ein Jurist in sei­ner Funk­tion Ver­ga­be­prak­ti­ken tole­riert, die – so sieht es jeden­falls das Bun­des­ver­ga­be­amt – nicht rech­tens waren. Und man kann sicher­lich auch gespannt sein, wel­che Mei­nung die EU hier vertritt.

Der Pati­en­ten­an­walt argu­men­tiert damit, dass bei den bis­her rund 6.000 invol­vier­ten Pro­jekt­teil­neh­mern 88 schwerste Wech­sel­wir­kun­gen fest­ge­stellt wur­den.
Sagt der Jurist Bachin­ger, für den ein Rechts­bruch aber wie­der kein Pro­blem dar­stellt. Ich hin­ge­gen bin Arzt und betreue seit Jahr­zehn­ten Tag für Tag Pati­en­ten und weiß daher, dass man oft Wech­sel­wir­kun­gen bewusst in Kauf zu neh­men hat, weil es auf­grund des vor­lie­gen­den Krank­heits­bil­des ein­fach nicht anders geht. Das zeich­net ver­ant­wor­tungs­vol­les ärzt­li­ches Han­deln aus: zu beur­tei­len, was man in Kauf neh­men kann und muss. Das, mit Ver­laub, beherr­schen wir bes­ser als ein Jurist. Übri­gens ver­gisst Bachin­ger zu erwäh­nen, dass diese 88 schwe­ren Wech­sel­wir­kun­gen von den Ärz­tin­nen und Ärz­ten bewusst akzep­tiert wur­den. Auch ein Hin­weis auf Unlau­ter­keit oder Unkennt­nis.

Erst kürz­lich ver­öf­fent­lichte Umfra­gen haben erge­ben, dass in der Bevöl­ke­rung die Zustim­mung zur E‑Medikation sehr groß ist. Ist das nicht Grund genug, trotz aller Wid­rig­kei­ten wei­ter zu machen?

Was hel­fen Umfra­gen bei der Bevöl­ke­rung wenn man hier offen­sicht­lich schlam­pig mit gel­ten­den Geset­zen umgeht? Abge­se­hen davon ist schon auch die Serio­si­tät sol­cher ‚Umfra­gen’ zu bezwei­feln, wenn mit sug­ges­tiv gestell­ten Fra­gen die Ant­wor­ten quasi vor­weg­ge­nom­men werden.

Wie soll es nun wei­ter­ge­hen? Hat das Pro­jekt E‑Medikation über­haupt noch eine Chance?
Jetzt ist Gesund­heits­mi­nis­ter Alois Stö­ger am Zug. Er muss bei die­ser Pro­ble­ma­tik Klä­rung her­bei­füh­ren. Erst, wenn es keine offe­nen Fra­gen mehr gibt, kön­nen und wer­den wir Ärz­tin­nen und Ärzte wie­der aktiv am Pilot­pro­jekt E‑Medikation mit­ar­bei­ten. Bis jetzt konnte mir noch nie­mand beant­wor­ten, wie es haf­tungs­recht­lich aus­sieht, wenn die Ärzte trotz allem wei­ter Pati­en­ten für das Pilot­pro­jekt rekru­tie­ren und es tat­säch­lich zu einem schwer­wie­gen­den Zwi­schen­fall kom­men sollte. Ich möchte nicht in der Haut die­ses Arz­tes stecken.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 13–14 /​15.07.2011