Spren­gel­ärzte in Tirol: Keine Halb­hei­ten, bitte!

25.02.2010 | Politik

Spren­gel­ärzte sind in Tirol eine aus­ster­bende Spe­zies, obwohl man ihre Dienste drin­gend braucht. Unat­trak­tive Rah­men­be­din­gun­gen, große Belas­tun­gen und dar­aus resul­tie­ren­der Frust prä­gen das Bild. Drin­gende Ände­run­gen ste­hen daher an. Aber: Sind sie auch poli­tisch durch­zu­set­zen? Von Ruth Mayrhofer 

Aktu­ell sind mehr als 20 Pro­zent der Tiro­ler Spren­gel­arzt­stel­len – das sind 16 von 70 – unbe­setzt. Seit Anfang 2010 müs­sen auch die drei gro­ßen Spren­gel Jen­bach, Hall und Schwaz – für Tiro­ler Ver­hält­nisse Bal­lungs­ge­biete – ohne Spren­gel­arzt aus­kom­men. Stel­len­aus­schrei­bun­gen brach­ten wenig bezie­hungs­weise gar keine Reso­nanz. Das wun­dert eigent­lich nicht, wenn man weiß, dass der­zeit Spren­gel­ärzte Gemein­de­be­amte ohne Aktiv­ge­halt sind. Für die zu leis­ten­den Gemein­de­agen­den (zum Bei­spiel Toten­be­schau, Fried­hofs- und Bestat­tungs­we­sen, Seu­chen­be­kämp­fung, Auf­ga­ben im Rah­men der Was­ser­ver­sor­gung, …) ent­loh­nen sie die Gemein­den ledig­lich mit Bei­trä­gen zur Pen­si­ons- und Kran­ken­ver­si­che­rung auf Basis eines fik­ti­ven Beam­ten­ge­hal­tes. „Nor­mal“ bezahlt wer­den hin­ge­gen sehr wohl Leis­tun­gen, die Bun­des­auf­ga­ben dar­stel­len, also etwa Alko­hol- und Dro­gen­un­ter­su­chun­gen bei auf­fäl­li­gen Auto­fah­rern oder Zwangs­ein­wei­sun­gen von Men­schen in geschlos­sene psych­ia­tri­sche Anstal­ten gemäß Unter­brin­gungs­ge­setz. Eine bezahlte Ver­tre­tung ist bei den spren­gel­ärzt­li­chen Tätig­kei­ten für einen Tag pro Woche und wäh­rend des Urlaubs vorgesehen. 

Neben den genann­ten spren­gel­ärzt­li­chen Agen­den sieht die Dienst­ord­nung vor, dass der Spren­gel­arzt für die „jeder­zei­tige Erreich­bar­keit ärzt­li­cher Hilfe“ zu sor­gen hat. Aber: Sollte diese Ver­tre­tung nicht zu fin­den sein, muss der Spren­gel­arzt selbst die ärzt­li­che Bereit­schaft auf­recht erhal­ten – für die spren­gel­ärzt­li­che Tätig­keit und zur Sicher­stel­lung der kura­ti­ven Tätig­keit. 365 Tage pro Jahr, 24 Stun­den lang. 

Ange­sichts die­ser Bedin­gun­gen lässt sich leicht erken­nen, dass der „Job Spren­gel­arzt“ nicht gerade attrak­tiv ist. „Wegen Kran­ken- und Pen­si­ons­ver­si­che­rung so hohe Belas­tun­gen auf sich zu neh­men, kann heute kaum noch jeman­den rei­zen“, sagt Artur Wech­sel­ber­ger, Prä­si­dent der Tiro­ler Ärz­te­kam­mer und 1. Vize­prä­si­dent der ÖÄK. Das ent­spre­chende Gesetz wurde immer­hin schon vor 50 Jah­ren ver­ab­schie­det; damals bedeu­tete es zwei­fel­los eine tolle soziale Absi­che­rung für den Arzt. „Heute ist das aber nicht mehr so“, betont der Tiro­ler Ärztekammer-Präsident. 

