Ärzte-Koope­ra­tio­nen: Alles ist möglich?

25.05.2011 | Politik

Im Juli 2011 öff­net die erste Ärzte-GmbH in Wien ihre Pfor­ten. Grund genug, um zu hin­ter­fra­gen, ob und wie ärzt­li­che Koope­ra­ti­ons­mo­delle tat­säch­lich in der Lage sind, zur Stär­kung der ambu­lan­ten Gesund­heits­ver­sor­gung in Öster­reich bei­zu­tra­gen.
Von Ruth Mayrhofer

Bis­her waren als Koope­ra­ti­ons­mög­lich­kei­ten für Ärzte Ordi­na­ti­ons- und Appa­ra­te­ge­mein­schaf­ten und Grup­pen­pra­xen – Let­zere seit 2001 als Offene Gesell­schaf­ten (OG) – mög­lich. Seit 18. August 2010, also anläss­lich der 14. Novelle zum Ärz­te­ge­setz, steht Ärz­ten nun auch die GmbH als Gesell­schafts­form offen. Damit wurde erst­mals Ärz­ten sei­tens des Gesetz­ge­bers die Mög­lich­keit gebo­ten, eine Kapi­tal­ge­sell­schaft zu grün­den. Diese Novelle zielt expli­zit dar­auf ab, einer­seits die ambu­lante Gesund­heits­ver­sor­gung der Öster­rei­cher zu stär­ken und zu opti­mie­ren, ande­rer­seits die Kran­ken­haus-Ambu­lan­zen zu entlasten.

So weit, so gut. Das Gesetz ist fer­tig, viele Fra­gen müs­sen aber erst in der Pra­xis erprobt wer­den, man­che bedür­fen noch wei­te­rer Ver­hand­lun­gen. Dazu zäh­len unter ande­rem eine klare Abgren­zung zu selbst­stän­di­gen Ambu­la­to­rien, Fra­gen der Hono­rie­rung fächer­über­grei­fen­der Grup­pen­pra­xen durch die Kran­ken­kas­sen, das Fak­tum, dass in einer Ärzte-GmbH keine Anstel­lung von Ärz­ten erfol­gen darf und bei bestehen­den Pra­xen es auf­wän­di­ger Umbe­grün­dun­gen bedarf. Außer­dem kommt bei Wahl-Grup­pen­pra­xen noch eine lang­wie­rige Bedarfs­prü­fung hinzu, die nicht nur büro­kra­ti­schen Auf­wand ver­ur­sacht, son­dern zudem nach Mei­nung von Andreas Joklik, Rechts­an­walt in Wien, durch­aus recht­lich kri­tisch zu betrach­ten ist. Für Joklik ist die Frage, ob Ärzte-GmbHs tat­säch­lich zukünf­tig die Kran­ken­haus-Ambu­lan­zen ent­las­ten wer­den kön­nen, mit „Jein“ zu beant­wor­ten. Ärzte-GmbHs seien zwar ein wich­ti­ger Schritt für neue Koope­ra­ti­ons­mög­lich­kei­ten für Ärzte, doch erschei­nen einer­seits klei­nere, not­wen­dige gesetz­li­che Nach­bes­se­run­gen nötig, und wird ande­rer­seits die prak­ti­sche Umset­zung „noch dau­ern“. Ins­ge­samt gel­ten indes – mit Berück­sich­ti­gung der Ärzte-gesetz­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen – auch für Ärzte-GmbHs die „nor­ma­len“ gesetz­li­chen Vor­ga­ben wie für andere Unter­neh­men die­ser Rechtsform.

Grup­pen­pra­xen und „die Kassen“

Ein kur­zer Blick zurück: Am 1. Jän­ner 2011 trat der Grup­pen­pra­xen-Gesamt­ver­trag, der auch die Ärzte-GmbHs inklu­diert, zwi­schen der Ärz­te­kam­mer für Wien und der Wie­ner Gebiets­kran­ken­kasse in Kraft. Am 1. April 2011 wurde sei­tens der ÖÄK ein Gesamt­ver­trag mit der Ver­si­che­rung öffent­lich Bediens­te­ter (BVA) und der Ver­si­che­rung für Eisen­bah­nen und Berg­bau (VAEB) geschlos­sen. Für 1. Juli 2011 wird der Ver­trags­ab­schluss mit der Kran­ken­für­sor­ge­an­stalt der Bediens­te­ten der Stadt Wien (KFA Wien) ange­strebt. Noch aus­stän­dig und noch nicht abseh­bar ist ein Ver­trags­schluss mit der Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt der Gewerb­li­chen Wirt­schaft (SVA); für diese Kran­ken­kasse gel­ten die seit 1. Juli 2010 lau­fen­den OG-Ver­träge wei­ter. Tho­mas Holz­gru­ber, Kam­mer­amts­di­rek­tor der Ärz­te­kam­mer für Wien, ist somit durch­aus stolz dar­auf, dass Ärz­te­kam­mer und Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger inklu­sive Haupt­ver­band der öster­rei­chi­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger es geschafft haben, nach nicht ein­mal einem Jahr fast alle not­wen­di­gen Ver­träge zur Eta­blie­rung von Ärzte-GmbHs in Wien zu schlie­ßen. Der­zeit wird auch in ande­ren Bun­des­län­dern eif­rig über Gesamt­ver­träge für Ärzte-GmbHs ver­han­delt. Der Zeit­plan dafür ist aller­dings noch offen.

