Kur nach Krebs: Ein Jahr Wartefrist

10.02.2011 | Medizin

Entgegen der früheren Ansicht, dass man nach einer Krebserkrankung fünf Jahre warten sollte, bis man eine Kur antritt, wird heute ein Zeitraum von einem Jahr Wartefrist als ausreichend angesehen. Wie dabei allerdings die Details aussehen, darüber gehen die Meinungen auseinander.
Von Birgit Oswald

Viele Patienten, die an Krebs leiden, möchten wegen Malignomspezifischen, aber auch wegen sonstiger Beschwerden, die nicht unmittelbar damit in Zusammenhang stehen, auf Kur gehen. Verwunderlich erscheint deshalb, dass keinerlei spezifische Daten zur Kurfähigkeit vorliegen, wie Wolfgang Foisner, Ärztlicher Leiter des Kur- und Rehabilitationszentrums Bad Hofgastein, erklärt: „Wir wissen nicht, ob wir durch eine Kur Krebs auslösen. Wir wissen aber auch nicht, ob eine Krebsbehandlung durch eine Kur positiv beeinflusst wird.“ Nach einer ersten

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