„Gemein­de­be­am­ter“ Gemein­de­be­am­ter

Dazu kommt, so Wech­sel­ber­ger, dass das Land Tirol das Pen­si­ons­al­ter für Gemein­de­be­amte vor kur­zem von 60 auf 65 Jahre ange­ho­ben hat. Aktu­ell tre­ten die Spren­gel­ärzte, die ja Gemein­de­be­amte sind, mit 61,5 Jah­ren in den Ruhe­stand. Die ers­ten Spren­gel­ärzte, die heuer in Pen­sion gehen wol­len, kön­nen jedoch erst mit knapp über der aktu­el­len Alters­grenze die­sen Schritt set­zen. Eine Frist, die dann kon­ti­nu­ier­lich ange­ho­ben wer­den wird. Das heißt, dass der Spren­gel­arzt auf­grund sei­ner Stel­lung im schlech­tes­ten Fall 3,5 Jahre län­ger ohne Ent­gelt arbei­ten muss und erst dann sei­nen Pen­si­ons­an­spruch gel­tend machen kann. „Das ist eine Ungleich­be­hand­lung gegen­über ande­ren Gemein­de­be­am­ten“, stellt Wech­sel­ber­ger fest. „Andere Gemein­de­be­amte müs­sen wohl auch län­ger arbei­ten. Aber diese erhal­ten dafür wenigs­tens ein Gehalt. Spren­gel­ärzte machen es um Got­tes Lohn und bekom­men ihre Pen­sion zudem noch spä­ter aus­be­zahlt“. Und wei­ter: „Diese Rah­men­be­din­gun­gen sind sogar für wahre Idea­lis­ten ein wenig Viel auf einmal“. 

Um die Situa­tion zu berei­ni­gen und die Posi­tion eines Spren­gel­arz­tes neu­er­lich attrak­tiv zu gestal­ten, gibt es bereits einen kon­kre­ten Plan, der von der Ärz­te­kam­mer Tirol mit­ge­tra­gen wird: das Modell „Spren­gel­arzt neu“. Danach soll der Spren­gel­arzt nicht mehr im Rang eines Gemein­de­be­am­ten agie­ren, son­dern in einem Ver­trags­ver­hält­nis mit „sei­ner“ Gemeinde ste­hen, wobei er für seine Leis­tun­gen im Rah­men die­ses Ver­tra­ges ent­lohnt wird. Für die Gemein­den wäre eine sol­che Vor­ge­hens­weise idea­ler­weise kos­ten­neu­tral: Statt für Kran­ken­und Pen­si­ons­bei­träge kämen sie eben für die Aktiv­leis­tun­gen auf. 

So ein­leuch­tend das klingt, so wenig ein­fach scheint eine Umset­zung in der Pra­xis zu sein: Die Ver­hand­lun­gen lau­fen, aber, wie Artur Wech­sel­ber­ger berich­tet, liegt der „Knack­punkt“ darin, dass in Sachen Aktiv­leis­tun­gen „noch nichts aus­dis­ku­tiert“ ist. Das bedeu­tet, dass weder eine Bewer­tung der Aktiv­leis­tung (Hono­rare) erfolgt ist, noch eine Vor­sorge für eine Erreich­bar­keit (Stich­wort spren­gel­ärzt­li­che Bereit­schafts­dienste) getrof­fen wurde. „Es herrscht in der Tiro­ler Lan­des­po­li­tik und beson­ders beim Gemein­de­ver­band, der bei die­ser The­ma­tik mas­siv mit­zu­re­den hat, immer noch die Mei­nung, die Ver­füg­bar­keit des Arz­tes sei nichts wert“, kri­ti­siert der Tiro­ler Ärz­te­kam­mer-Prä­si­dent. Damit wäre der Spren­gel­arzt jedoch der ein­zige (Werks-)Vertragsnehmer Öster­reichs, der rund um die Uhr greif­bar sein muss. Dass diese Pro­ble­ma­tik auch mit einem orga­ni­sier­ten Nacht- Bereit­schafts­dienst der All­ge­mein­me­di­zi­ner nicht lös­bar ist, so Wech­sel­ber­ger, ließe sich aber nur schwer ver­mit­teln. Tirol ist mitt­ler­weile übri­gens das ein­zige Bun­des­land Öster­reichs, das noch keine bezahl­ten Bereit­schafts­dienste für All­ge­mein­me­di­zi­ner außer­halb des Wochen­en­des anbietet. 

Also wird wei­ter ver­han­delt: mit Tirols Gesund­heits­lan­des­rat Bern­hard Tilg, der die­sen Neue­run­gen durch­aus posi­tiv gegen­über­steht, sowie dem Gemein­de­ver­band, der lei­der „mau­ert“. „Das ist ein rei­ner par­tout-Stand­punkt“, bedau­ert Artur Wech­sel­ber­ger, „seit­dem steht alles“. 

Keine Halb­hei­ten, bitte! 