In Wien gel­ten für fach­glei­che Grup­pen­pra­xen die­sel­ben Rege­lun­gen wie für Ein­zel­pra­xen. Die fle­xi­ble­ren Öff­nungs­zei­ten wer­den – ins­be­son­dere in den Tages­rand­zei­ten – beson­ders am Abend von den Pati­en­ten gerne gese­hen und in Anspruch genom­men. Nacht- und Wochen­end-Öff­nungs­zei­ten sind grund­sätz­lich mög­lich. Diese wer­den jedoch von den Kas­sen wegen der dann zu bezah­len­den Zuschläge ein wenig scheel beäugt. Daher bedarf es, so Tho­mas Holz­gru­ber, spe­zi­ell für Nacht­öff­nungs­zei­ten neuer Struk­tu­ren oder aber den Aus­bau des Ärzte-Funk­diens­tes, was natür­lich nicht nur eine struk­tu­relle, son­dern vor allem eine finan­zi­elle Frage ist. Die vor­ge­se­hene Bar­rie­re­frei­heit der Pra­xen ist in der Innen­stadt auf­grund der Bau­sub­stanz durch­aus limi­tiert, aber auch hier lau­fen Bemü­hun­gen; die für Wien ver­ein­barte ver­trag­li­che Quote ist für Holz­gru­ber aber „längst erfüllt“. Er ortet außer­dem einen neuen Trend: Gas­sen­lo­kale – ins­be­son­dere ehe­ma­lige Gast­häu­ser – wür­den sich auch aus bau­li­chen Gege­ben­hei­ten beson­ders gut für einen Umbau zur Errich­tung von Grup­pen­pra­xen eignen.

Auch bei fach­un­ter­schied­li­chen Grup­pen­pra­xen, die nach dem Gesetz eben­falls mög­lich wären, sind die Rege­lun­gen zu Ein­zel­pra­xen ana­log. Die Hono­rie­rung erfolgt jedoch nach Fall­pau­scha­len, die im Ein­zel­fall zwi­schen Kam­mer und Kasse ver­han­delt wer­den. Auf­grund die­ser Kom­ple­xi­tät sind sie der­zeit ledig­lich im Zuge von inter­dis­zi­pli­nä­ren Spe­zi­al­ver­sor­gungs­struk­tu­ren – etwa Dia­be­tes­zen­tren – brauch­bar. Die Ärz­te­kam­mer für Wien för­dert jedoch Ärz­te­häu­ser und Ärz­te­zen­tren, die nicht nur bil­li­ger und wirt­schaft­li­cher, son­dern durch die „Mischung“ von Kas­sen- und Wahl­ärz­ten bezie­hungs­weise von Grup­pen­pra­xen und Ärzte-GmbHs auch für die Pati­en­ten vor­teil­haf­ter sind und ins­ge­samt den Weg „weg von intra­mu­ral hin zu extra­mu­ral“ (Holz­gru­ber) weisen.

Grup­pen­pra­xen: Sta­tus quo in Wien

Der­zeit gibt es in Wien 45 fach­glei­che Grup­pen­pra­xen, die als OG geführt wer­den. Bei der Labor­me­di­zin gilt die Struk­tur­re­form hin zu Grup­pen­pra­xen als de facto abge­schlos­sen, indem statt etwa 20 Ein­zel­pra­xen ab Mitte 2011 zwei große Grup­pen­pra­xen domi­nie­ren wer­den. In der Radio­lo­gie ist sie der­zeit in vol­lem Gang, obwohl, wie Holz­gru­ber schätzt, durch not­wen­dige Stand­ort- und Pra­xen-Fusio­nie­run­gen ein tat­säch­lich durch­gän­gi­ger „Umbau“ der Struk­tu­ren hin zu aus­schließ­lich Grup­pen­pra­xen mit Schnitt­bild­an­schluss noch wahr­schein­lich bis min­des­tens 2020 dau­ern wird.

Bei all­ge­mei­nen Fach­ärz­ten mit Kas­sen­ver­trä­gen heißt es für viele „Grup­pen­pra­xis-Wil­lige“ noch: „bitte war­ten“. Der Bedarf wird näm­lich nach wie vor nach dem Ver­trags­arzt­stand aus 1960 (!) erho­ben, sodass eine Grup­pen­pra­xis nur gegrün­det wer­den kann, wenn es eine freie Stelle durch Pen­sio­nie­rung oder Ähn­li­ches gibt. Wäh­rend bei ins­be­son­dere weib­li­chen All­ge­mein­me­di­zi­nern, Inter­nis­ten, Ortho­pä­den und ande­ren das Inter­esse an der Grün­dung einer Grup­pen­pra­xis lang­sam steigt (Stich­wort: Fami­li­en­freund­lich­keit), geht es bei Fächern wie Uro­lo­gie oder Neu­ro­lo­gie noch eher lang­sam voran. Der­zeit war­ten immer­hin 29 Fach­ärzte auf eine freie Stelle; 26 fach­ärzt­li­che Grup­pen­pra­xen befin­den sich bereits im Stel­len­plan mit der Wie­ner Gebiets­kran­ken­kasse im Gründungsprozess.

Eine Spi­tals­ent­las­tung durch Ärzte-Koope­ra­tio­nen ist mög­lich und wird auch durch die Ärz­te­kam­mer stark geför­dert. Mit dem Ver­trags­ärzte-Stand aus 1960 wird dies aber kaum umfas­send mög­lich sein, gibt Holz­gru­ber zu beden­ken. Er ver­weist dar­auf, dass die Wie­ner Ärz­te­kam­mer eine For­de­rung nach 80 zusätz­li­chen fach­ärzt­li­chen Grup­pen­pra­xis­stel­len erho­ben hat, um die Wie­ner Spi­tals­am­bu­lan­zen zu entlasten.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 10 /​25.05.2011