Die erste Frage, die sich nun stellt, ist jene, ob sich Lan­des­rat Tilg gegen den Gemein­de­ver­band poli­tisch durch­set­zen kann oder nicht. Die zweite Frage, die sich auf­tut, betrifft den Tiro­ler Land­tag: Mitt­ler­weile ist näm­lich der Geset­zes­ent­wurf für den „Spren­gel­arzt neu“ in Begut­ach­tung gegan­gen und sollte noch im Früh­jahr 2010 beschlos­sen wer­den. Wech­sel­ber­ger dazu: „Sollte der Land­tag die­sen Ent­wurf tat­säch­lich beschlie­ßen, wird das Gesetz nicht funk­tio­nie­ren, weil es ganz ein­fach nicht exe­ku­tier­bar ist“. Außer­dem drohe dem Land eine Pro­zess­la­wine sei­tens der Spren­gel­ärzte unter dem Schutz der Tiro­ler Ärz­te­kam­mer gegen eine Ver­län­ge­rung der Dienst­zeit. Außer­dem würde sich die Ein­füh­rung von orga­ni­sier­ten und bezahl­ten Bereit­schafts­diens­ten wei­ter­hin ver­zö­gern, weil die Ärz­te­kam­mer ihre Zustim­mung so lange ver­wei­gern würde, bis tat­säch­lich in allen gefor­der­ten Punk­ten Chan­cen bestün­den, dass eine lang­fris­tig aus­ge­legte Lösung, die die Ärzte auch mit­tra­gen könn­ten, auf dem Tisch liegt. Schließ­lich sol­len ja auch junge Ärzte moti­viert wer­den, in die­sem Sys­tem zu arbei­ten und ältere ihr Auf­ga­ben­spek­trum ohne (auch gesund­heit­li­che) Nach­teile für sie bis zu einer Pen­sio­nie­rung erle­di­gen kön­nen. Motto: „Wir wol­len keine Halbheiten“. 

Die Pati­en­ten, so Wech­sel­ber­ger, wür­den von all die­sen Tur­bu­len­zen wenig bis gar nichts bemer­ken, weil die nie­der­ge­las­sene Ärz­te­schaft „ohne Mur­ren“ (Wech­sel­ber­ger) ver­sucht, die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung auf best­mög­li­che Weise auf­recht zu erhal­ten. Was den Tiro­ler Ärz­te­kam­mer­prä­si­den­ten aber wirk­lich ärgert: „In der Poli­tik herrscht Schulterzucken“. 

„Wenn das Land Tirol poli­tisch klug han­deln und die Zukunft im Sinne einer Ver­bes­se­rung der extra­mu­ra­len Basis­ver­sor­gung posi­tiv gestal­ten möchte, sollte es auf den Vor­schlag der Ärz­te­kam­mer ein­ge­hen“, ist Wech­sel­ber­ger über­zeugt. Schließ­lich gibt es schon jetzt in eini­gen der vakan­ten Sani­täts­spren­gel par­al­lel zu den Vor­ga­ben des Gemein­de­sa­ni­täts-Dienst­ge­set­zes – aber der Not gehor­chend – Werks­ver­trags- Sys­teme, die es gestat­ten, die Ver­sor­gung eini­ger­ma­ßen auf­recht zu erhal­ten. Das ist für Wech­sel­ber­ger ein deut­li­ches Zei­chen, dass die Gemein­den die Not­wen­dig­keit einer Ände­rung erkannt haben und bereit sind, dafür die nöti­gen Mit­tel zur Ver­fü­gung zu stel­len. Wech­sel­ber­ger: „Es steht zu hof­fen, dass sich dies auch auf poli­ti­scher Ebene durch­spricht und dass nicht sei­tens des Gemein­de­ver­ban­des oder des Lan­des Dinge blo­ckiert wer­den, die auf Gemein­de­ebene gut funk­tio­nie­ren. Das wäre absurd“.

Die Zeit drängt 

Das Pro­blem brennt der Tiro­ler Ärz­te­kam­mer unter den Nägeln. „Wir haben keine Zeit mehr“, mahnt Wech­sel­ber­ger. Die Tiro­ler Ärz­te­kam­mer will im Vor­feld der Geset­zes­wer­dung durch den Tiro­ler Land­tag jeden­falls alle Hebel in Bewe­gung set­zen, um alle Betrof­fe­nen dar­auf hin­zu­wei­sen, dass sie fahr­läs­sig han­deln, wenn sie nicht eine Rege­lung tref­fen, die im Sinne einer guten Basis­ver­sor­gung – und damit im Sinn der Pati­en­ten – den Beruf so attrak­tiv macht, dass Ärzte bereit sind, ihn auch anzunehmen. 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 4 /​25.02.2010